Alles anzeigenDas muss nicht drin stehen.
Auskunft eines DEKRA Prüfingenieurs:
Ein Einsitzer darf definitiv nur von einer Person nutzbar sein.
Wenn ein Rückbau ohne Probleme machbar ist muss nichts eingetragen werden.
Das ganze ist vergleichbar mit einem PKW mit herausnehmbaren Sitzen.
Aussage von meinen TÜV-Ansprehpartnern:
es darf kein 2. Sitzplatz nutzbar sein. Beim Umstieg von 2 auf Einsitzer müsste für diese Herren eine andere Sitzbank oder eine Abdeckung, mit zu identifizierender Nummer eingetragen werden. Hierzu bedarf es für diese Teile ebenfalls eines Materialgutachten bzw. ABE o.ä.. Wenn eine Abedckung existieren würde, was sie meines Wissens nach nicht tut, könnte bei mir entweder 1 oder wahlweise 1/2 Sitzer in Abhängigkeit von Abdeckung, Rasten und Haltegriff eingetragen werden.
Das stimmt jetzt nicht unbedingt mit der Aussage deines Tüvlers überein. Ich habe hier im Umfeld mit mehreren Prüfern gesprochen, dei Aussagen waren leiderdeckungsgleich, ich muss wohl umziehen...