Wie schon geschrieben hat das Fahrerhandbuch keinerlei rechtliche Relevanz . Das Ding gehört nicht fest zum Fahrzeug (im Unterschied zum Fahrzeugschein z.B.), daher kann es keinerlei Bindungswirkung erreichen.
Wenn der Hersteller eine Reifenbindung erreichen will, muss er einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere erwirken.
Ich meine, Conti schreibt auf seiner Seite, es braucht ohne Eintrag in die Papiere keine Freigabe. Yamaha sagt, es braucht keine Freigabe (mehr).
Muss es auch noch vom Papst bestätigt werden, bevor die Zweifler aufhören zu zweifeln?