REIFEN - Freigaben ?
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#192 Zitat von katzenaugeDas genau ist das Problem dieser Diskussion. Es ist nämlich nicht klar. Das Ganze nennt sich Rechtsunsicherheit davon „rede“ ich
und die werden wir nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass Vertreter von entweder "schwarz" oder "weiß" sich jeweils auf genau die Textpassage berufen, die ihre persönliche Meinung unterstützt.
- Im Fahrzeugschein ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Freie Fahrt? gem. gültigem EU Recht - ja
- Im Fahrerhandbuch schreibt Yamaha aber, dass sie ausschließlich nur die Erstbereifung freigegeben haben. Ist das rechtsverbindlich? laut ADAC nein - andernfalls müsste ein Hinweis darauf in der Zulassung stehen. Wo könnte ich den D222 jetzt kaufen? Ich habe ihn nirgends gefunden!
- Sowohl in den diversen Freigaben, als auch in dem vielzitierten Antwortschreiben von Conti, steht, dass die 09 sehr wohl einer Reifenfabrikatsbindung unterliegt. im Gegensatz dazu steht auf der Homepage und in dem Mail das ich von Yamaha erhalten habe das dem NICHT so ist -wer hat nun recht?!
- Beziehen die sich damit also auf die im Fahrerhandbuch vermerkte Einschränkung (was offenbar auch der ADAC so sieht)? die dann in der Zulassung vermerkt sein müsste - steht im selben schreiben vom ADAC
- Wenn dem aber so ist, warum haben sie es dann nicht gleich in den Schein eingetragen? das ist die FrageDas alles scheint mir doch ein "Schwarzer Peter" Spiel um Verantwortlichkeiten und Haftung zu sein. stimmt
Das die Reifenhersteller ihre jeweiligen Freigaben auf den Originalzustand des getesteten Fahrzeugs beschränken, ist da nur eine Randnotiz. FETT UND GROSS geschrieben
Natürlich machen sie das, dann nur so haben sie getestet. Wenn ich mir dann aber andere Hebel, Rasten oder einen Zubehör-KZH anbaue (zudem noch mit ABE), ABER: durch genau solche und andere Änderungen befindet sich das Motorrad nicht mehr im Zustand der damaligen Genehmigung!
dann wird die Reifenfreigabe damit natürlich nicht hinfällig. da bist du dir sicher? worauf begründest du diese Aussage?
Gesunder Menschenverstand hierauf? Falls ja, würde ich mal behaupten, dass egal was ich am Motorrad ändere (auch mit ABE) sich das Bike danach nicht mehr in dem in der Reifenfreigabe geforderten - Zitat: unveränderten Originalzustand - befindet. Oder siehst du das anders?Bei dem ganzen hin und her ist es dann auch nicht verwunderlich, dass die Mehrzahl der Werkstätten sich weigert, nicht freigegebene Reifen aufzuziehen. Auch die wollen im Zweifel nicht in der Haftung sein.
Für mich persönlich habe ich die Sache entschieden und das kann jeder andere auch - ganz ohne seine Mitmenschen unbedingt von seiner eigenen Meinung überzeugen zu müssen.
ich versuche niemanden von etwas zu überzeugen. Jedoch ist diese Sache, wie du selber schreibst, mehr als unklar. Wo wir wieder bei meiner Ursprungsfrage wären: wenn dieser Reifen (in meinem Fall CRA3) so „gefährlich“ ist warum werden Konsumenten dann nicht gewarnt? Außer in DE darf jeder den CRA3 auf der Tracer montieren. außer es gäbe anderswo noch ReifenbinungenUnd um das klar zu stellen - mir liegt es fern hier jemanden anzugreifen, zu belehren oder gar meine Meinung aufzuzwingen. Und ja, man ist MIT Freigabe definitiv „besser aufgehoben“ aber auch hier ist ja, genau genommen, die Rechtslage unklar.
Denn mit dem Hinweis auf den unveränderten Originalzustand des Motorrades ist es, im Falle einer Veränderung am Motorrad, für den Reifenhersteller juristisch jederzeit möglich sich aus der Verantwortung zu ziehen.Sommerloch hin oder her - die Rechtslage ist hier sehr unklar und unbefriedigend.
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#194 Hallo liebe Mod.
Könnt ihr diesen Thread mal schließen , bevor sich hier die Leute an die Gurgel gehen oder noch mehr aus diesem Forum aussteigen ???
Ich verstehe nicht was so schwer daran ist diese Diskussion zu führen ????
Wie ich schon zuvor hier geschrieben habe, ist und bleibt es "INTERPRETATIONSSACHE" und da gibt es kein richtig oder falsch, sondern im Zweifel streiten sich Versicherungen und Anwälte !! -
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#195 Nur einen kurzen Beitrag dazu meinerseits (mitlesen tue ich schon länger).
Maßgeblich sind einzig und alleine die CoC-Papiere (auch CoC, Certificate of Conformity, EG Übereinstimmungsbescheinigung, veraltet: EWG Übereinstimmungsbescheinigung), diese enthalten alle technische Ausstattungsmerkmale und Daten.
Und für meine 2015er Tracer habe ich das CoC-Papier und dort ist exakt nur die Reifendimensionen mit Trag- und Geschwindigkeitsindex eingetragen.
Nicht mehr und nicht weniger. Und exakt das wurde auch meine Papiere übertragen.
Somit sehe ich dort keinen Interpretationsspielraum.Wer da einen reindeuten will, bitte sehr.
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#197 So - finaler Beitrag (von meiner Seite).
Hatte ja auf Seite 8 *sic* geschrieben, dass ich mit dem eMail von Yamaha beim TÜV aufschlagen will.
Heute morgen erledigt.
Aussage TÜV:
"Auch bei uns haben Sie damit kein Problem, solange Ihre Reifen in Größe und Traglast- sowie Geschwindigkeitsindex den Papieren entsprechen.
Wir können auch jederzeit in unserer Datenbank nachschauen."Auf die Frage, warum eine Freigabe beim tüven der MT07 im Juli verlangt wurde: (kurzes verlegenes Gucken):
"Hmm, da ist der Kollege wohl mit der gewohnten Routine vorgegangen."
Aha.
Weiter:
"Am besten weisen Sie bei einer Kontrolle oder der Hauptuntersuchung gleich darauf hin. Wenn Sie die eMail ausgedruckt dabei haben,
sollten keine Fragen mehr kommen."So, jetzt nudel ich den Dunlop runter und dann kommt der MR5 drauf!
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#199 Zitat von Eifeljung‘Hallo zusammen,
ist für die XSR900 folgende Kombination erlaubt:
vorne Bridgestone S20 EVO,
hinten Bridgestone S20
?
Wenn in deinem Fahrzeugschein nichts gegenteiliges steht wie "nur MARKE TYP", dann ist jeder Reifen in den richtigen Dimensionen erlaubt (außer Mischungen aus Diagonalreifen und Radialreifen). -
#200 Zitat von blahwas
Wenn in deinem Fahrzeugschein nichts gegenteiliges steht wie "nur MARKE TYP", dann ist jeder Reifen in den richtigen Dimensionen erlaubt (außer Mischungen aus Diagonalreifen und Radialreifen).Es sind nur Radialreifen erlaubt, R steht für Radial.
http://www.reifen-heise.de/wp-…chnung-Motorradreifen.pdf -
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