REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #111


    Letzter Post dazu.
    Yamaha empfiehlt aber den D222 nicht explizit. Somit ist diese zitierte Stelle für die Tracer nicht relevant.
    Der D222 steht weder als empfohlener Reifen im Handbuch noch sind andere Reifen im Fahrerhandbuch aufgelistet.


    Genau den Fall mit den aufgelisteten Reifen im Handbuch habe ich oben auch beschrieben.


    /EDIT:
    Das oben von mir geschriebene stimmt nicht. Im Handbuch steht der D222 doch als "explizit freigegebener Reifen" für die Tracer. Verdammt :icon-mrgreen:

    Da hat sich Yamaha aber echt dämlich angestellt.. im Handbuch explizit den D222 als freigegeben Reifen erwähnt aber im Fahrzeugschein unter Feld 22 nichts geschrieben... das ist echt dämlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Viper3dc ()

  • #112

    Ob mit oder ohne Freigabe,
    die Situation ist doch für 99% der hier anwesenden identisch.


    In allen Freigaben steht, dass sich selbige nur auf ein unverändertes Bike, also Originalzustand, bezieht.


    Also ist die hochgelobte Freigabe absolut nix Wert (rechtlich), sowie man z.B. die Scheibe o.Ä. wechselt.


    Aber, muss natürlich jeder selbst wissen.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #113


    So in nun wieder zurück zum Thema:


    bikinghunter hat oben zitierte Antwort am 21.07 erhalten!!
    Mir wurde gestern (15.08) mitgeteilt, dass noch keine Tests mit der Tracer (RN29) durchgeführt wurden und es daher NOCH keine Freigabe gibt und er mir auch nicht sagen kann, wann bzw. ob solche Tests geplant sind?!


    Zudem bin auch ich der Meinung, dass Conti - wenn der CRA3 auf der Tracer so gefährlich ist - den Endverbraucher- nämlich uns - davor zu warnen!!
    Hier im AT brauche ich keine Freigabe wenn Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex passen! Fahre den CRA3 nun auch seit über 2500km auf der RN29 und kann, zum Glück, bis jetzt nichts negatives darüber berichten :oops: bis knapp unter 200 KEIN Hochgeschwindigkeitspendeln. Allerdings bin ich noch nicht voll beladen damit gefahren. Nun ja mal sehen


    Finde es nach wie vor merkwürdig das ein und der selbe Sachbearbeiter jedes Mal was anderes antwortet.



    Und wo gibts den zu kaufen??

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

    Einmal editiert, zuletzt von BiteMe ()

  • #114

    Auch in Deutschland ist es so, dass lediglich die im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben eingehalten werden müssen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche eine explizite Freigabe eines Reifens für ein Fahrzeug durch den Reifenhersteller verlangt.


    Anders ist es, wenn der Fahrzeughersteller nur bestimmte Reifenfabrikate als Voraussetzung der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorgibt. Dann kommt die Vorgabe aber wie gesagt durch den Fahrzeughersteller, und ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Eine Abweichung von diesen Vorgaben muss wiederum in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, um die Voraussetzungen für die allgemeine Betriebserlaubnis zu erfüllen.


    Grüße, Jan

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

  • #115

    Das ganze Freigaben Gefasel ... ist ja nicht so das man sich beim Reifen ohne Freigabe in der ersten Kurve ablegt.


    Merkt doch jeder selbst ob das Teil was taugt oder nicht wenn er drauf ist.


    Rund, schwarz mit Profil reicht erstmal als Mindestanforderung ... macht keine Raketenforschung aus den Pellen.

  • #116



    Und genau hier liegt das Problem: der Hersteller hat das (zumindest habe ich im Netz nichts offizielles gefunden) NIE gesagt das der CRA 3 NICHT mit der Tracer harmoniert und deshalb nicht verwendet werden soll.


    Denn: hätten hier nicht einige User Conti angeschrieben und nach einer Freigabe gefragt, dann wüsste keiner von uns, dass das so ist/sein soll.


    Warum sein soll: es gibt binnen kürzester Zeit unterschiedlichste schriftliche Aussagen dazu. Von keine Freigabe (RN43) bis noch nicht getestet und keine Freigabe (RN29)?!


    wie schon erwähnt benötigen wir hier in Österreich keine Fraigabe. Somit würde Conti bewusst meine körperliche Unversehrtheit auf's Spiel setzen. Ich als Fahrer bin nicht verpflichtet in einem Forum darüber nachzulesen oder bei Conti nachzufragen ob ich den Reifen fahren darf.
    ich kenne das Deutsche Recht nicht - bei uns ist das so was die Reifenfreigabe betrifft.
    Daher wäre aus meiner Sicht eine offizielle "Warnung" angebracht.

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #117


    Ich habe mich mit der Conti Homepage ein wenig gespielt.
    Dort ist es zumindest so, dass ich immer vor der Auswahl eines Reifens/Dimension zur "Reifenfreigabe" komme, wo ich das Modell meines Motorrades bekanntgeben muss und mir dann die empfohlenen/freigegebenen Reifen vorgeschlagen werden.


    Und bevor die Auflistung der empfohlenen/freigegebenen Reifen kommt, ist es noch notwendig mit einer Belehrung einverstanden zu sein.


    Ich glaube hier auch schon gelesen zu haben, dass die Händler die Montage eines Reifens nicht durchgeführt haben, weil es vom Reifenhersteller keine Freigabe für das Moped gab.
    Dieses Erlebnis hatte ich auch persönlich bei meiner Moped Werkstätte in Österreich......


    Grundsätzlich gebe ich dir Recht - die Warnung vor ungeeigneten Produkten ist nicht befriedigend.
    Das trifft aber nicht nur bei Reifen zu.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #118


    Eine Information wäre vielleicht auch angebracht. Allerdings haben wir ja in Österreich die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In diesem Bereich - nehmen wir an - ist der Reifen ohne Gefahr fahrbar. Gut man könnte jetzt argumentieren, wir fahren ja auch in Deutschland mit diesen Reifen, bzw. auch in Österreich über 200 km/h, auch wenn es nicht legal wäre. Ich persönlich vertrete die Meinung, als Kunde hat man auch eine gewisse Holschuld und sollte nicht immer alles auf Produzenten abwälzen. In diesem Fall könnte man ja auch darüber diskutieren, ob Yamaha was falsch gemacht hat. Der Reifen an und für sich hat ja nicht das Problem auf anderen Maschinen.


    Ich persönlich werde diesen Reifen nicht aufziehen, obwohl wir diese Freigabe nicht brauchen, da ich die Tracer auch mal so richtig loslasse und an die 200 km/h Grenze fahre. Leider war er auf meinem Radar für die kühleren Oktober und November Tage. Der andere Sporttouren-Reifen (Roadtech01) ist bei mir ja durchgefallen. Ich werde dann mal meinen jetzigen testen, vielleicht ist ja auch ein reiner Sportreifen bei kühlen Alpenetappen sehr gut fahrbar.

  • #119


    Wer sagt denn, dass der CRA3 keine hohen Geschwindigkeiten mit der Tracer verträgt? :eusa-shifty: Es wurde ja nur gemutmaßt warum der Reifen keine Freigabe bekommen hat. (Ein User hat von Conti sogar Rückmeldung bekommen, dass der Reifen noch nicht mal getestet wurde auf der Tracer?). Gerade Sportreifen sind doch um einiges agiler bzw anfälliger fürs Pendeln als Tourensportreifen. Würde mich aber interessieren welchen Sportreifen du gerade montiert hast? :)
    Ich fahr den CRA3 auf meiner nackten RN29 und bin super zufrieden damit, um einiges ruhiger als mein vorheriger (Angel GT) was Pendeln betrifft. :dance:

  • #120

    Ohne Worte:


    Die Allianz-Autowelt schreibt: Ist bei Motorrädern eine Mischbereifung erlaubt?


    Unterschiedliche Reifenmodelle oder -hersteller sind bei motorisierten Zweirädern im Allgemeinen zulässig.
    Ausnahme
    : Motorräder, bei denen in der Zulassungsbescheinigung eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist. In diesem Fall bleibt jedoch die Möglichkeit, beim Motorrad- oder Reifenhersteller eine Reifenfreigabe zu beantragen. Damit wird bestätigt, dass der jeweilige Reifen für die Maschine genutzt werden darf.


    https://www.allianz-autowelt.de/sicherheit/mischbereifung/


    Vielleicht hilft das um Ungereimtheiten bei der Begrifflichkeit zu lösen?

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

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