Reifenfreigaben für Tracer
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#12 Ich wollte mir heute telefonisch die Angel GT bei meinem Reifenhändler bestellen. Der meinte aber, dass die keine Freigabe hätten und es spätestens bei der HU zu Problemen kommen könnte. So weit ich weiß, gibt es doch gar keine Reifenbindung bei der Tracer. Nun bin ich irritiert. Was ist denn richtig?
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#15 Im Moment gibt es bei Pirelli nur eine Reifenfreigabe für die Tracer für den Pirelli Skorpion Trail II. Hat hier eventuell schon jemand mit diesem Reifen Erfahrungen auf der Tracer gesammelt?
P.S.: Ich weiß, das man rechtlich gesehen keine Reifenfreigabe für die Tracer braucht.Die Linke zum Gruß!
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#16 Ich hatte vor kurzem bei Metzeler hinsichtlich Reifenfreigaben für die Tracer nachgefragt und am 07.01.16 die nachfolgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr .......,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Produkt.
Der Reifentest für die Yamaha MT 09 Tracer mit verschiedenen Profilen ist in Planung, ein fixer Termin kann derzeit noch nicht genannt werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen können und ein entsprechendes Zertifikat („Reifenempfehlung“, bei Fahrzeugen ohne Reifen-Profilbindung) erstellen. Diese hinterlegen wir zeitnahe auf unsere Homepage unter http://www.metzeler.com/site/de/
oder
http://www.pirelli.com/tyres/de-de/motorrad/homepage .
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Grundsätzlich gilt bei Motorrädern (ohne Reifen Hersteller-Profilbindung) die nur die Reifendimension, Reifenbauart (Radial oder Diagonal), die Geschwindigkeitskategorie, die Tragfähigkeit in den Papieren eingetragen haben, dass diese Fahrzeuge, ohne Änderung der Fahrzeugpapiere, mit Reifen gleicher Dimension, Bauart und gleicher oder höherwertiger Geschwindigkeitskategorie sowie mindestens gleicher bzw. höherer Tragfähigkeit ausgerüstet werden können.
Zusätzliche Hinweise in der Zulassungsbescheinigung auf die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers sind zu beachten.
Sollten Sie noch offene Fragen haben, sind wir unter 089 14908302 (Mo.-Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) erreichbar.
Die derzeit aktuelle Bereifungs-Empfehlung mit Reifen die in Produktion sind, ist mit im Anhang.
Wir hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen.
Freundliche Grüße
Metzeler Kundendienst
München
An Pirelli habe ich übrigens gerade auch eine E-Mail gesendet, weil ich gerne wüsste, ob für den Angel GT auch noch eine Freigabe für die Tracer kommt. Für die nackte MT-09 gibt es ja bereits schon länger eine Freigabe.
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#17 Zitat von speedsterIch wollte mir heute telefonisch die Angel GT bei meinem Reifenhändler bestellen. Der meinte aber, dass die keine Freigabe hätten und es spätestens bei der HU zu Problemen kommen könnte. So weit ich weiß, gibt es doch gar keine Reifenbindung bei der Tracer. Nun bin ich irritiert. Was ist denn richtig?
das ist einfach nur schwachsinn, was da dein reifenhändler erzählt. beim tüv schauen die auf dimension, geschwindigkeits und tragindex und das war´s. hat dein reifenhändler wahrscheinlich grad keine günstige quelle für den GT. eine freigabe brauch ich für meine suzuki freewind. da sind bestimmte reifen im fahrzeugschein eingetragen, und wenn ich andere fahren will, muß ich die freigabe des herstellers mitführen. -
#18 Moin, Moin aus Hamburg,
war heute beim Reifenhändler meines Vertrauens und hab mir den Metzeler M7 RR aufziehen lassen.Weil es keine offizielle Freigabe gibt hat der gute Mann mir nach einigen Diskussionen zwar den Reifen montiert, in der Rechnung aber nur die Reifen aufgeführt ohne Montage.
Er hat mir auch erklärt warum und für mich das auch Sinn:
Solange es keine offizielle Freigabe gibt, ist auch keine rechtliche Haftung geklärt,soll heißen,wenn sich jemand damit hinwirft weil sich z.B. das Moped bei 170km/h auf gerader Strecke aufschaukelt und umwirft, ist der Händler unter Umständen der Dumme weil er einen Reifen ohne Freigabe montiert hat.
Und genauso kann es auch den Fahrer treffen der mit Reifen ohne Freigabe fährt, stellt euch vor ihr baut ne'n Crash an dem ihr Schuld habt, z.B. mit Personen-schaden, wenn dann irgendwer auf die Idee kommt es hat am Reifen gelegen kann das unter Umständen teuer werden.Ist dann wohl doch nicht so einfach mit keine Reifenbindung und ich kann alles fahren, Hauptsache die Größe stimmt.
Der Händler hat mir auch bestätigt was Jonny69 geschrieben hat, nur der Scorpion Trail hat eine offizielle Freigabe für die Tracer.
Wollte das nur mal weitergeben weil es vielleicht den einen oder anderen interessiert.
Gruß
Manne -
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#19 Zitat von ManneHH
Solange es keine offizielle Freigabe gibt, ist auch keine rechtliche Haftung geklärt,soll heißen,wenn sich jemand damit hinwirft weil sich z.B. das Moped bei 170km/h auf gerader Strecke aufschaukelt und umwirft, ist der Händler unter Umständen der Dumme weil er einen Reifen ohne Freigabe montiert hat.
Und genauso kann es auch den Fahrer treffen der mit Reifen ohne Freigabe fährt, stellt euch vor ihr baut ne'n Crash an dem ihr Schuld habt, z.B. mit Personen-schaden, wenn dann irgendwer auf die Idee kommt es hat am Reifen gelegen kann das unter Umständen teuer werden.Keine Reifenbindung in der Zulassung bedeutet, man ist frei in der Wahl des Reifens innerhalb der vorgegebenen Parameter.
Wurde hier auch schonmal erklärt.Ich weiß jetzt nicht, was Du mit rechtlicher Haftung meinst ?Hier nochmal nachzulesen:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…%A4rungen5_2015_29840.pdf
Zitat aus diesem Dokument:
ZitatAktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben
vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang
mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der
Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem
Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen
Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden
und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-
änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.Natürlich ist man gut beraten, wenn man einen Reifen fährt, den der Reifenhersteller am eigenen Krad getestet
und für gut befunden hat.So spart man sich Experimente und Überraschungen.Wenn der Test schlecht war
und der Hersteller davon abrät, dann hat das sicherlich etwas zu bedeuten.Andersherum, wenn der Hersteller
den Reifen bisher auf einem bestimmten Motorrad noch nicht getestet hat, muß das nicht bedeuten, dass
der Reifen nicht dafür geeignet ist.In dem Fall kann man aber von Erfahrungen anderer Fahrer profitieren und beim M7RR waren die Rückmeldungen
nur positiv bisher, zumindest für 09 ( ich fahre ihn auch), bei Tracer weiß ich nicht so genau, kann mich aber
an kein einziges negatives Feedback zu diesem Reifen erinnern.Das mit der Haftung ist meines Erachtens nur eine Ausrede ( z.B. um sich gegen eigene Fehler bei der Montage zu schützen)
oder möglicherweise sind solche Händler da nicht auf dem aktuellen Stand. -
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