REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #81


    Ist es sicher nicht. ;) Aber die Sache kann sich für jeden einzelnen erledigt haben, sobald er/sie - nach Abwägung der zur Verfügung stehenden Informationen - für sich eine Entscheidung getroffen hat. Kann ja schließlich jeder machen was er will.


    Dabei sollte man allerdings nicht nur die Informationen zu Grunde legen, die einem in den Kram passen, sondern so realistisch sein, zu erkennen, wer am längeren Hebel sitzt. Ich sag ja nicht, dass die Versicherungen Recht haben, aber vor Gericht Recht zu bekommen, ist, im Falle eines Falles, ein ganz andere Geschichte.

  • #82

    Nun ja, wenn ich juristisch auf der sicheren Seite bin, dann ist die rein theoretische Möglichkeit die hier gerne beschworen wird doch recht "theoretisch".
    Aber jeder so wie er will. Ich will gern einen neuen Reifen fahren wie z.B. den Roadtec01 und nicht 1 oder 2 Jahre warten bis die "Empfehlung" vom Hersteller kommt. Als die Vorlag hab ich schon den 2. Satz 3/4 runter gefahren...


    Jetzt ist die MT09 noch aktuell und die Reifen werden rel. schnell geprüft.
    Jetzt lass mal ein Nachfolger raus kommen, dann kann sowas auch mal länger dauern...

  • #83


    Wenn der Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung austellt dann wurde der Reifen auch auf der Maschine getestet.
    Der Hersteller hat eine Produkthaftung und wird bestimmt keine Freigabe erteilen wenn der Reifen nicht getestet wurde.


    Wenn es aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifebherstellers nach einem erfolgreichen Test gibt, dann hat er keinerlei Haftungsrisiken

  • #85


    Ja, stimmt. Und wenn man den Aussagen über einige Reifen der letzten Generation Glauben schenken mag, dann müssen die wohl tatsächlich in Handarbeit geschnitzt sein. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von katzenauge ()

  • #86

    *Ich warne hier ausdrücklich jeden, auf seinem Motorrad Reifen zu montieren die keine Freigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder was auch immer besitzen.* Obwohl hier bereits 2 Stellungnahmen zugunsten der nicht vorhandenen Reifenbindung existieren.
    Die eine ist so und so obsolet, da sie aus Österreich stammt.
    Wie wir alle wissen gehört Österreich zum Balkan und ist somit weit weg von irgendwelchen EU Regeln und Gesetze. Die zweite ist vom IFZ die von "juristisch sicherer Seite" sprechen. Was mich zu einem weiteren Punkt führt - eine EU Verordnung aus dem Jahr 2000 über die mit an hoher Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit (vielleicht nicht die Versicherung) aber zumindest ein Sachverständiger oder Richter außer kraft setzen wird. Deswegen mein Rat: * immer auf die Reifenfreigabe bzw. UBB achten*


    Eines noch: seht mal nach was ziemlich weit unten auf jeder Freigabe steht ......



    Dieser Satz sagt aus, dass das Motorrad im Origibalzustand sein MUSS -
    also nicht nur Lenker oder Fahrwerk - auch ein geänderter Kennzeichenhalter, LED Blinker auch Sturzbügel oder Pads, Brems- und Kupplungshebel ja sogar ein Windschild - all das ändert diesen geforderten Originalzustand.


    Alle mal die Hände hoch die NICHTS an ihrem Motorrad geändert haben......
    Folglich ist für 99,9% hier im Forum diese Freigabe auch hinfällig. Das ein SV oder Richter jetzt wirklich auf eine Veränderung ala LED Blinker "einhakt" ist genau so wahrscheinlich wie die, dass ein Richter eine EU Verordnung "aushebeln".


    Und wenn man das jetzt mal so genau nimmt, benötigen wir für jeden - außer den original Reifen - eine Einzelabnahme (Ausnahme die 0,1% die nichts an ihrem Motorrad geändert haben)
    Und falls hier jetzt jemand meint er hat seine vor Auslieferung vom Händler umbauen lassen - vergesst es denn so wurde die nicht Typengenehmigt.


    Alles zwischen * und * ist eher ironisch gemeint ......

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

    2 Mal editiert, zuletzt von BiteMe ()

  • #87


    Davon gehe ich stark aus. ;) Ich wollte damit sagen, dass niemand die Hersteller zwingt überhaupt zu testen. Die Tests und die daraus resultierenden Bescheinigungen sind freiwillig.



    Das ist sachlich falsch. Gerade dann hat der Hersteller ein Haftungsrisiko.

  • #90

    und der allgemeine Tenor über die freigegebene Erstbereifung Dunlop ist ja wohl, dass genau dieser nicht vernünftig mit der Tracer harmoniert.
    Aber egal obs rutscht - Hauptsache ne Freigabe. :ugeek:


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

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