Nach 6 Monaten immer noch keine Garantiekarte...
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#14 Zitat von MTCruiserIst ja krass, so was habe ich garnicht! Ich habe nur diese kleine Scheckheftfibel. Na da werde ich Yamaha mal auf n Zahn fühlen am Montag, geht ja mal garnicht!
Für solche Fälle ist ein Forum doch erste Klasse! Austausch von Wissen, Unterhaltung, Gewußt wie.......,Meinungen, ( die manchmal ein wenig differieren).
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#18 Ich habe meine im August gekauft und Heute die Karte bekommen.
by the way
Ich vermisse immer noch eine Telefonnummer für eine 24 Stunden / 365 Tage Hotline von Yamaha an die ich mich bei einen eventuellen Pannenfall aufgrund eines z.B. technischen Defekt während der Garantiezeit wenden kann.
Oder beauftrage ich im Falle eines Falles ein Abschlepp Unternehmen für den Transport der MT-09 zum Händler und Yamaha kommt im Anschluss für die entstandenen Kosten auf?
Ich denke nicht!Bei anderen Motorrad Hersteller gibt es so einen Service während der Garantiezeit.
Oder hätte ich das Handbuch doch besser komplett lesen sollen?
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#19 Nach einem etwas juristischen "Sprech" (habe mich von einem befreundeten Juristen beraten lassen) und Ankündigung weiterer Maßnahmen ging es dann ganz schnell: Innerhalb von drei Tagen habe ich diese blöde Karte endlich zugeschickt bekommen.
In dem beiliegenden Standard-Schreiben wurde nochmal dann auf die WIchtigkeit der Karte hingewisen...
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#20 Da ist das Ding!! Da ist das Ding!!
......und ich dachte die ganze Zeit, der verspätete Versand der Garantiekarte liegt an dem "Grauimport" der bei mir in der Garage steht.
Zulassung 08.08. Eingang Garantiekarte 05.11. ...das dann ja im Normalbereich -ohne Worte-
Ich hatte schon Kontakt zu YAMAHA Deuschland und bekam auf die Frage nach Garantien für Mts aus Frankreich diese Antwort (nach vier Wochen):
Sehr geehrter Herr,
bei einem Garantiefall haben Sie dann die Möglichkeit, nach Vorlage der Yamaha-Euro-Service-Karte und des Yamaha-Euro-Service-Heftes, einen Garantiefähigen Schaden bei einem autorisierten Yamaha-Motorrad-Händler auf dem Garantiewege reparieren zu lassen, wenn alle Garantiebedingungen (alle Insp. beim autorisierten Yamaha-Motorrad-Händler durchführen lassen usw.) erfüllt sind.
Bei Rückrufaktionen ist es generell so, dass diese ausschließlich nur von autorisierten Yamaha Händlern durchgeführt werden müssen.
Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
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