Windschild eintragungspflichtig? ABE?

  • #31

    Ich hab auch die originale Sportscheibe von Yamaha montiert. Die war damals beim Gebrauchtkauf schon dabei.

    Vom Händler kam damals folgende Info:

    "Für die Scheibe gibt es keine ABE,

    da hast du eine Nummer an der Scheibe dran,

    die reicht aus. (somit ist Sie Tüv geprüft)"

    Ob das wirklich so 100% stimmt weiß ich nicht, aber in den 4 Jahren hat sich noch keiner dafür interessiert. Durch den TÜV ging's auch 2 mal problemlos.

  • #32

    Okey Händler ist der Meinung alles von Yamaha wäre eintragungsfrei, aber ich habe mir auch die Gillesradtenanlage von Yamaha eintragen müssen, also ist auf diese Anfrage kein Verlass.


    Danke für die Antworten, werde vermutlich das Windschild abbauen und versuchen mein Geld zurück zu bekommen.


    Finde es mega schade, dass man bei einem Windschild um 220 kein Gutachten dazu bekommt.


    Ach ja ich bin aus Österreich, da muss man ebenfalls KBA oder Abe eintragen lassen.

  • #35

    Hallo

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Legalität von Zubehör und Anbauteilen.


    Mal grob:

    ABE, ( Lenker, Bremshebel) ist eine direkt auf das Fahrzeug geprüftes Prüfdokument (Eintragungsfrei)


    Festigkeitsgutachten, diese müssen über einen Prüfer Eingetragen werden


    E- Prüfzeichen oder E- Nummer ( Blinker) kann universell an alle Fahrzeuge verbaut werden.


    Typisierte E- Prüfzeichen (Abgasanlagen) ist speziell nur für den Typ Eintragungsfrei.


    Dann kann es aber Bauteile geben wie zum Beispiel das Original Zubehör Windschild von Yamaha, und diese können dann direkt auf das Fahrzeug Typsiert sein, da gibt es dann teilweise keine Prüf/E/ KBA Nummern. Diese sind mit bei dem Fahrzeug Grund Typsiert (mir fehlt jetzt der genaue Begriff) Euzulassung.

    Denn ihr habt ja auf euren Original Bremshebeln doch auch keine Prüfnummern oder.

    Mal grob gesagt als Beispiel,

    Yamaha lässt die RN 43 zu für Europa, und das machen sie gleich mit dem angebauten Windschild.

    Somit kann Yamaha das Bike mit und ohne Windschild verkaufen, und benötigt man keine prüfnummern oder Ähnliches. Es gilt als Original Anbauteile.

    Sowas gibt es ja auch für PKWs, Zum Beispiel unterschiedliche Reifengrößen die mittlerweile nicht mehr alle im Schein eingetragen sind aber man trotzdem fahren darf.

  • #36

    Nee, Nee

    Ganz so einfach ist es nicht. Wenn die MT schon mit der Scheibe typisiert wird ist es kein Thema.

    Aber als Zubehör haben Sie sich genau so wie alle anderen daran zu halten. eNummer oder ABE

    Kleines Beispiel: Die Sport Tracker und die Street Rally im Jahr 2014. Wenn Du Sie so gekauft hast, typisiert.

    Als Zubehör gekauft, Anbau mit ABE


  • #37

    Ja da hast du recht mit der Trecker und Rally, aber diese kamen ja auch später zu RN29 dazu, und meines Wissens haben diese auch einen Zusatz bei der Typbezeichnung, sieht man wenn man Ersatzteile bestellt.

    Und daran kann es dann liegen das diese eine zusätzliches Prüfzeugniss benötigen.

    Anders Beispiel :

    Du hast einen stink normalen Audi A3, nun möchtest du auf die Orginale RS Front und Heckschürze umbauen da gibts, und da benötigst du keine ABE oder ähnlichen. Das da schon in den EU Zulassungspapieren mit homologiert ( hoffe richtig geschrieben, war das Wort was mir vorhin nicht einfiel)

    Und da darauf kommt es an, wie der Hersteller das jeweils im Falle macht.

    Das Problem bei der ganzen Sache das das mittlerweile absolut undurchsichtig für uns geworden ist, und das teilweise die Prüfing. ach keinen Durchblick mehr haben.

  • #38

    Moin,

    an meine Tracer 9 möchte ich ein flacheres Windschild von der 900er anbauen.

    Wie wäre denn in diesem Fall die Rechtslage?

    Wäre das möglich?

    Gruß, Jörg

  • #39

    Wird schon an den Haltepunkten scheitern, ansonsten lies mal die paar Beiträge zur Typisierung weiter oben.

    Typübergreifend wird das bestenfalls mit Einzelabnahme funktionieren.


    Btw.

    Einzelabnahmen sind nu auch kein Hexenwerk und wenns Teile sind, bei denen gesonderten Festigkeits- oder Materialgutachten nicht fehlen i.d.R. machbar und oft auch noch unter 100€.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #40

    Schließe mich da quickshifter an.

    Such dir einen Prüfingenieur, vornehmlich einen AAS ( Amtlich Anerkannten Sachverständigen) diese können im großen und ganzen fast alles abnehmen. Am besten einen der Umbauten nicht abgeneigt ist und eventuell sich auf Motoradumbauten spezialisiert hat.

    Dem schilderst du dein Vorhaben, und dieser kann dann genau beurteilen ob es überhaupt möglich, und oder wie hoch der Aufwand ist.


    TÜV Eintragungen und Abnahmen sind meistens garnicht so streng gesetzlich geregelt, oft sind es eher Normen oder Richtlinien, da gibt viele Graubereiche und es kommt auf den Prüfer an wie weit er sich da aus dem Fenster lehnen will.


    Gutes Beispiel von mir:

    Gibt genug Sendungen wo man Tiefergelgte Autos stilllegt, weil diese trotz Eintragung zu Tief sind, und die Polizei mit einer Gesetzlichen StVZO von 10cm Bodenfreiheit kommt. Last euch mal das in der StVZO zeigen, gibt es nämlich nicht. Ist eine Industrienorm woran sich die Prüfer orientieren können mehr nicht.

    In der StVZO ist geregelt, die höher der Lichtaustrits Unterkante, und Mindesthöhen der Nummerschilder. Außerdem die Bewegungsfreiheit der Räder im Radkasten bei einem Verschrenkungstest in jeder Situation.

    Wenn das gewährleistet ist dann kann man auch an der tiefsten Stelle 4cm z.B. haben. Siehe meinen 2er G60. An tiefster Stelle ca 4-5cm, und vollkommen legal.

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