Alles anzeigenzu glauben, das man im Schadensfall Recht bekommt nur weil der Gesetzgeber etwas nicht ausdrücklich verbietet, halte ich für ziemlich naiv. Vor dem Gesetzt darf ich ja auch mit 0,5 Promille Alkohol am Staßenverkehr teilnehmen. Im Schadenfall nimmt das aber jede Versicherung zum Anlass die Haftung/Zahlung prozentual zu kürzen.
Hmmm naja. Das ist schon was anderes. Das ist schon Explizit ausgeschrieben, das man mit Alkohol die A Karte hat. Das steht für Mischbereifung aber Nirgends.
Egal. Jeder wie er will. Es wird ja Niemand gezwungen Mischbereifung zu fahren.
Gruß