Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden

  • #21

    Yamaha Garantiebedingungen (ausserhalb des Servicehefts!): Ich hab keine gefunden, die für Motorräder einschlägig wären. Blöderweise steht in meinem Wartungsheft (RN70) wörtlich drin:


    "Achten Sie darauf, dass der Händler das Serviceprotokoll für Sie abstempelt und einen Eintrag im digitalen Serviceprotokoll im Yamaha-Händlersystem hinzufügt. Wenn diese Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann dies die Zuverlässigkeit Ihres Motorrades beeinträchtigen; die Garantie wird außer Kraft gesetzt."


    Das bedeutet, dass - wer auch immer - die Wartungsarbeiten macht, einen Zugang zum Yamaha Händlersystem haben muss.

    Den bekommen - möglicherweise - auch nicht-Yamaha Vertragshändler aufgrund diverser Rechtsprechungen aber man muss bzw. sollte vermutlich danach fragen, ob die "freie Werkstätte" das auch hat.


    Wenn nicht, heisst das nicht zwingend, dass die Garantie (korrekterweise die gesetzliche Gewährleistung!) auch rechtswirksam ausgehebelt wird, allerdings wird man sich auf einen lästigen Rechtsstreit vorbereiten müssen. Freiwillig wird Y da vermutlich nur in Ausnahmefällen oder ganz offensichtlichen Situationen aktiv werden.

    Die "freiwillige" Werksgarantie wird allerdings auf jeden Fall rechtswirksam ausgehebelt. Die bedingungen hierfür legt der Gewährer der Garantie fest und da ist der frei in der Ausgestaltung (wie gesagt, im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung!).


    Das Problem ist die Beweislastumkehr: In der gesetzlichen Gewährleistung muss der Hersteller nachweisen, dass der Fehler NICHT zum Gefahrübergang vorgelegen hat um einen Anspruch abzulehnen.

    In der "Garantiephase" muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler bereits bei, Gefahrübergang vorgelegen hat! Das kann der Benutzer nur in Ausnahmefällen! Daher ist man hier auf das Wohlwollen des Herstellers immer angewiesen!

    (SO ICH MICH RECHT ENTSINNE - OHNE GEWÄHR!)



    Gngngngngngnnn... meinst Du evtl. das?

    https://www.yamaha-motor.eu/co…y-Conditions_GER---MA.pdf


    In diesen Garantiebedingungen wird in der Tat nicht auf Yamaha-Händler verwiesen bzw. vorausgesetzt. Aber da geht´s explizit um Marine-produkte (Bootsmotoren)! Aber NICHT um Motorräder!


    Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn man einen langen und teuren Rechtsstreit nicht scheut, kann man die Wartung während des Werksgarantiezeitraums auch entweder selber oder von "irgendjemand" machen lassen. Die Rechtslage ist da mindestens undeutlich.


    Ich für mich habe entschieden (zum ersten mal in meinem Leben), dass bei meinem ersten Neumotorrad, das ich erworben habe, während der Werksgarantie auch die Vertragswerkstatt zu Werke gehen darf.

    Wenn ich schon 14 Riesen auf den Tisch leg für ein neues Mopped, dann kommt´s auf die paar Werkstattkröten auch nicht mehr an. Auch wenn ich ´ne Rechtsschutzversicherung hab, den Stress brauch ich im Falle eines Falles nicht :)


    Over and out :P

  • #22

    Man kann die Wartungen nicht selber machen bzw. durch irgendjemanden und damit die Garantie erhalten!


    Die Rechtssprechung ist auch nicht undeutlich. In keinem Urteil gibt es dem Kunden die Möglichkeit eine Wartung selber durchführen zu dürfen bei Erhaltung der Herstellergarantie. Absurd!


    Eine Herstellergarantie ist zwar eine freiwillige Leistung aber die Durchführung der Wartungen, um die Garantie sich erhalten zu können, fallen schon lange in die Rechtsprechung und unter EU-Recht.


    Entweder muss es der Vertragshändler machen oder eine freie Werkstatt die sich an die Vorgaben des Herstellers hält.

    Ist doch absurd auf den Gedanken zu kommen das nun jeder Kunde selbst eine Wartung macht, sich dies dann noch selber bestätigen darf und falls es mal zu einem Schaden am Produkt kommt, dann der Hersteller in die Haftung genommen werden soll.

    3 Mal editiert, zuletzt von Boxer_Leichtgewicht () aus folgendem Grund: Tausend Schreibfehler dank iPad! ;-)

  • #23

    Schön zusammengefasst:


    Selber machen: keine Garantie - freie Werkstatt: Garantie.


    Das war auch die Aussage des BGH:


    BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird


    https://gks-rechtsanwaelte.de/…erkstatt-freie-werkstatt/


    Wer es aber selber macht, verliert IMMER seinen Garantieanspruch.


    „Denn nach einer EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt, sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird.“



    Nebenbei ist der Grund auch ganz einfach: der Hersteller kann die freie Werkstatt in Regress nehmen, wenn die Mist gebaut hast. Wenn Du selber Mist baust, kannst Du daher keinen Regress nehmen, da der ja dann seitens YAMAHA gegen Dich gehen würde...

    Ciao - Peter


    ... und immer dran denken: es ist nie zu spät für eine fantastische Jugend... :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Der Einzig Wahre ()

  • #24

    Ihr redet alle von Garantie, dabei gehts um Gewährleistung. Die ersten 2 Jahre sagt der Gesetzgeber das ein Hersteller Gewährleistung erbringen muss. Die Garantie ist eine seperate Geschichte und nicht gesetzlich geregelt.


    Folglich: wenn in den Garantiebedingungen etwas steht gilt das auch. Allerdings ist die Geweährleistung vor der Garantie.


    Des weiteren hat der Gesetzgeber inzwischen(das ist aber nicht ganz so lange her) geregelt, das Gewährleistung nicht an Pflichten gebunden werden darf. Beim Yamahahändler den Service machen wäre so eine Pflicht. Den man kann das durchaus selbst machen. Muss dann anerkannt werden.


    Der nächste Punkt ist dann allerdings: Gewährleistung hat man vom Händler, nicht von Yamaha. Wenn also was kaputt geht, muss der Händler das tragen. Yamaha kann über die Garantie das übernehmen. Hier lässt der Gsetzgeber den Händler im Regen stehen. Den Hersteller schreibt Werkstatt vor, Gesetzgeber nicht. So kanns dazu kommen, das der Händler dafür selbst grade stehen muss und Yamaha keinen Garantieantrag genehmigt. Das sowas vom Händler bei den geringen Margen nicht gerne gesehen ist, auch klar. Führ dazu, das die sich zusammen schliessen und einen hochspezialisterten Rechtsbeistand anschliessen. Nun liegt es an den Kunden, nachzuweisen, alles richtig gemacht zu haben. Meitens labert man dann irgendwas daher, weil man keinen Anwalt deswegen bezahlen will. Kann gut ausgehen, aber muss man oftmals vor Gericht durchboxen mit dem Risiko zu verliren, die ganzen Kosten tragen zu müssen und immer noch den Defekt zu haben. Die wenigsten werden das machen.


    Zumal nach 12 Monaten die Beweislastumkehr greift. Kommt allerdings auch noch auf den Fehler an. Wenn der Motor Kolbenfresser hat, wird Yamaha und auch der Händler erstmal Wartungsfehler rufen. Nun muss man nachweisen, das alles korrekt gemacht wurde. Bricht dagegen sagen wir mal die Fussraste einfach so ohne Unfall, spielt die Wartung keine Rolle.


    Fazit: eigentlich haben alle es richtig erklärt, nur der eine aus Sicht des BGB, der andere aus Sicht der Garantie und andere Meinungen beziehen sich auf Dinge die garnicht zur Wartung selbst gehören. Bruch an Teilen, Oxidationen wegen schlechter Lackierung oder Versiegelung etc. Der Händler tendiert dazu alles abzudrücken an den Hersteller und wenn ein Kunde ankommt: ich habe einen Garantiefall, drückt er doch aus, das er garnichts vom Händler will sondern vom Hersteller.Nur wissen das viele garnicht und es läuft hier schon verkehrt. Also immer von Gewährleistung reden. Und dem Händler erklären, das man Gewährleistung will.


    In dem Sinn: Theoretisch erlaubt der Gesetzgeber das man sogar selbst den Service machen kann, praktisch scheitert man an Anwälten und dem Rechtssystem bzw den Kosten die dabei entstehen. Und wenn man Garantie statt Gewährleistung geltend macht, hat man sowieso schon verloren.

  • #25

    Da viele ob des langen vorherigen Textes - wir leben im Twitter-Zeitalter - sehr bald auskuppeln, hier nochmals zusammengefasst:


    - Garantie = freiwillig = an Werkstatt (egal, ob frei oder Vertrag) gebunden. Definition gemäß spezifischem Vertragswerk. TS hat verloren.


    - Gewährleistung (besser "Mängelhaftung") = gesetzlich = hat nichts mit Reparatur zu tun, Produkt muss zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (= Übergabe nach Kauf) frei von Mängeln sein. Beweislastumkehr nach 12 Monaten. Bis dahin muss (salopp ausgedrückt) der Händler beweisen, dass das Teil von Anfang an in Ordnung war, danach muss der Käufer beweisen, dass er nix kaputt gemacht hat (was meist schwierig ist). TS hat zumindest 12 Monate einigermaßen Ruhe.

    Ciao - Peter


    ... und immer dran denken: es ist nie zu spät für eine fantastische Jugend... :thumbup:

  • #26

    2 Mal editiert, zuletzt von Boxer_Leichtgewicht () aus folgendem Grund: Habe mal in blau geschrieben.

  • #27

    Ähem.

    Nachdem jeder die Welt der Garantie und Gewährleistung erklärt hat, gaghalber zurück zum Thema:


    Wer hat denn welchen kapitalen Schaden real ersetzt bekommen?

    Keiner?

    Alles nur Theoretiker?

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #29

    Sorry, aber da möchte ich jetzt auch nochmal ein paar Zeilen zum Thema los werden ...


    Wie auch immer man das jetzt auslegen mag und ob es jetzt um Gewährleistung oder Garantie geht......zumindest Du sprichst ja selber in jedem Deiner Beiträge dazu permanent von Garantie, nicht von Gewährleistung.

    Und wenn es um Garantie geht, dann geht die Dir DAMIT (also Deinem do-it-yourself-Kundendienst) garantiert flöten.


    Man kann doch nicht als PRIVATPERSON einfach auf eigene Faust einen Kundendienst an seinem Moped machen und dann erwarten, daß die Garantie trotzdem weiterhin in vollem Umfang besteht.

    Wer soll das denn im Falle eines Falles bezeugen bzw. wer soll das bescheinigen, daß Du als Privatmann Deinen Kundendienst nach Herstellervorgaben gemacht hast...?

    Wie soll denn das gehen?

    Du kannst doch alles mögliche da reinschreiben als Privatperson, das kann doch keine Sau kontrollieren und hat somit null Aussagekraft.

    Du bist doch kein zertifiziertes Unternehmen, das für seinen Eintrag im Zweifelsfall gerade steht.


    Mal davon abgesehen, daß ich es ohnehin für sehr fragwürdig halte, warum man ausgerechnet bei einem Neufahrzeug schon gleich den allerersten Kundendienst nicht machen lässt.

    Egal, um was es genau geht: Wenn Du die Inspektionen im Garantiezeitraum allesamt lückenlos vom Händler hast machen lassen, wirst Du ganz sicher am wenigsten Ärger und somit die größten Chancen haben, daß der Hersteller evtl. anfallende Kosten bei Problemen übernimmt und vielleicht gewährt man Dir so auch Kulanz.

    Und das möchtest Du doch sicher, oder nicht?


    Wenn Du aber bereits den ersten Kundendienst nicht vom Hersteller ablehnst und lieber selber machst, dann wird der Hersteller ganz sicher nicht entgegenkommend sein und von Kulanz irgendeiner Art wirst Du da nur träumen können.


    Ganz ehrlich: Hab Verständnis dafür, Kosten zu sparen, wenn es möglich ist, gerade in diesen Zeiten.

    Aber das ist meiner Meinung nach Sparen am falschen Ende.

    Du hast nur Glück, daß die neue Maschine vermutlich nicht wesentlich weniger zuverlässig und weniger langlebig ist wie deren Vorgänger und Du somit schätzungsweise nie irgendwelche größeren Sachen zu reklamieren haben wirst.

    Aber garantiert wissen kann man das nie ...

    YOU live only once - so you should ride only at good motocycles ... 😉

  • #30

    Da auch dieser fred inzwischen gekapert wurde:


    „Du hast nur Glück, daß die neue Maschine vermutlich nicht wesentlich weniger zuverlässig und weniger langlebig ist wie deren Vorgänger und Du somit schätzungsweise nie irgendwelche größeren Sachen zu reklamieren haben wirst.

    Aber garantiert wissen kann man das nie ...“


    Ob, angesichts der Rückrufe und sonstigen Kinderkrankheiten, der Rat auf Y-Qualität der ersten Modellreihe zu vertrauen taugt?


    Was meine sinnbefreite Y-Service-Kosten-Verpulverei betrifft, kann ich nur auf einen einzigen fred-adäquaten Rat hinweisen: Nach der 1000er ist -zumindest bei der RN43- alles weitere fehlinvestiert.

    Fakt ist, der ersetzte Rückspiegel (noch vor der 1000er) und der Blinkerschalter haben die Y-Kosten keinesfalls armotisiert.


    Resümee:

    Mutmaßlich ist dieser Rat, der Entwicklungstiefe eines Modells geschuldet, KTM ausdrücklich ausgenommen.:lachen:

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

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