Bremsanlage

  • #41

    moin,

    bitte erkläre den Unterschied zwischen "Eintragung" und "Einzelabnahme".

    Meine Erfahrung:

    1) Es gibt eintragungspflichtige Bauteile

    • z.B. MAGURA HC1 Bremspumpe

    Der Prüfer bekommt von Dir eine ABE und kontrolliert die Bauteilkennzeichnung KBA Nr.und den korrekten Einbau / Funktion.

    (Der Prüfer hat eine direkte "Verbindung" zum KBA und kann das Gutachten auch direkt einsehen)

    Dann trägt er dir das Bauteil in den "Fahrzeugschein" ein.... Alles gut!

    • BRAKING 320mm Bremsscheiben

    Eintragungspflichtig da ein abweichender Scheibendurchmesser.

    Da es keine Scheiben-ABE für meine RN29 gibt... KBA Nr. passt nicht zur RN29.... wird er die Scheiben nicht eintragen... ENDE


    Was verstehst Du dann unter "Einzelabnahme"? Die Erstellung einer "eigenen" ABE für z.B. den Wunschbremssattel beim TÜV NORD?? Oder das der Prüfer nach dem Motto "...passt doch.." einträgt??

    Einer von uns beiden hat das Prinzip nicht verstanden.... oder?

    Jens

    P.S. würde mich freuen wenn Du richtig liegst.... dann könnte ich meine Scheiben eintragen lassen...;)

    __________________
    Gruß Jens

  • #42

    Eine Einzelabnahme,

    ist eine §21 Abnahme, die müssen z.B. die meisten Fighterfahrer mit ihrem Fahrzeug machen. Ein geänderter Heckrahmen z. B. kann so abgenommen werden, oder eine USB Gabel aus einem anderem Motorrad, Felgen, Lampenmasken oder Verkleidung austragen. Das darf aber nicht jeder Tüver. Für solche Änderungen gibt es keine ABE s oder ähnliches, das entscheidet dann der Tüver in der §21 Abnahme.

    Lieben Gruß

  • #43

    Super, vielen Dank!

    Das ist dann ja schon hardcore.... und vermutlich eine andere Preisklasse.

    Beste Grüße

    Jens

    __________________
    Gruß Jens

  • #44


    Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist und verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden, ob bspw. die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift. Bei einer Einzelabnahme müssen die Papiere umgehend durch die Zulassungsstelle berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Änderung an den Papieren, z. B. bei Umzug oder Halterwechsel das von TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen.

  • #45

    Ich lasse in Kürze die Magura MC1 sowie Spiegler-Stahlflexleitungen montieren. Beide Bauteile haben eine ABE für mein Modell mit jeweils aufgedruckter KBA-Nr. Ich gehe davon aus, dass ich nur die ABE mitführen müsste, jedoch keine Anbauabnahme erfolgen muss. Ist das so richtig?

  • #47

    Es steht in der ABE, ob eine Vorführung nötig ist, oder nicht. Mal den ganzen Text in Ruhe lesen.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #48


    Bedeutung: "alles in Ordnung"

    Herkunft: zerbrechliche Gegenstände wie Gläser und Geschirr wurden im Mittelalter in flüssige Butter eingelegt und nach dem Erstarren derselben als Block transportiert um Bruchschäden durch den Transport zu vermeiden.


    ...dann wär zumindest das mal zweifelfrei geklärt :lachen:

    Das Einzige, auf was Verlass ist, ist die Schwerkraft .........

  • #49

    Nur um noch zu weiterer Verwirrung bei zu tragen :):


    In meine 2015 zugelassene BMW R1200GS LC habe ich 2017 ein Öhlins Fahrwerk einbauen lassen. Für dieses Fahrwerk lag ein Teilegutachten bei, durch das ich unverzüglich eine Änderungsabnahme machen lassen mußte (hat alles der Händler gemacht). Nach Abnahme durch den TÜV Süd bekam ich ein ein Dokument mit: "Abnahme Ein- oder Anbau § 19 (3) StVZO", in welchem diese Änderungen (nämlich der Einbau dieses Fahrwerks) nach geltenden Vorschriften gemacht sei. Diese Bestätigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. (Also Eintrag in die Papiere nicht notwendig).


    Als ich mir dann im Winter 2019 eine R1250GS gekauft/bestellt hatte, konnte ich in Erfahrung bringen, daß dieses Öhlins Fahrwerk auch in die 1250er paßt. Nach neuem Gutachten für die BMW R1250GS von der Fa. Zupin Motorsport wurde der Einbau vor Auslieferung und Zulassung der Maschine durchgeführt. Da die Abnahme nun vor der Zulassung erfolgte, war meine spätere Zulassung im Amtsdeutsch eine neue Befassung und das Öhlins mußte in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Damit reichte das Mitfführen nicht mehr. Lizenz zum Geld drucken, finde ich:(.


    Ich hoffe damit genug verwirrt zu haben und verbleibe mit besten Grüßen in die Saison 2021.

  • #50

    Hat sich bei der Bremsanlage der RN29 zum Nachfolger RN43 usw. sooo viel getan? Bei der RN 29 liegt für mich das Problem garnicht sooo sehr bei der Bremskraft/-Performance, sondern viel mehr beim seeehr früh und grob regelnden ABS.


    Mich interessiert die Magura Bremspumpe auch. Sieht ja auch nice aus. Aber das ABS setzt ja sicherlich nich später ein.

    Übel wäre für mich sogar wenn es noch früher einsetzt.

    Vermute aber mal dass das ABS bei den Nachfolgemodellen schon deutlich besser funktioniert.

    Bei der RN29 empfinde ich das frühe und dann grobe Regeln vom ABS extrem nervig. Da war das ABS in Verbindung mit der DualBrake der Hornet um Welten besser.

    Da mussteste schon arg im notwendigen Bereich ankommen bzw. provozieren um das auszulösen.

    Bei der RN29 musst nur einmal kurz feste am Bremshebel ziehen schon rattert die sich einen ab.

    Hab schon mehrmals dran gedacht den Stecker zu ziehen um überhaupt mal zu wissen was die Bremse überhaupt leisten kann.

    Sry ist zwar bissl OT aber mit meinem vorliegenden ABS erübrigt sich der Wunsch nach mehr Bremspower leider.

    Zudem müsste dann auch sicherlich die Seriengabel upgegraded werden.

    Bei der 21er MT soll ja nach den ersten Infos Gabel und ABS durchaus besser sein ab Werk.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!