REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #42

    Schaut mal hier


    https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…%A4rungen5_2015_29840.pdf


    Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
    mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden


    Steht in dem Schreiben des ADAC im ersten Absatz auf Seite 2


    Der gute Mann bei deinem TÜV ist auch nur ein Angestellter der sich an die Richtlinien zu halten hat-hier lag er wohl falsch

  • #43


    Nur mal ganz nebenbei.. das selbe gilt auch für Autos.... du kannst von deiner Versicherung auch in die Mangel genommen werden wenn die Versicherung nachweisen kann(!!!!), dass dein Reifen am Auto nicht passend war. Wer also Chinareifen mit 30€ das Stück aufzieht und damit einen Unfall baut, der kann mit der Versicherung genauso Probleme bekommen.


    Es ist absolut egal ob das ein Auto oder ein Motorrad oder ein Roller ist.


    Deswegen braucht man sich auch keine großen Sorgen machen wenn man bei den Markenherstellern bleibt. Da wird es für die Versicherung nicht möglich sein nachzuweisen, dass der Unfall durch den Reifen verursacht wurde.


    Wenn ein Reifenhersteller natürlich explizit sagt, dass ein Reifen NICHT für das Fahrzeug freigeben ist (was es ja auch gibt!), und man diesen Reifen dann trotzdem drauf macht und einen Unfall baut, dann sieht die Sache nochmal ganz anders aus.

  • #44


    Was steht denn in deinem Fahrzeugschein drin? Nur die Reifengröße oder auch ein Reifentyp?
    Wenn dort nur die Reifengröße steht, dann hätte ich (Smartphone sei dank) ihm die wichtigen Informationen, welche er wohl nie erhalten hat, unter die Nase gehalten ;)

  • #45


    Laut Gesetz(!) darfst du das nun auch tun. Es ist erlaubt. Man sollte aber eben auch Gesunden Menschenverstand walten lassen und keinen Semi-Slick auf eine Tourer ziehen und keine grobstolligen Reifen auf eine Supersportler. Man sollte in der Reifenwahl bei Markenherstellern bleiben und die passenden Reifen zum Motorrad kaufen.


    So lange man dies beachtet, braucht man sich auch im Falle eines Unfalls keine Sorgen wegen der Versicherung machen. Die Versicherung müsste nachweisen, dass es am Reifen gelegen hat. Das ist aber unmöglich (außer, wie gesagt, es gibt eine Reifensperre vom Hersteller für das Motorrad!).


    Wem das nicht sicher genug ist, der soll eben auf die Freigabeempfehlungen der Reifenhersteller warten. Ist ja auch nichts dabei wenn man das macht.
    Aber zu sagen, dass man das nicht darf, ist genauso falsch. ;)

  • #46


    Was warscheinlich bei ALLEN im Fahrzeugschein steht .....die Reifengröße ....( die eine MT 09 Fahren)
    UND ICH FÜR MICH
    denke das der Mann beim Tüv wohl weiss was er da tut!
    und wenn der meint ich brauche diese Unbedenklichkeitsbescheinigung die mir ja der Reifenhändler (warscheinlich in weiser Voraussicht!) ausgestellt hat ,dann mache ICH das so und bin damit für MICH auf der sicheren Seite ......


    Gruß
    Nils

    mal verliert man ,mal gewinnen die anderen...

  • #47


    Okay oben falsch geschrieben von mir:
    Steht nur die Reifengröße drin oder zusätzlich noch ein Reifenfabrikat?
    Und nein.. nicht alle TÜV Leute wissen das. Auch die müssen sich weiterbilden und bekommen nicht jede Gesetzesänderung mit (wahrscheinlich weil sie nicht regelmäßig weitergebildet werden).
    Ist ja nichts gegen Dich. Aber der TÜV Mann ist eben nicht der letzte aktuelle Stand des Gesetzes... und die TÜV Menschen sind auch nur Menschen die nicht alles zu 100% wissen. ;) :D

  • #48


    DAS ist genau das, was ich hier schon seit gefühlten 100 Tagen "versuche" zu vermitteln:
    http://moto.permission.jfnet.de/PIRELLI/26173.pdf


    ...Auflage: Beinhaltet nicht die Version Tracer!


    ..mittlerweile ist der Reifen aber auch für die Tracer freigegeben.


    so wie zig andere Reifen
    https://www.mopedreifen.de/Mot…ACER+AB+2015.html?id=2110



    eine Sache habe ich noch auf dem Herzen.
    uns Moderatoren wird ja so manches nachgesagt hier.
    Wir machen Threads dicht, verschieben, löschen usw.
    Das sind aber Dinge die gemacht werden müssen, am Rande sei noch erwähnt das der "Umgangsformen im Forum"-Thread NICHT gelöscht wurde sondern lediglich ins Moderationsboard verschoben.
    Jeder meint, im Forum soll demokratisch diskutiert werden, aber andererseits wird auch verlangt das Stress, Falschinfos und pers. Angriffe unterbunden werden müssen. Dem versuche ich nachzukommen.
    Und wenn hier jemand Neues ins Forum kommt, und liest zuerst mal-bei Kettendurchhang und Anzugsmomente, das dieses alles gar nicht so wichtig sei, wie es permanent einige Spezies behaupten und gerade bei den Reifenbindungen das gleiche, dann soll auch bitte derjenige dafür zur Rechenschaft gezogen werden, der hier seine eigenen Theorien als Wahrheit verkauft. Ich bin dann mal weg.
    Menschen die nur etwas zwischen den Zeilen lesen, haben auch längst begriffen das es die Reifenfreigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht aus Jux gibt.


    Ciao Mike

  • #49


    Ja, die gibt es laut Metzeler einzig und allein aus verkaufstaktischen Gründen, so wurde es mir Wort Wörtlich von einem Metzeler Mitarbeiter gesagt.
    Hat der Reifen ne "Freigabe" kannst ihn sicher fahren und wenn es einen dann bei 120km/h wegen Lenkerschlagen vom Motorrad haut, kann man versuchen den Reifenhersteller zu verklagen.
    Also jeder der auf Nummer sicher gehen will - bitte nur Reifen mit "Freigabe" kaufen.



    Ist ok und darfts du auch.
    Aber Ich für mich denke dass nicht jeder TÜVler sich seit seiner Ausbildung so weiterbildet hat wie er vielleicht könnte/sollte. Ich hatte meine Tracer im März auch beim TÜV. Der TÜVler wusste dass er keine Reifenempfehlung (Freigabe) vom Hersteller braucht, da dies bei meiner Tracer nicht notwendigt ist. Und die Ordnungshüter die mich gestern bei meiner kurzen Sonntagsausfahrt kontrolliert haben wollten die ABE von meiner MRA-Scheibe, bei den Reifen wurde das Profil getscheckt und das war's.


    Aber das ist nur meine Meinung zum Thema, bitte nicht daran halten.

  • #50


    Hi Mike,


    hier wird nach meinem Verständnis etwas vertauscht.


    Die Anmerkung „Beinhaltet nicht die Version Tracer!“ verstehe ich lediglich als Hinweis, dass die angegebenen Reifen nicht mit der Tracer getestet wurden. Heißt jedoch nicht, dass diese explizit mit der Tracer nicht verwendet werden dürfen.


    Hast ja auch schon erwähnt, dass es mittlerweile die Empfehlungen dieser Reifen auch für die Tracer gibt. Sonst hätte sich ja das Testergebnis des Reifenherstellers plötzlich geändert.


    Ich glaube was Viper3dc oben meinte, sind aber explizite Ausschlüsse des Reifenherstellers.


    Grüße, Jan

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

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