Eintragung 1 Sitzer

  • #11

    Das mit dem (nur) auf dem Handy mitführen ist wohl eine etwas zweifelhafte Angelegenheit. Habe mal ein Video gesehen in dem die Aussage der Polizei war das dies nicht ausreichend sei. Wird wohl Glücksache sein ob das als ausreichend aktzeptiert wird. Bei 56 Seiten oder mehreren ABE's wirds wohl schnell eng auf Verständnis zu stoßen.

  • #14

    Was du mit deinen Geld machst ist mir ziemlich egal, wollte nur zeigen das es auch anders geht.

    Aber jeden das seine und wer es anders macht, auch gut. Ich jedenfalls bin mit meiner PDF-Datei-Methode bisher immer gut gefahren, bei Polizei und TÜV/Dekra.:)

    Kuckste Scheiße. fährste Scheiße

  • #15

    Servus zusammen,

    ich glaube das mit PDF müsste mittlerweile auch passen, es soll ja jetzt auch der Führerschein auf dem Handy zählen. Warum dann keine ABE.

    (Meine persönliche Meinung). Würde den ganzen Zums nicht mitnehmen.


    Gruß

    Wolfgang

    Der Weg ist das Ziel

  • #16

    Also das ist sowas von Blödsin,da schaut heute wirklich mehr keiner drauf oder nur bei Sportmotorräder in meiner fast 40 Jährigen Laufbahn hat dazu noch keiner was Gesagt.

    Vielleicht mal Angedeutet,aber Sonst...

    Auch beim Wiederverkauf wirkt sich das nicht Positiv aus,also mach dir da mal kein Kopf schau lieber das dein Auspuff nicht zu laut ist und deine Reifen nicht Abgefahren sind.

    Eine ABE hat Normal auch keine 56 Seiten,also echt lasst die Kirche im Dorf.

  • #17

    Hallo,


    also aus eigener Erfahrung wird da relativ wenig bis gar nichts dazu gesagt von TÜV und Polizei WENN du Fußrasten und Haltegriff ab hast. Wenn Fußrasten dran sind muss auch der Haltegriff dran sein, da du ja jemanden mitnehmen könntest. Eine Soziusabdeckung würde es theoretisch auch unmöglich machen jemanden mitzunehmen.


    Wenn mal gemeckert wird, dann nur weil Rasten dran sind und kein Griff.


    Gruß

  • #18

    Da sind 2 Sitzplätze eingetragen, dann gehören da defakto Rasten und Haltegriff dran.

  • #19

    Ja, das Fahrzeug muss zum Fahrzeugschein übereinstimmen. Da stimme ich dir zu.

    Aber so habe ich es immer vom Tüvler gesagt bekommen, da ich auch schon ohne Haltegriff und mit Soziusrasten gefahren bin. Wären die Rasten ab, wäre das für ihn ok.


    Kann nur von meiner Erfahrung berichten und so viel sagen, dass das Fahrzeug dem Fahrzeugschein entsprechen muss.


    Edit:

    Rein theoretisch müsste im Schein dann drin stehen Wahlweise 1 oder 2 Sitzer

  • #20

    Das muss nicht drin stehen.


    Auskunft eines DEKRA Prüfingenieurs:

    Ein Einsitzer darf definitiv nur von einer Person nutzbar sein.

    Wenn ein Rückbau ohne Probleme machbar ist muss nichts eingetragen werden.


    Das ganze ist vergleichbar mit einem PKW mit herausnehmbaren Sitzen.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

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