REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #71

    Hat denn hier im Forum jemand was anderes im Schein stehen als ich? Bei mir steht nur die Größe. Sonst nix. Und der Reifenhändler (ein auch auf Moppeds spezialisierter großer Händler im Münsterland) sagt: kannst alles nehmen, was der Größe entspricht. :icon-mrgreen:


    Fertig, abputzen!

    Sven(ssons)
    aus Münster


    Jetzt: KTM 1290 Super Duke GT, vorher MT-09 Tracer in mattgrau


    Endlich wieder RRRRROOOOOAAAARRRRRRRrrrrrrrrr ...

  • #72

    Antwort meiner Versicherung:



    PS: habe aus Datenschutzrechtlichen Gründen den Namen des Schadensreferenten hier nicht veröffentlicht.

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #73

    Habt ihr den Link angeschaut und gelesen was dort steht?


    Zuerst das:


    Motorradreifen
    Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schrieben seinerzeit im Typenschein eine spezielle Reifen-Fabrikatsbindung vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Reifen-Ausführungen eingetragen und somit für dieses Fahrzeug auch nur zugelassen waren. Mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission diese sogenannte Reifen-Fabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt, mit der Begründung des uneingeschränkten Wettbewerbes innerhalb der EU. Das hat zur Folge, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen seit dem vorgenannten Termin keine Reifenbeschränkungen mehr eingetragen werden durften. Alle noch vorhandenen diesbezüglichen Eintragungen haben keine Rechtswirksamkeit mehr und sind höchstens noch als Empfehlung zu betrachten. UND DAS GILT AUCH BIS HEUTE! Sofern Reifen in Größe sowie Load- und Speed-Index genau den Fahrzeugpapieren entsprechen, dürfen faktisch Reifen jedes Herstellers montiert werden. Es spricht aber nichts dagegen, sich trotzdem an mögliche Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu halten.


    wenn man allerdings weiter liest kommt noch dieser Teil zum Vorschein:


    Motorrad-Mindestprofil / Markenbindung
    Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Motorradreifen beträgt in Österreich unverändert 1,6 mm. Jedoch gibt es Angaben in Betriebsanleitungen einiger Motorradhersteller, die dringend empfehlen, Reifenunter 2,0 mm nicht mehr zu fahren. Das sollte auch beachtet werden, da im Versicherungsfall die Angaben in der Betriebsanleitung höher bewertet werden als die gesetzliche Mindestprofiltiefe.
    Zur Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern findet sich in der VRÖ-Rechtsfibel, Ausgabe 2009, auf Seite 50 eine ausführliche Stellungnahme. Wer etwas an der Bereifung ändern will, benötigt dafür eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB). Diese kann nur der Motorrad- bzw. der Reifenhersteller ausfolgen. Am besten hilft dabei der versierte Reifenspezialist weiter. Diese UBB ist dann bei jeder Fahrt mitzuführen. Eine neuerliche Überprüfung oder Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich.


    Ich lasse das jetzt mal unkommentiert! :shhh:

  • #74

    @tracerfrank


    Ich habe doch nur zwei Passagen aus dem Link gegenübergestellt!
    Mir ist es doch vollkommen egal wer welche Reifen auf seinem Moped montiert.
    Aber diese beiden Passagen stehen für sich und leider widersprechen sie sich!


    Kann sein das ich da etwas hineininterpretiere aber so bin ich halt! :D

  • #75

    Bereifung ändern bedeutet andere Reifendimension und nicht ein anderen Gummi.
    Von daher Widerspricht sich der Text/Link nicht.
    Willst du auf 16" oder 200er Hinterreifen umstellen benötigst du eine Freigabe, sonst nicht.

  • #77

    Schnell geantwortet haben sie ja. Inhaltlich habe ich das jetzt aber auch nicht anders erwartet...


    "Nach den als Vertragsgrundlage vereinbarten Bestimmungen, besteht der Versicherungsschutz uneingeschränkt, solange sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet. Liegt ein Mangel am Fahrzeug und damit eine Gefahrerhöhung vor, der mit dem eingetretenen Schaden in kausalem Zusammenhang steht, können wir unsere Entschädigungsleistung in einem entsprechenden Verhältnis kürzen.


    Vor dem Hintergrund kann jeder Reifen gefahren werden, der für das Fahrzeug zugelassen ist. Ob die Verkehrssicherheit in jedem Fall gegeben ist, wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Reifen vorliegt, kann von uns allerdings nicht geprüft werden. Hierfür bitten wir Verständnis."


    Erster Absatz soweit klar und selbst der zweite beginnt vielversprechend. Aber einen Freifahrtschein für Reifen ohne UBB gibt's nicht. "...kann von uns nicht geprüft werden" ist klar, denn prüfen tut das nicht die Versicherung selbst, sondern ein von der Versicherung beauftragter Gutachter/Sachverständiger.


    Kommt der aber zu dem Ergebnis, dass eine Gefahrerhöhung nicht ausgeschlossen werden kann (und wie sollte er auch zu einem anderen Ergebnis kommen, wenn der Reifen keine Empfehlung des Herstellers hat), dann wird die Versicherung ihre Leistung wohl kürzen wollen. Der Weg führt dann vielleicht über einen Anwalt - den es in aller Regel nicht umsonst gibt - und von dort vermutlich zu einer außergerichtlichen Einigung. Zwischendurch vielleicht noch über ein Gegengutachten, von einem selbst bestellen Sachverständigen, der sich allerdings auch mit Geld bezahlen lässt. Bis dahin hat sich das Angebot der Versicherung vermutlich erhöht und der eigene Anwalt wird dazu geraten haben, das auch anzunehmen (auch wenn zwischen Anspruch und Angebot noch eine ziemliche Lücke klafft), da die Gerichtskosten im Falle einer Niederlage nicht ganz unerheblich wären.


    Dieses Szenario ist natürlich nicht belegt - um nicht zu sagen fiktiv - aber für mich reicht die Vorstellung aus, um nur Reifen mit UBB zu fahren. Schließlich gibt's genug davon und auf den einen neuen der (noch) keine hat, kann ich vielleicht auch noch nen Jahr warten, bevor ich ihn dann ausprobiere.


    Grüße,
    Andreas

  • #78


    Ihr wisst aber schon das ist eine Antwort von einer Östreichischen Versicherung an einen Östreichen
    Versicherungsnehmer.


    Für Deutschland hat die Aussage keinerlei Bedeutung.

  • #79

    was ich in diesem Zusammenhang nicht ganz nachvollziehen kann(vom Reifenhersteller) , wenn ein Reifen geprüft wurde,in dem Fall der Michelin Pilot Power 3, und durchfällt,warum wird auf der Freigabenseite,oder wo auch immer, nicht davor gewarnt und auch mal die Gründe genannt? Grade weil man sich ja alles raufziehen dürfte.

    immer oben bleiben!

  • #80


    Das wäre nur fair, aber sowohl Reifenhersteller, als auch Versicherungen, verfolgen in erst Linie wirtschaftliche Interessen. Warnen müssen sie halt nicht. Sie müssen ja noch nicht mal testen. Mit der Freigabe/Empfehlung gehen sie ein wirtschaftliches Risiko (Haftung) ein, aber das scheint sich zu rechnen.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!