Werde hier auch mal kurz "meinen" Senf dazugeben:
Zitat von MT-MikeAlles anzeigen
Es gibt eine Reifenbindung Seitens der Hersteller die empfohlen wird, weil nicht jeder Reifen gleich gut auf einem Motorrad funktioniert.
Verunfallt man mit einem Reifen der diese Bindung nicht hat, dann begibt man sich in eine Grauzone d.h. es ist nicht auszuschliessen, dass der Biker mit in Verantwortung gezogen werden kann.
Grundsätzlich ist das alles ein wenig zu kurz gegriffen! Wenns knallt, dann stellen sich immer grundlegende Fragen, die von einem Sachverständigen beurteilt werden (nicht von der Versicherung!!):
War die Geschwindigkeit zu hoch? Liegt ein Fahrfehler vor? Gab es ein technisches Gebrechen? Liegts an den Reifen? ......
Dann wird auch noch unterschieden zwischen Haftpflicht (Schadenersatzanspruch gegenüber Dritten) und Kasko (Abdeckung eigener Schaden):
Bei der Haftpflicht muss die Versicherung immer zahlen, kann jedoch im Regress vom Verursacher Geld zurückfordern (bis zu einer gewissen Summe)
Bei der Kasko kann die Versicherung Zahlungen - ab grober Fahrlässigkeit - gänzlich verweigern!
Aber in beiden Fällen kommt es immer auf das Gutachten des Sachverständigen an! Und da tauchen dann die in diesem Thread so heiß diskutierten Fragen auf:
Gibt es eine Empfehlung für einen Reifen (ja/nein)? Sollte es die geben, dann fällt das schon mal als möglicher Grund weg und wird nicht weiter untersucht! Sollte es so eine Empfehlung nicht geben, dann wird das vom SV näher betrachtet und untersucht (was auch immer dann herauskommen mag)! Es werden dabei natürlich auch sämtliche anderen möglichen Ursachen für den Unfall betrachtet und beurteilt wie z.B. auch: abgefahrene Reifen, korrekter Luftdruck, Umbauten am Motorrad, unangebrachte Geschwindigkeit etc. etc.! Dieser Bereicht wird dann der Versicherung übermittelt.
Aus diesem Bericht wird sich dann die Versicherung ein Bild über den Unfallhergang machen und dann einen Vorschlag hinsichtlich einer möglichen Zahlung unterbreiten. Sollte der Geschädigte dann mit dem Angebot der Versicherung nicht einverstanden sein, dann gehts vors Gericht.
LG