Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden

  • #11

    Ich behaupte mal locker, dass Du im Garantiefall damit definitiv gekniffen bist.

    Ist bei meinem Hyundai ähnlich… Innerhalb der 5Jahre solltest Du tunlichst nach Plan in die Werkstatt, sonst bist Du im Fall der Fälle der Doofe…

    Kann man blöde finden, ist aber so.

    Aber wie bei einer Versicherung: Solange Du zahlst und sie nicht brauchst, ist es quasi rausgeschmissenes Geld. Wenn Du sie brauchst, hast sie aber nicht oder eingespart, dann kann es bitter werden…

  • #12

    Leute...Herrgott nochmal. Lest euch die Gafantiebedingungen durch anstatt hier mit euren "Meinungen" umher zu werfen.


    Was du glaubst ist völlig egal. Was in den Garantiebedingungen drin steht zählt.


    Lest ihr was man schreibt? Oder wollt ihr nur eure Meinung kundtun. Es steht so in den Garantiebedingungen von YAMAHA. Ich bin jetzt raus. Diese Ignoranz kann man sich nicht antun🤦‍♂️

  • #13

    Berichte bitte von deinen Erfahrungen im Garantiefall.

  • #14

    Wir hoffen darauf, dass es keinen geben wird.

    Aber wenn doch, berichte ich 👍🏻

  • #16

    Ich habe sie jetzt gelesen, sei bloß nicht so überheblich…..

    Bei mir steht, man soll darauf achten, dass der Yamaha Partner, die Inspektionen ordnungsgemäß im Inspektionsnachweis einträgt und abstempelt. Dieses ist entscheidend ob ein Garantiefall anerkannt wird. Hier steht nichts von selber machen oder selber eintragen. Entweder kannst du nicht lesen oder willst es einfach besser wissen. Aber mach es wie du möchtest…

    Steht übrigens gleich auf Seite 1

  • #19

    Oder....du schaffst es einfach nicht den Unterschied zwischen einem Garantiehandbuch und den offiziellen Garantiebedingungen zu erkennen.

    Aber kein Problem, vielleicht kannst du ja einfach nicht lesen 😄✌🏻

    Mal davon abgesehen, wie immer, schlägt Recht jede Vereinbarung. Also selbst wenn, was nicht der Fall ist, da es ja gegen Recht verstößt, in den offiziellen Garantiebedingungen stünde es müsse eine Yamaha Werkstatt sein, wäre das völlig unerheblich.


    Dein überheblicher Stephan 😘

  • #20

    Jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller verfällt wenn nicht eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt nach Vorgabe des Herstellers die Wartungen durchführt.

    Selbstdurchgeführte Wartungen sind juristisch unbedeutend.


    Garantiefälle werden dann nur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt. Logisch das somit ein Garantiefall der Vertragswerkstatt angezeigt werden muss. (Die Rechtssprechung geht mittlerweile dazu über auch freie Werkstätten zuzulassen aber warum sollte man in einem Garantiefall in eine freie gehen?!? Genau; man geht zu Yamaha! ;-))


    Xj6ler, wenn du also den 1.000'er selber durchführst, dann nach einigen weiteren hundert km (wieviel kann ich dir nicht sagen, da ich den "Kulanzbereich" bei der 1000 km - Grenze von Yamaha nicht kenne) einen Schaden aufweisst, ist deine MT09 bereits nicht mehr in der Herstellergarantie!


    PS.: Aus diesem Grunde sollte auch jeder Käufer eines neuwertigen Fahrzeuges (wenige Monate bis zu einem Jahr) schauen ob die erste Inspektion (ca. 1000 km) tatsächlich durchgeführt wurde. Man meint ja das man ein z. B. 10 Monate altes Krad mit einer Restgarantie von ca. einem Jahr erwirbt und dann hat man plötzlich eine neuwertige, wenige Monate alte Kiste, ohne weiteren Garantieanspruch erworben.

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