Windschild eintragungspflichtig? ABE?

  • #1

    Hallo,


    ich habe diesen Windschild für meine Yamaha MT-09 2019 gebraucht erworben:
    https://www.yamaha-motor.eu/de…34-00-00/bs2-f6234-00-00/


    Auf dem Schild steht die Nummer BS2-F6234, eine ABE habe ich nicht.
    Dieser Schild wird auch beim konfigurieren des Motorrades auf der Website von Yamaha angeboten, mit der selben Nummer.


    Muss ich diesen Windschild eintragen lassen, muss ich mir eine ABE dafür besorgen oder kann ich den einfach so nutzen?


    MfG.
    Patrick-Oliver

  • #2

    Nein, musst du nicht. Hat ne ABE, da reicht die Nummer auf dem Schild. Wenn ich mich recht erinnere, steht da auch irgendwo noch "Yamaha-Parts" oder so drauf.
    Ist bei Blinkern, Endtöpfen etc ja auch nicht anders. Wenn die Rennleitung ne ABE-Nummer findet, ist die Welt meist in Ordnung, da brauchst auch keine extra Dokumente mitführen.

    Wer später bremst, ist länger schnell

  • #3


    Ganz so einfach ist es leider nicht bzw. muss man auf die richtige Nennung achten da ABE und E-Nummer zwei verschiedene Sachen sind.
    Allgemein kann man sagen, dass bei Zubehörteilen nur mit ABE, dass entsprechende Schriftstück mitgeführt werden muss oder man lässt es eintragen.
    Nur bei E-Nummern muss das Schriftstück nicht mitgeführt werden, die E-Nummer auf dem Teil ist ausreichend.
    Da ich auch das Sportschild habe:
    Das Schild hat eine E-Nummer und benötigt keine ABE/Dokumente.

  • #4

    Da das Bauteil muss ja auch zum Fahrzeug passen, daher muss es auch einen Schrieb geben, wo drinsteht, zu welchem Fahrzeug das Ding gehört. Ich habe etwa ein Windschild von Givi für eine BMW an meiner Kawa mit ABE. Hilft mir zwar nix, aber fällt halt nicht auf. Lehrmeinung ist, dass man ABEs dabei haben muss, aber die Dokumente zu den Teilen mit e-Nummer nicht. Leider steht sowas in keinem Gesetz.

  • #5

    Wenn ich hier nochmal nachhacken darf:


    Würde mir gerne folgendes Schild kaufen:


    https://www.rwn-moto.de/sport-…-09-bs2f62342000?c=114173


    Das kann ich also an meine MT 09 montieren und fahren, da es eine E-Nummer hat korrekt? (Der Link oben geht leider nicht mehr). Unf falls ich die so fahren kann; Brauche ich dann (rein rechtlich) noch dieses Gummi oben drauf oder kann ich dann sogar ohne fahren?

    Einmal editiert, zuletzt von Romiking ()

  • #7

    merkt euch einfach:

    Hat das Teil (z.B. Zubehörhebel, Zubehörfußrasten) eine KBA-Nummer, liegt für das Teil eine ABE vor, die mitgeführt werden muss.

    Hat das Teil eine E-Nummer (z.B. Endschalldämpfer, Spiegel, Originalteile) müsst ihr nix mitführen.

  • #10

    Klar, wenn für die Scheibe kein Gummi vorgesehen ist muss man natürlich nicht extra eins dran basteln. Bei der MRA Scheibe meines Sohnes war eins dabei welches er aber auch nicht dran gemacht hat.

    Ich bezweifele dass dies jemals bei einer Kontrolle auffallen würde. Da müssten die Herrschaften schon sehr genau hinsehen.

    Wer auf Nummer sicher gehen will legt sich das Gummi (falls vorgeschrieben) unter die Sitzbank. Dann hat man es dabei und kann es schnell anbringen.

    Erst anhalten, dann absteigen ;)
    MT-09 RN43 2019-?
    Tracer RN29 2015-2019

    Einmal editiert, zuletzt von Tracer ()

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