Eintragung 1 Sitzer

  • #21

    Aussage von meinen TÜV-Ansprehpartnern:


    es darf kein 2. Sitzplatz nutzbar sein. Beim Umstieg von 2 auf Einsitzer müsste für diese Herren eine andere Sitzbank oder eine Abdeckung, mit zu identifizierender Nummer eingetragen werden. Hierzu bedarf es für diese Teile ebenfalls eines Materialgutachten bzw. ABE o.ä.. Wenn eine Abedckung existieren würde, was sie meines Wissens nach nicht tut, könnte bei mir entweder 1 oder wahlweise 1/2 Sitzer in Abhängigkeit von Abdeckung, Rasten und Haltegriff eingetragen werden.


    Das stimmt jetzt nicht unbedingt mit der Aussage deines Tüvlers überein. Ich habe hier im Umfeld mit mehreren Prüfern gesprochen, dei Aussagen waren leiderdeckungsgleich, ich muss wohl umziehen... :)

  • #23

    Fakt ist, beim TÜV und auf hoher See...

    Nix mit Sitzabdeckung:
    Ich hab die orig. Sitzbank polstertechnisch um die Hälfte verkleinert. (Braucht also schon mal kein Material-Gutachten.)

    Im hinteren Bereich der Sitzbank gips quasi als Gepäckbrücke ne Alu-Platte -Alu braucht auch kein Material-Gutachten- genausowenig wie alle 3rd-Party-Gepäckbrücken da nix brauchen.

    Wenn ich zurückrüsten will, wird zack, die ganze Sitzbank inkl. Haltegurt gewechselt und seitl. die Rastenträger wieder montiert und ferdisch.:P

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #24

    Eintragerei hätte ich mir auch einfacher vorgestellt, vergesse halt Papiere zu hause.

    Aber ehrlich, das Wunschdenken, was sein müßte und die anderen glücklichen Erfahrungen hier helfen mir leider nicht weiter, wenn die verantwortlichen Tüvler durch die Bank einheitlich eine Ansage machen, was sie für eine Eintragung voraussetzen, ist leider so.


    Hier wurde ein Artikel zurechtlichen Grundlagen zu Umbauten geschrieben:

    Auszug: Sitzbank

    Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.

  • #25

    Stimmt.

    Wenn ich die Sitze aus dem Auto nehme, muss ich ja auch jedesmal die Gurte ausbauen und beim TÜV alles umtragen lassen -hab ich total vergessen.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

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