Beiträge von Wolle1050

    Nochmal:

    Es geht um dieses Bild

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    oder?

    Wo zur Hölle läuft der Schlauch im Radbereich?

    Wenn das Rote der Schlauch ist läuft hinter dem Motor, aussen zwischen Fußraste und Schwinge auf den unteren Schwingenzug.

    Ich habe selten bei einer Ölermontage einen besser geschützten Schlauch gesehen. Bei den Meisten läuft er zwischen Schwinge und Rad bis zum Pisser, deutlich gefährdeter.

    Also klärt mich doch bitte mal auf.

    Gruß

    Wolle

    Wo ist die Leitung denn innen verlegt?

    Das Rad läuft doch auf der von der Ölleitung angewandten Seite.

    Man kann aber auch

    wirklich Dramafälle konstruieren.

    Da sind wir wieder bei den scharfkantigen Teilen des ISS Absturzes, die sich in die Leitung bohren.


    Gruß

    Wolle

    Kugy, das musst du mir mal erklären:

    Du fährst einen Reifen auf der Flanke runter weil du VOR der Kurve, also noch auf der Geraden, ankerst?

    Mag sein, dass meine Mopeds Spezialfälle sind, aber wenn ich auf der Geraden bremsen würde, würde bei mir das Profil in der Mitte leiden.

    Aber ich mache das meiste mit der Motorbremse, fahre eher rund. Nur, wenn man zügig in eine Kurve fährt verschleißt nunmal der Vorderreifen an den Seiten. Und dann braucht man nach der Kurve nicht wie ein Ochse am Kabel zu ziehen und spart damit auch noch Hinterreifen.

    Einen Hinterreifen auf der Landstraße nach 100km eckig gefahren zu haben klappt höchstens, wenn er mindesten bei jedem Ampelstart qualmt. Und selbst das würde wohl nicht reichen.

    Ich fahr den S23 auf der Speedy und eckig hab ich den nicht gekriegt. Wie noch keinen Reifen vorher. Nichtmal jetzt, wo ich an der Küste lebe.


    Gruß


    Wolle

    Lies mal genau.


    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge


    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

    Beurteilung:

    Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden.


    Die Beispiele unter 1 beziehen sich, mMn nur auf EG Zulassung.

    Also immer noch "in Händen des TÜVs".


    Gruß


    Wolle

    Er spricht von einer 26 Jahre alten R1.

    Wird wohl noch was dringestanden haben, im Schein.

    Allerdings ist diese Maßnahme, wenn auch bekloppt, seit einigen Jahren bekannt und man kann, natürlich gegen entsprechende Gebühr, diese Bindung austragen lassen.


    Gruß

    Wolle

    Soll er sie doch für dich zulassen.

    Wenn er das nicht will, zumindest mit ner Kopie von den Papieren und der Ausnahmegenehmigung n Termin bei der Zulassungsstelle holen und prüfen lassen.

    Gruß


    Wolle

    Je kürzer die Scheibe, desto leiser der Helm. ;) Und desto weniger Auftrieb.


    Ich hatte die seinerzeit noch n Stück gekürzt. Und die Lenkerböcke erst umgedreht und dann noch ein Stück abgedreht für den Druck auf dem Vorderrad und Entlastung des Lenkers.


    Gruß


    Wolle