REIFEN - Freigaben ?

  • #161

    Wie schon geschrieben hat das Fahrerhandbuch keinerlei rechtliche Relevanz . Das Ding gehört nicht fest zum Fahrzeug (im Unterschied zum Fahrzeugschein z.B.), daher kann es keinerlei Bindungswirkung erreichen.


    Wenn der Hersteller eine Reifenbindung erreichen will, muss er einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere erwirken.


    Ich meine, Conti schreibt auf seiner Seite, es braucht ohne Eintrag in die Papiere keine Freigabe. Yamaha sagt, es braucht keine Freigabe (mehr).


    Muss es auch noch vom Papst bestätigt werden, bevor die Zweifler aufhören zu zweifeln?

  • #162


    Das wäre schön. Schreibst du ihm, oder soll ich das machen? [emoji8]

  • #163

    Verfolge das Thema nun schon ein paar Tage mit Interesse und habe auch mal im Internet etwas recherchiert. Dabei bin ich auf ein recht ergibiges Dokument des ADAC gestossen:


    https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…_Motorrad_794KB_29840.pdf


    Kann/sollte sich jeder der sich für die Thematik interessiert mal herunter laden und "durchkauen". Damit sollten alle Fragen eigentlich beantwortet sein.


    Für mich bedeutet dies jedenfalls, dass ich meiner 2017er Tracer nicht mit dem Mitas Sport Force plus ausrüsten werde, sofern mit Mitas meine Anfrage bezüglich Reifenunbedenklichkeits- oder Reifenfreigabebescheinigung nicht positiv beantworten und mir solche Dokumente nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
    Die Begründung dafür könnt Ihr im oben verlinkten Dokument auf Seite 2, 2. Absatz (In der Praxis hat sich in Sachen Reifenbindung bei Motorrädern nichts geändert) nachlesen.


    Des Weiteren von mir noch ein kleiner Denkanstoss:
    Warum, wenn's unwichtig oder gar überhaupt nicht notwendig wäre, haben diverse Reifenhersteller, trotz das keine Reifenbindung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist (wie z.B. bei meiner 2017er Tracer), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diverse Reifen ihrer Fabrikation erteilt? Darauf kann man wohl nur antworten, "da der Hersteller durch den Eintrag im Fahrerhandbuch (hinten herum) eine Einschränkung auf das/die dort aufgeführten, genau spezifizierten Reifenpaarungen vorgenommen hat". Und nichts anderes schreibt der ADAC in seinem obigen Dokument.


    Meiner Auffassung nach sind wir MT09-Besitzer aller Varianten und Baujahre unter den gegebenen Bedingungen (gehe jetzt mal davon aus das Yamaha bei allen MT-Modellen gleich verfahren, keine Einschränkung in der Betriebserlaubnis erwirkt, aber im Fahrerhandbuch explizite Freigabe nur einer Reifenpaarung, nämlich dieser der Erstausrüstung bei Auslieferung, vorgenommen hat) uneingeschränkt auf eine Reifenfreigabe (bzw. Unbedenktlichkeitsbescheinigung) des Reifenherstellers angewiesen, wenn wir uns auf der sicheren Seite bewegen wollen.


    Ist zwar für uns ärgerlich das Yamaha den Reifenherstellern den schwarzen Peter zuschiebt, diesen die Kosten für die Reifentest's auf den diversen Motorradmodellen, Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und auch nicht zuletzt eine gewissen Haftung für das Ganze aufbürdet. Andererseits kann Yamaha keine Qualitätskontrolle und Eignungsprüfung bei den diversen Reifenherstellern leisten. Damit sind die aber in guter Gesellschaft - oder kennt ihr einen anderen Motorradhersteller der sich hier angagiert? Somit gilt hier wohl, wer zulässig verwendbare Motorradreifen verkaufen will, darf den Aufwand für ein Reifenfreigabeverfahren nicht scheuen.


    Letztlich gestehe ich aber selbstverständlich Jedem hier beteiligten das Recht auf eigene Meinung und Verfahrensweise zu. Eine gewisse Eigenverantwortung traue ich jedem vom Euch zu. Insoweit - macht es wie Ihr denkt :D.


    Grüße vom "Moselstrand"

  • #164

    Genau dieses von Puls130 verlinkte ADAC-Dokument hat mich in meiner Meinung weiter bestärkt, dass ich nur DIESE ZWEI Reifen aufziehen darf und zwar:


    120/70 ZR17M/C (58W)
    180/55 ZR17M/C (73W)


    Und genau danach handle ich.
    Eine vorgegebene Marke/Typ oder einen Hinweis auf die Bedienungsanleitung ist weder in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I noch Teil II zu finden!



    Gesendet von meinem Galaxy S7 mit Tapatalk

    Gruß Roland


    ______________________________________
    Look into my eyes, you'll see who I am
    My name is Lucifer, please take my hand

    (N.I.B. by Black Sabbath, 1970)

  • #165

    zxr750
    Nur wenn explizit im Schein drauf hingewiesen wird.

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #166


    Da wird wohl praktisch nie ein Hinweis auf das Handbuch zu finden sein. Entweder ist im Schein ein bestimmter Reifen aufgeführt oder ein Hinweis auf Vorgaben der Betriebserlaubnis. Und im CoC könnte noch was stehen. Alles andere ist irrelevant.


    Diese Idee mit dem Handbuch vertritt übrigens nur der ADAC. Und die Seiten, die erkennbar beim ADAC abgeschrieben haben.

  • #167

    Und wieder dreht sich alles im Kreis! Ich bin mal gespannt wie lange dieser Fred noch ständig oben zu finden ist...
    Es gibt doch hier seit Jahren nichts Neues!


    Ich hoffe dieser Fred verschwindet bald wieder ins Nirvana


    vom Handy gesendet

    Erst anhalten, dann absteigen ;)
    MT-09 RN43 2019-?
    Tracer RN29 2015-2019

  • #168


    Einige User hier haben, wie ich auch, bei Conti angefragt. Ich kann mich aber an keine Antwort erinnern, wo dezidiert vor dem Hochgeschwindigkeitspendeln gewarnt wurde. Mir wurde geantwortet, dass aufgrund der höheren Geschwindigkeiten, die in DE gefahren werden dürfen, auch dies ein Kriterium bei den Tests ist und es möglicherweise damit zusammen hängt.



    Seht euch mal diese Freigaben GENAU an. Bei mehr als 90% hier haben diese keine Gültigkeit.
    Was ich meine beginnt immer mit: wichtiger Hinweis: unbedingt beachten!
    und befindet sich am Ende JEDER Freigabe.


    Hier mal der Link zur Freigabe für den Road5 ..... für jene die keine Freigabe zur Hand haben.
    http://moto.permission.jfnet.de/MICHELIN/3147.pdf

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #169

    :icon-cry:


    Ganz ehrlich: das hoffe ich (für euch in Deutschland) nicht. Es gibt hier eine gewaltige Rechtsunsicherheit.
    Denn wie ich in meinem letzten Beitrag schon geschrieben habe, sind für ALLE die auch nur die kleinste Kleinigkeit an ihrem Bike geändert haben,
    diese Freigaben das Papier nicht wert auf denen sie ausgedruckt werden. Denn wenn, wie hier schon mehrmals erwähnt, nach einem Unfall ein SV beauftragt wird, dieser zu dem Schluss kommen könnte, dass aufgrund des geänderten Widschildes, Fussrasten, Federbeines, kürzeren Kennzeichenhalters oder was auch immer geändert wurde, genau diese Freigabe nicht gültig ist.


    Interessant wäre ja, was der ADAC - genau mit Bezug auf unser Bike - zu diesem Thema sagen würde :eusa-think:

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #170

    Wir halten mal fest die ganze Thematik ist schlecht definiert, sonst gäbe es nicht so viele verschiedene Ansichten bzw. Auslegungen.


    - Wir diskutieren hier 9 Seiten lang
    - TUEV Prüfer sind unterschiedlicher Meinung
    - In anderen Foren gibt es ähnlich lange Threads
    - Mopedreifen.de berichtet 15 Minuten auf YT zum Thema "Reifenfreigabe nötig, warum?"


    Fazit: Jeder wie er will bzw. die verschiedenen Quellen auslegt - ich fahre CR3 und mach mir keine Gedanken :)

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