mischbereifung

  • #21

    Hmmm naja. Das ist schon was anderes. Das ist schon Explizit ausgeschrieben, das man mit Alkohol die A Karte hat. Das steht für Mischbereifung aber Nirgends.


    Egal. Jeder wie er will. Es wird ja Niemand gezwungen Mischbereifung zu fahren. :rolleyes:


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #22

    Man befreit sich nicht von Hersteller Vorgaben, man ist befreit.

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #24

    Der Gesetzgeber sagt bei Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille Strafbarwenn man erwischt wird, unter 0,5 Promille strafbar wenn jemand zu Schaden kommt.

    Wenn das Fahrzeug keine REIFEN Bindung an ein Bestimmtes Fabrikat hat kann man jedes zulässige Fabrikat nehmen. Da kann keine Versicherung erfolgreich gegen vorgehen.

    Natürlich ist es richtig das Versicherungen Wirtschaftsunternehmen und keine Samariter sind. Deswegen versuchen sie in jedem Fall ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #25

    Da es keine expizite Reifenbindung bei der MT-Baureihe gibt, sehe ich das bezüglich Versicherungsschutz mal ganz entspannt. Da fehlt denen schlicht und ergreifend die Rechtsgrundlage für eine Handhabe. Würde eine Versicherung behaupten das eine verwendete, aber zulässige Mischbereifung, negative Auswirkungen und somit Einfluß auf ein Schadenereignis hat, wären diese mit ziemlicher Sicherheit in der Pflicht dies auch zu beweisen.

    Hatte mal einen Schadenfall, da hat sich die Versicherung des Haftungspflichtigen auf höhere Gewalt berufen. Ihr glaubt gar nicht wie schnell die dann doch bezahlt haben, als ich diesen erklärt habe das sie bei bei Berufung auf höhere Gewalt in der Beweißlast seien.

    Und ähnlich wird es wohl auch im Fall der Fälle bei Berufung auf negative Einflüsse einer Mischbereifung laufen. Die Kosten für ein aufwändiges und gerichtsfestes Gutachten wird eine Versicherung kaum riskieren. Zumal ein solchen Gutachten jederzeit durch ein Gegengutachten in Zweifel gezogen werden könnte. Und dann bleibt immer noch die Zulässigkeit der Ausrüstung mit Mischbereifung im Rahmen der gesetzlichen Definition.


    Steht auch z.B. nirgends geschrieben das man immer nur die neuesten Entwicklungen der Reifenindustrie fahren darf. Die sind ja auch angeblich immer besser als die Vorherigen. Vielleicht hat demnächst hier noch Jemand Ängste Reifen älterer Entwicklungszeit zu montieren, man könnte damit ja auch einer Versicherung Futter für Leistungsminderung geben.


    Das Einzige was mich persönlich davon abhalten würde Mischbereifung verschiedener Reifenmarken und/oder Reifenmodelle auf mein Moped zu "schrauben" ist meine eigene Unwissenheit zu beurteilen was für meine Bedürfnisse hierbei gut funktionieren würde.

    Vermute mal stark das nur Diejenigen sich an Mischbereifung herantrauen, die die Zusammenhänge der Reifenkonstruktionen und -funktionsmerkmale eher gescheit ergründen, beurteilen und somit dann auch in der Lage sind damit auch positive Ergebnisse zu erzielen. Andernfalls Tausende von Kilometer mit einer nicht gut funktionierenden Reifenkombi herumfahren zu müssen ist auch eher wenig prikelnd.

  • #26

    Ich noch mal,

    vielen Dank für die viele Informationen und die guten Ratschläge.

    Gefragt habe ich...

    Weil mir die rechtliche Grundlage nicht klar war, bzw. mein selbst recherchiertes bestätigt haben wollte.

    Was ich vorhabe .....

    Fahre aktuell vorne wie hinten einen Sport Force + und bin echt angetan von dem Reifen. Leider ist der hintere nach etwas weniger als 4kkm schon am Ende. Meine Überlegung war nun hinten einen touring foce zu montieren.

    Denke das ein touring force hinten immer noch meinen Ansprüchen genügt und in Kombi mit dem sport force auf dem Vorderrad funktionieren sollte.

    Denke, wenn nicht, merke ich das schnell.


    Gruß,


    Jens

  • #27

    Darum bin ich 3 Hinterreifen auf 2 Vorderreifen gefahren beim Mitas Sportforce+
    hinten hat er immer ~4000km gehalten & vorne waren es 6000km
    Bei 12.000km waren dann sowohl Hinter- als auch Vorderreifen gleichzeitig am Ende. :)
    Übrigens echt ein super Reifen!

  • #28

    Also aktuell fahre ich Metzeler M9RR Hinterreifen und vorne Bridgestone BT016Pro. Und was soll ich sagen, solche Schräglagen bin ich noch nie gefahren mit der 09. Diese Kombination fühlt sich so unglaublich sicher & souverän an. Hab dann gleich meine angeschliffenen Angstnippel demontiert, kurz darauf haben dann schon die normalen Fußrasten geschliffen, und das alles bei Hanging-Off und nicht wenn man bewusst wie ein Blöder in die Kurve drückt um zu schleifen.
    Fühlt sich übrigens auch besser an, als mit M9RR Vorderreifen.

  • #29

    nicht so ganz.

    Leider kommt es oft zu Missverständnissen, weil Reifenbindung mit Reifenfreigaben verwechselt wird.

    Wenn im Schein also keine Reifenbindung eingetragen ist, kann man fahren was die Reifenhersteller so anbieten für die jeweilige Maschine, sprich Größe.

    Noch zu den Freigaben der Reifenhersteller:

    Es gab mal eine Zeit, ich erinnere mich noch genau, das war als die Tracer auf dem Markt kam.

    Pirelli hatte damals den Angel GT nicht für die Yamaha Tracer freigegeben.

    Grund: Hochgeschwindigkeitspendeln.

    Dieses war auch explizit so auf deren Homepage, sprich bei den Reifenfreigaben.

    Die Reifenhersteller-UND die Motorradhersteller waren sich uneins bei den Reifen, bzw. Haftungen in einem Schadensfall.

    Keiner wollte die Verantwortung übernehmen, WENN mal was passiert.

    (Thema: BRD- zum Teil kein Höchstgeschwindigkeitslimit auf BAB)


    Worst Case: ich fahre ein kleines Kind tot was mir vors Bike gesprungen ist.

    Die Eltern setzen alles daran, die Versicherung auszuquetschen.

    Ein Gutachter wird beauftragt, der rausfindet, dass der Reifen keine Freigabe seitens des Herstellers hatte. Pustekuchen.

    Aber es gibt seit letztes Jahr nun eines Änderung:


    https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf

    Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle UNECE-geprüften Reifen

    (mit e-Kennzeichnung) mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.


    Ab 2020 dürfen für Neureifen keine Freigabebescheinigungen mehr ausgestellt werden, sofern sie eine Änderung der Reifendimension (größer; kleiner) beinhalten.
    Ab 2025 gilt dies auch für noch existierende Freigaben aus der vor 2020 liegenden Zeit.

    http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=127125

    3 Mal editiert, zuletzt von remix ()

  • #30

    Mein Händler hält sich stark an die Reifenfreigaben und will einem nur die zulässigen Reifen verkaufen.

    Michbereifung wird er mir dann sicherlich auch nie draufmachen, aber das brauch ich auch nicht.

    Mit dem Angel GT halten Vorder- und Hinterreifen etwa gleichlang.


    Zur Haftungsfrage, ich denke es wird auf die Art des Unfalls ankommen, ob sie einem einen Strick daraus drehen wollen, dass es an der Reifenkombination lag. Das halte ich dann für schwer nachweisbar.

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