YAMAHA : Windschild
-
-
-
-
-
#343 Naja.... nett, ein wenig agressiver als das Original aber noch nicht ganz mein Geschmack...
Mir würde ja die Maske der XJ6 oder FZ8, FZ1 mit geringfügigen Modifikationen sehr gut gefallen...
Warum unsere Begrenzungslampen noch nicht LED sind weiss ich auch nicht.. aber ist vermutlich einfach ein Kostenthema...
Was ich da mach ist natürlich nur jammern auf hohem Niveau.
Die MT ist auch so einfach GEIL! -
#344 Zitat von VestibularAlles anzeigenJa.. sieht so aus...
Allerdings der Text: ". LEDs können als Blinksignale oder rein zu Showzwecken genutzt werden. "
Deutet darauf hin, dass die Maske kein E-Prüfzeichen hat... also wohl eher nicht STVO-Zugelassen...Oh Mann... Habt ihr die Maske mal im Detail angesehen... das ist ausschließlich was für Showzwecke...
Die "Scheinwerfer" sind nichts anderes als Spots für die Wohnzimmerlampe oder Deckenbeleuchtung...
Kann mir nicht vorstellen, dass das ordentliche Leuchtmittel sind..
Damit erklärt sich auch der Preis.. -
-
-
#346 Das stimmt. Ich hatte nach dem ersten Bild gehofft, dass es ein Scheinwerfer von einem anderen Moped ist. Und nicht so eine Gremlin - Maske für Bonanza-Radfahrer.
Von der Seite war die Optik nicht so schlecht. Leicht Hornissig. Von vorne und im Detail auch nicht mein Fall.
Aber mal was neues.
-
-
-
-
-
#349 Hallo MTler,
also die Sache mit dem Zubehör-Windschild "Fly" für die 2017er hat mich ein wenig irritiert. Bin der Sache mal nach...
Letztendlich ist das so, dass "diese Yamaha Zubehörscheibe (...) in der Typgenehmigung der MT-09 mit aufgenommen und (...) somit als Originalteil zu betrachten" ist.
(Kommentar von Yamaha)Hänge mal den Schriftverkehr mit an:
-----e-Mail an Yamaha-----
Hallo Yamaha-Team,
habe mal eine Frage bezüglich des Zubehör-Windschild „Fly“ (BS2-261C0-00-00).
Ich selbst bin seit März diesen Jahres Besitzer einer aktuellen MT 09.
An dieser habe ich das besagte Windschild „Fly“ nachgerüstet. Auf eurer Homepage steht zwar „TÜV-geprüft“,
habe jedoch zur Sicherheit nochmal nachgefragt.
Der TÜV meinte, dass die Scheibe in der Homologation bzw. Typgenehmigung des Fahrzeugs beschrieben sein muss, um zulässig zu sein.
Darüber kann mir nur der Inhaber dieser Typgenehmigung (Yamaha) Auskunft geben.
Nun stellt sich mir die Frage, ist das Windschild „Fly“ bereits „ab Werk“ TÜV konform oder muss ich dieses noch eintragen lassen…?
Gibt es hierfür etwas schriftliches worauf ich mich im Falle einer Verkehrskontrolle oder bei der Hauptuntersuchung berufen kann?
Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.(...)
-----Antwort von Yamaha-----
Sehr geehrter Herr Wiest,
diese Yamaha Zubehörscheibe ist in der Typgenehmigung der MT-09 mit aufgenommen und ist somit als Originalteil zu betrachten. Dementsprechend gibt es kein Schriftstück zur Bestätigung und ein solches benötigen Sie auch nicht.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
i.A. Thorsten Reich
Technical Advisor
Sales Support GroupVielleicht hilft das dem einen oder anderen weiter.
Nebenbei, den unfassbar hässlichen Kantenschutz habe ich unter der Sitzbank... für alle Fälle...
-
#350 Hallo MTler,
also die Sache mit dem Zubehör-Windschild "Fly" für die 2017er hat mich ein wenig irritiert. Bin der Sache mal nach...
Letztendlich ist das so, dass "diese Yamaha Zubehörscheibe (...) in der Typgenehmigung der MT-09 mit aufgenommen und (...) somit als Originalteil zu betrachten" ist.
(Kommentar von Yamaha)Hänge mal den Schriftverkehr mit an:
-----e-Mail an Yamaha-----
Hallo Yamaha-Team,
habe mal eine Frage bezüglich des Zubehör-Windschild „Fly“ (BS2-261C0-00-00).
Ich selbst bin seit März diesen Jahres Besitzer einer aktuellen MT 09.
An dieser habe ich das besagte Windschild „Fly“ nachgerüstet. Auf eurer Homepage steht zwar „TÜV-geprüft“,
habe jedoch zur Sicherheit nochmal nachgefragt.
Der TÜV meinte, dass die Scheibe in der Homologation bzw. Typgenehmigung des Fahrzeugs beschrieben sein muss, um zulässig zu sein.
Darüber kann mir nur der Inhaber dieser Typgenehmigung (Yamaha) Auskunft geben.
Nun stellt sich mir die Frage, ist das Windschild „Fly“ bereits „ab Werk“ TÜV konform oder muss ich dieses noch eintragen lassen…?
Gibt es hierfür etwas schriftliches worauf ich mich im Falle einer Verkehrskontrolle oder bei der Hauptuntersuchung berufen kann?
Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.(...)
-----Antwort von Yamaha-----
Sehr geehrter Herr Wiest,
diese Yamaha Zubehörscheibe ist in der Typgenehmigung der MT-09 mit aufgenommen und ist somit als Originalteil zu betrachten. Dementsprechend gibt es kein Schriftstück zur Bestätigung und ein solches benötigen Sie auch nicht.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
i.A. Thorsten Reich
Technical Advisor
Sales Support GroupVielleicht hilft das dem einen oder anderen weiter.
Nebenbei, den unfassbar hässlichen Kantenschutz habe ich unter der Sitzbank... für alle Fälle...
Hole das leidige Thema nochmals hoch, da ich auch seid 2020 Besitzer einer RN43 mit dieser ,,original Yamaha" Fly (TÜV geprüft) Scheibe bin.
Laut Yamaha Händler ist dies ein original Teil und nicht Eintragungspflichtig, denke aber das wird bei einer Kontrolle die Polizei nicht interessieren, die wollen was schriftliches ! Und ein Kantenschutz ist original auch nicht dabei.
Würd mich mal interessieren ob schon jemand negative Erfahrungen mit der Polizei wegen so einer original Scheibe gemacht hat.
Naja solange man nicht angehalten und speziell darauf angesprochen wird ist ja alles o.k., aber wehe wenn !
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!