YAMAHA : Windschild

  • #351

    Habe keine Ahnung von deiner RN43-Scheibe.


    Ist es diese?


    Falls ja, wenn die als Original-Y-Produkt über eine KBA + Yamaha Kennzeichnung verfügt, benötigt die keine Papiere.

    Weder bei einer Strassenkontrolle noch HU.

    ..... und das wissen auch die Beamten + Prüfer.

  • #352

    für Original Teile gibts sowieso keine ABE, da ist was an den Teilen "eingraviert"... Da gibts keine Probleme, weder mit TÜV noch mit der Polizei.

    ...manchmal bin ich auf beiden Ohren blind :S


    Honda VT 500 E - Suzuki LS 650 Savage - Harley Davidson 1200 Sportster - Honda CB 750 Sevenfifty - Suzuki GSX 1100 G -

    Suzuki Bandit 1200 - Yamaha XJR 1200 Kenny Roberts Replica - Honda CBR 600 F (PC35) - Honda VTR 1000 F Firestorm -

    Suzuki GSX 1400 - Triumph Tiger 955i - Yamaha FZS 1000 Fazer - Suzuki DL 650 V-Strom (K04) - Suzuki V-Strom 650 (L2) -

    Yamaha XSR 900 - Yamaha Tracer 900 GT - Suzuki GSX 750 AE Inazuma - Suzuki GSX 1200 Inazuma

  • #353

    Mit Polizei nicht, hatte aber bei einem anderen Moped mit OEM Zubehörscheibe ohne Papiere (war ja Originalzubehör) nen blöden TÜVler. Hat mit Maßband nachgemessen ob das wirklich die Originalscheibe war oder eben was zugekauftes ohne ABE. Nu ja, war eben das letzte mal dass ich beim TÜV war.

    Seine Begründung: ich hatte ja auch irgendwas so anpassen können dass es aussieht wie das Original.

    Ich denk der kam direkt aus der Beamtenschule mit dem Lehrgangsinhalt wie misstraue ich allem und jedem!!

  • #355

    Ja,diese Scheibe. Die KBA-Nr. im FZ-Schein bringe ich nie und nimmer mit der Aufschrift der Verkleidungsscheibe in Verbindung !

    Hab mal Yamaha-D telefoniert, mal schaun ob die mir was zukommen lassen.

  • #356

    Die KBA Kennzeichnung auf der Scheibe ist ja auch die für die Scheibe und nicht die vom Fahrzeug.


    Verstehe deine Bemühungen nicht. Wenn die Scheibe ein original Yamaha Produkt ist, mit einer (ihrer!) KBA Nummer ist alles ok. Es gibt da für den Kunden keine weiteren notwendigen Papiere.

    Ist ähnlich wie wie den EG-BE Zubehör-Auspuffanlagen. DER NACHWEIS ist grundsätzlich die Kennzeichnung auf dem Endschalldämpfer. Auch bei denen müssen keine weiteren, anderweitigen Nachweise mitgeführt / vorgezeigt werden.

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