moin,
bitte erkläre den Unterschied zwischen "Eintragung" und "Einzelabnahme".
Meine Erfahrung:
1) Es gibt eintragungspflichtige Bauteile
- z.B. MAGURA HC1 Bremspumpe
Der Prüfer bekommt von Dir eine ABE und kontrolliert die Bauteilkennzeichnung KBA Nr.und den korrekten Einbau / Funktion.
(Der Prüfer hat eine direkte "Verbindung" zum KBA und kann das Gutachten auch direkt einsehen)
Dann trägt er dir das Bauteil in den "Fahrzeugschein" ein.... Alles gut!
- BRAKING 320mm Bremsscheiben
Eintragungspflichtig da ein abweichender Scheibendurchmesser.
Da es keine Scheiben-ABE für meine RN29 gibt... KBA Nr. passt nicht zur RN29.... wird er die Scheiben nicht eintragen... ENDE
Was verstehst Du dann unter "Einzelabnahme"? Die Erstellung einer "eigenen" ABE für z.B. den Wunschbremssattel beim TÜV NORD?? Oder das der Prüfer nach dem Motto "...passt doch.." einträgt??
Einer von uns beiden hat das Prinzip nicht verstanden.... oder?
Jens
P.S. würde mich freuen wenn Du richtig liegst.... dann könnte ich meine Scheiben eintragen lassen...