REIFEN - Freigaben ?

  • #181


    Original ? Hab ich Nirgends geschrieben. Da vermischt Du etwas. :icon-mrgreen:


    Und ja Du Irrst Dich.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #182


    Guter zusammenschnitt meines Textes (getreu dem Motto: was nicht passt wird passend gemacht) ...... wenn du alles dazwischen weg lässt gebe ich dir recht und ich habe tatsächlich unrecht.


    Hättest du aber meinen Beitrag gelesen und auch besagten Satz aus der Reifenfreigabe (worauf sich das „Original“ auch bezogen hat) wirst du feststellen, dass deine Reifenfreigabe tatsächlich keine Gültigkeit hat.
    Wodurch - wie du selber schon festgestellt hast - du illegal unterwegs bist :icon-mrgreen:
    Würde ja, dann mit Umbauten, auf eine Einzelabnahme hinaus laufen?!
    Und worauf bezieht sich dann: Originalzustand gem. der erteilten EG Typengenehmigung/Betriebserlaubnis was ja in der Reifenfreigabe gefordert ist?

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #183



    So, ich weiss nicht, was da unklar sein soll. Dieser Thread ist für mich ein großes Rätsel.

  • #184

    Das genau ist das Problem dieser Diskussion. Es ist nämlich nicht klar. Das Ganze nennt sich Rechtsunsicherheit und die werden wir nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass Vertreter von entweder "schwarz" oder "weiß" sich jeweils auf genau die Textpassage berufen, die ihre persönliche Meinung unterstützt.


    - Im Fahrzeugschein ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Freie Fahrt?
    - Im Fahrerhandbuch schreibt Yamaha aber, dass sie ausschließlich nur die Erstbereifung freigegeben haben. Ist das rechtsverbindlich?
    - Sowohl in den diversen Freigaben, als auch in dem vielzitierten Antwortschreiben von Conti, steht, dass die 09 sehr wohl einer Reifenfabrikatsbindung unterliegt.
    - Beziehen die sich damit also auf die im Fahrerhandbuch vermerkte Einschränkung (was offenbar auch der ADAC so sieht)?
    - Wenn dem aber so ist, warum haben sie es dann nicht gleich in den Schein eingetragen?


    Das alles scheint mir doch ein "Schwarzer Peter" Spiel um Verantwortlichkeiten und Haftung zu sein. Das die Reifenhersteller ihre jeweiligen Freigaben auf den Originalzustand des getesteten Fahrzeugs beschränken, ist da nur eine Randnotiz. Natürlich machen sie das, dann nur so haben sie getestet. Wenn ich mir dann aber andere Hebel, Rasten oder einen Zubehör-KZH anbaue (zudem noch mit ABE), dann wird die Reifenfreigabe damit natürlich nicht hinfällig. Gesunder Menschenverstand.


    Bei dem ganzen hin und her ist es dann auch nicht verwunderlich, dass die Mehrzahl der Werkstätten sich weigert, nicht freigegebene Reifen aufzuziehen. Auch die wollen im Zweifel nicht in der Haftung sein.


    Für mich persönlich habe ich die Sache entschieden und das kann jeder andere auch - ganz ohne seine Mitmenschen unbedingt von seiner eigenen Meinung überzeugen zu müssen.

  • #186


    Mir ist es persönlich auch total wumpe, wer hier was glaubt und welche Reifen er sich draufschraubt oder auch nicht. Aber man kann ein Thema auch wirklich totdiskutieren.

  • #187

    Schön, dass du das für uns alle jetzt hast abschließend und rechtsverbindlich klären können. Nach dem Urteil des Herren Verkehrsrechtsexperten erübrigt sich tatsächlich jeder weitere Kommentare zu diesem Thema.


    Über die Diskussionen hier wird mir so langsam klar, wen ich da draußen alles so grüße. Over and Out.

  • #188

    Hi


    Wer besser schlafen kann und Unsicher ist, ob in einem Schadensfall die Versicherung Bezahlt oder nicht und 1000 % Sicher sein will, das auf dem Motorrad die vom Motorrad Hersteller Freigegebenen Reifen montiert sind.


    Der sollte nur diese Reifen aufziehen, die in der Betriebsanleitung des Motorrades stehen.


    Nein auch nicht die vom Reifen Hersteller Freigegebenen Reifen, weil das der Motorrad Hersteller, nicht in die Betriebsanleitung geschrieben hat.


    Und auch in 10 Jahren darf man keine anderen Reifen aufziehen, auch wenn diese nicht mehr Hergestellt werden. :naughty:


    :liar: :pray:


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #189


    Aber bitte doch. Du hattest gefragt und ich habe geantwortet. Wenn Du die Antworten nicht magst, solltest Du vielleicht auch nicht fragen...



    Habe nicht behauptet, dass ich das bin. Gesunder Menschenverstand genügt hier aber.



    Danke. Sehe ich genauso.



    Dann lass das doch mit dem Grüßen.... :violin:

  • #190

    Entschuldigt bitte vielmals! Aber merkt ihr nicht dass ihre euch lächerlich macht???


    Wir haben heute herrliche 336 km auf dem Moped runter geschrubbt :)
    Reifenfreigabe hin oder her;)


    vom Handy gesendet

    Erst anhalten, dann absteigen ;)
    MT-09 RN43 2019-?
    Tracer RN29 2015-2019

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