mischbereifung

  • #1

    Nabend,

    kurze Frage, wenn ich das Internet richtig lese, darf ich bei meinem Moped Mischbereifung fahren.

    Also z.b. vorne einen Metzeler und hinten einen Conti.

    Sehe ich das Richtig?

    Gruß,

    Jens

  • #2

    Auf der RN57 ist das Zulässig.

    Reifengröße sowie Lastindex etc. aus der Zulassungsbescheinigung müssen nur übereinstimmen. Eine Freigabe vom Reifenhersteller wird auch nicht benötigt.

  • #4

    Man darf nur nicht gleichzeitig einen Radial u. Diagonalreifen draufziehen. Hat das Motorrad jedoch eine Reifenbindung, ist man daran gebunden (sagt das Wort schon).

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #6

    Diagonalreifen auf der MT sind nicht zulässig. zb 180/55 ZR 17, Z gleich Geschwindigkeitsindex. R bedeutet Radialreifen.

  • #7

    Fahre aktuell hinten Metzeler M9RR und vorne Bridgestone BT016 Pro. Liegen zwar 10 Jahre Technologieunterschied zwischen den Reifen, funktioniert aber extrem gut. :D

  • #8

    Auch wenns erlaubt ist, würde ich davon abraten. Zum 1ten sind die Reifen Vorne/Hinten aufeinander abgestimmt und der Hersteller garantiert, das es da keine bösen Überraschungen gibt und zum 2. im Falle eines Unfalls, werden sie dir garantiert einen reindrehen.

    Bei der geringsten Ungereimtheit, wirst du denen nachweisen müssen, das es nicht an der Mischbereifung lag und das ist sehr schwierig bis unmöglich. Bei den möglichen Folgen, wie bei einer nicht bezahlten Arbeitsunfähigkeit, hört der Spaß auf und man muss noch nicht einmal Schuld haben.


    Gruß Tom

  • #9

    Hi


    Aus welchen Horror Buch hast Du das Raus gelesen ? :confusion-scratchheadyellow:


    Schon solch einen Fall Erlebt ? Selber ? Nicht gehört vom Freund eines Freundes, dessen Schwester ....


    Wenn es Erlaubt ist, dann ist es Erlaubt und dann wird auch keine Versicherung versuchen einen Strick draus zu drehen. Solange Reifengröße und Profil in Ordnung ist, dann ist das in Ordnung.


    Quelle




    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #10

    Moin,

    das mit dem "aufeinander angestimmt" ist sicher ein Argument. Doch denke ich auch, Gesetz ist Gesetz.

    In dem Rahmen kann ich dann frei entscheiden, ob das geht.

    Gruß,

    Jens

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!