Yamaha Garantiebedingungen (ausserhalb des Servicehefts!): Ich hab keine gefunden, die für Motorräder einschlägig wären. Blöderweise steht in meinem Wartungsheft (RN70) wörtlich drin:
"Achten Sie darauf, dass der Händler das Serviceprotokoll für Sie abstempelt und einen Eintrag im digitalen Serviceprotokoll im Yamaha-Händlersystem hinzufügt. Wenn diese Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann dies die Zuverlässigkeit Ihres Motorrades beeinträchtigen; die Garantie wird außer Kraft gesetzt."
Das bedeutet, dass - wer auch immer - die Wartungsarbeiten macht, einen Zugang zum Yamaha Händlersystem haben muss.
Den bekommen - möglicherweise - auch nicht-Yamaha Vertragshändler aufgrund diverser Rechtsprechungen aber man muss bzw. sollte vermutlich danach fragen, ob die "freie Werkstätte" das auch hat.
Wenn nicht, heisst das nicht zwingend, dass die Garantie (korrekterweise die gesetzliche Gewährleistung!) auch rechtswirksam ausgehebelt wird, allerdings wird man sich auf einen lästigen Rechtsstreit vorbereiten müssen. Freiwillig wird Y da vermutlich nur in Ausnahmefällen oder ganz offensichtlichen Situationen aktiv werden.
Die "freiwillige" Werksgarantie wird allerdings auf jeden Fall rechtswirksam ausgehebelt. Die bedingungen hierfür legt der Gewährer der Garantie fest und da ist der frei in der Ausgestaltung (wie gesagt, im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung!).
Das Problem ist die Beweislastumkehr: In der gesetzlichen Gewährleistung muss der Hersteller nachweisen, dass der Fehler NICHT zum Gefahrübergang vorgelegen hat um einen Anspruch abzulehnen.
In der "Garantiephase" muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler bereits bei, Gefahrübergang vorgelegen hat! Das kann der Benutzer nur in Ausnahmefällen! Daher ist man hier auf das Wohlwollen des Herstellers immer angewiesen!
(SO ICH MICH RECHT ENTSINNE - OHNE GEWÄHR!)
Alles anzeigenOder....du schaffst es einfach nicht den Unterschied zwischen einem Garantiehandbuch und den offiziellen Garantiebedingungen zu erkennen.
Gngngngngngnnn... meinst Du evtl. das?
https://www.yamaha-motor.eu/co…y-Conditions_GER---MA.pdf
In diesen Garantiebedingungen wird in der Tat nicht auf Yamaha-Händler verwiesen bzw. vorausgesetzt. Aber da geht´s explizit um Marine-produkte (Bootsmotoren)! Aber NICHT um Motorräder!
Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn man einen langen und teuren Rechtsstreit nicht scheut, kann man die Wartung während des Werksgarantiezeitraums auch entweder selber oder von "irgendjemand" machen lassen. Die Rechtslage ist da mindestens undeutlich.
Ich für mich habe entschieden (zum ersten mal in meinem Leben), dass bei meinem ersten Neumotorrad, das ich erworben habe, während der Werksgarantie auch die Vertragswerkstatt zu Werke gehen darf.
Wenn ich schon 14 Riesen auf den Tisch leg für ein neues Mopped, dann kommt´s auf die paar Werkstattkröten auch nicht mehr an. Auch wenn ich ´ne Rechtsschutzversicherung hab, den Stress brauch ich im Falle eines Falles nicht
Over and out