mischbereifung

  • #11

    Das Gesetzbuch lässt noch viel Raum für Dummheit. Ansonsten bräuchte es keine Anwälte.

    Das man davon noch nichts gehört hat, liegt womöglich daran das es noch nicht genügend Du....me gab, die sich eine Mischbereifung aufgezogen haben. Wenn es um viel Geld geht, wird dir jede Versicherung daraus einen Strick drehen. Der Reifenhersteller wird dir, es sei denn er hat die Mischbereifung getestet und freigegeben, keine Garantie geben. Damit ist er fein raus.

    Leider sitze ich Informationstechnisch an der Quelle. Mehr möchte ich dazu aber nicht sagen.


    Gruß Tom

  • #12

    Hi


    Naja das es in Deutschland fast nichts gibt, was es nicht gibt, klar wenn es um Menschenleben bei einem Unfall gehen sollte, kann ich mir vorstellen, das die Versicherung alles versuchen wird, nicht Zahlen zu müssen.


    Aber die Versicherung muss selber erstmal Beweisen, das es wegen Mischbereifung zum Unfall kam. Steht also Unentschieden. Zudem wird kein Richter ohne Stichhaltige Beweise ein Urteil fällen.


    Dumme gibts genug. Steht jeden Tag einer auf. ;)


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #13

    Die Versicherung muss dir sicher nix beweisen oder lässt du deine Reifen bei der Versicherung aufziehen.


    Dein Zeitungsausschnitt bezieht sich auf PKWs und nicht auf Zweiräder.

  • #14

    Wenn die Versicherung eine Zahlung verweigern will (geht übrigens nicht bei der Haftpflicht) ist sie in der Beweispflicht, dass eine legale Reifenkombination zum Unfall geführt hat.

    Und falls sie das wirklich kann, ist deine Haftung auf 5000 Eu limitiert.


    Gruß


    Wolle


    Der auch MPR5 hinten mit CRA3 vorne fährt

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle1050 ()

  • #15

    Da ist aber jemand pessimistisch. Zum Glück kann eine Versicherung nicht einfach nach Lust und Laune von vertraglichen Pflichten zurücktreten. Warum gibt's sonst Sachverständiger, die Versicherungsbetrug mühsam nachweisen? Wenn sich einer in den Finger hackt und die Versicherung hat das Gefühl dass es um Betrug geht könnten die ja einfach sagen: Ne, wir zahlen nicht!


    Einer verschrottet nach 1 Monat bei ner Versicherung seinen Lambo. Da könnte sie ja auch dann sagen: Ne, zahlen wir nicht!


    Die Versicherung muss dir als Vertragspartner zum Glück ein Fehlverhalten also einen Vertragsbruch nachweisen, wenn sie ihren Teil der Vertrages nicht einhalten wollen. Und da Mischbereifung gesetzlich nicht verboten ist, ist dein Fahrzeug in fahrtüchtigem Zustand.


    Zum Thema Mischbereifung: Möglich ja, ich hätte aber vor allem Bedenken was Nasshaftung angeht: Wenn mir vorderreifen schon früher wegschmiert als der Hinterreifen würde mich das hart stören

    Alle guten Dinge sind 3 - Zylinder!

  • #16

    Würdest Du meinem Link Folgen, den ich als Quelle angegeben habe, dann hättest Du bemerkt, das dies keine Zeitung ist, sondern aus dem Aktuellen Bussgeld Katalog.


    Das ist Also Gesetzlich Fundiert und keine Bildzeitung. Weiter unten im Text auf der Bussgeld Seite, wirst Du lesen können, das es sich hier nicht nur um PKWs handelt, sondern auch um LKWs und Motorräder.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #17

    Um das hier abzukürzen und wenn es im Zweifel darum geht Geld von der Versicherung zu bekommen, würde ich keine Mischbereifung auf dem Motorrad fahren.

  • #18

    Grundsätzlich ist die Mischbereifung ersteinmal bei MT09/Tracer erlaubt und daraus kann einem auch keine Versicherung einen Strick drehen. Ich probiere ja auch gerne mal was neues bei Reifen aus. Bei Mischbereifung ist es bei mir aber bisher immer bei vorn und hinten selber Hersteller geblieben. Wenn ich aber von jemandem, dessen Fahrstil ich kenne und einschätzen kann, die Empfehlung für eine Kombination bekomme würde ich das auch ausprobieren. Jeder fährt ja seinen eigenen (Reifen) und kommt damit klar. Viele finden einen Angel GT klasse, ICH komme mit dem nicht klar. Das heißt aber nicht das der Reifen schlecht ist, er funktioniert nur bei MIR nicht.

    Wenn mir jetzt jemand mit einer erstmal völlig idiotisch erscheinenden REIFEN Paarung auf meiner Hausstrecke um die Ohren fährt und das ganze dann auch noch für meine Anforderungen von der Laufleistung taugt, würde ich das ausprobieren.

    Ich verlass mich lieber auf die Erfahrungen die andere er-fahren haben wie auf markige Werbesprüche. Jeder neu erscheinende Reifen ist ja erstmal das ultimative Grip Monster mit unglaublicher Laufleistung. Wenn ich den dann ausprobiere schaff ich meist nur die Halbe Laufleistung.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #19

    Wenn die Reifenspezifikationen passen, kann man alle Reifen aufziehen und kombinieren, soweit mir bekannt.


    Ich fahre seit Jahren vorne und hinten unterschiedliche Reifen und habe keinerlei Nachteile feststellen können. Im Gegenteil, es gibt z. B. Reifenmodelle da ist der Hinterreifen schlechter als der Vorderreifen und andersherum. So kann man sich immer die besten für die eigene Fahrweise zusammenstellen. Dass die Modelle untereinander aufeinander abgestimmt sein sollen glaube ich nicht.


    Was ich nicht unbedingt machen würde ist zum Beispiel vorne einen Sportreifen und hinten etwas mit groben Stollen. Aber selbst das ist möglich.


    Grüße, Jan

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

  • #20

    zu glauben, das man im Schadensfall Recht bekommt nur weil der Gesetzgeber etwas nicht ausdrücklich verbietet, halte ich für ziemlich naiv. Vor dem Gesetzt darf ich ja auch mit 0,5 Promille Alkohol am Staßenverkehr teilnehmen. Im Schadenfall nimmt das aber jede Versicherung zum Anlass die Haftung/Zahlung prozentual zu kürzen.

    Bei den Reifen wir es sich, wenn es hart auf hart kommt, nicht anders verhalten. Die sind nämlich nicht von der Charitas sondern sind gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen. Wenn die eine Möglichkeit sehen Kohle zu sparen, werden sie es zumindest versuchen.

    Das muss einem einfach klar sein, wenn man sich von den Herstellerfreigaben "befreit"

    immer eine handbreit Straße übrig lassen

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