Zitat von tracerfrankAlles anzeigenDas Thema wurde schon zigmal durchgekaut. Es gibt Leute hier im Forum, die trotz fehlender Reifenbindung auf eine Freigabe wert legen.
Die Beratungsresistenz ist eine psychische Erkrankung, die sich in den letzten Jahrzehnten epidemisch ausgebreitet hat und inzwischen weite Teile der Weltbevölkerung erfasst hat.
Etwas versuchen zu wollen-weg zu reden..heißt leider noch lange nicht, das dies dann auch wahr wird.
Reifenbindung ( Situation in Deutschland )
Die Reifenbezeichnungen der montierten Reifen müssen in Deutschland mit den Daten in der Zulassungsbescheinigung-Teil 1 (früher Fahrzeugschein) übereinstimmen.
Bei einigen Motorrädern sind Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen genau vorgeschrieben. Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, oder wenn die ursprünglich eingetragenen Reifentypen nicht mehr erhältlich sind, kann man diese Reifenbindung „austragen“ lassen. Besteht kein Herstellereintrag, hat man die freie Wahl zwischen verschiedenen Fabrikaten, nur die Reifendimensionen müssen beachtet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Freigabebescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung, UBB) eines Reifenherstellers. Die darin für den jeweiligen Motorradtyp genannten Reifen darf man montieren. Die Freigabebescheinigung erweitert die Liste im Fahrzeugschein ohne bürokratischen Aufwand, d.h. eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO ist nicht erforderlich. Sie gibt es beim Reifenhändler oder -hersteller, heute meist per Download von deren Website
Quelle: wikipedia
fakt: fahre ich mich mit einem Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers zum Krüppel, zahlt die Versicherung keinen Facken Cent.
Danke@stupido für den Anreiz. (ich denke aber so stupido bist du nicht, dass du das tatsächlich nicht wußtest)
MfG ein frd. Moderator