METZELER ROADTEC™ 01

  • #221

    den wollte ich haben aber mein Händler hat sich geweigert den wegen der fehlenden Freigabe zu montieren.
    Ich bot ihm an einen Haftungsausschluss zu unterschreiben.
    Er antwortete wörtlich: "Wenn sie Dich von der Straße kratzen müssen, was ich nicht hoffe, würde Deine Frau uns trotzdem verklagen"


    Aber mit dem Road 5 bin ich wirklich zufrieden in Moment.
    Er hat mich super eine Woche sportlich bei jedem Wetter durch die Dolomiten gebracht und macht bis jetzt genau das, was ich von einem Reifen erwarte.

    immer eine handbreit Straße übrig lassen

  • #223


    Moin


    Also ich verstehs gerade nicht. Steht in Eurem Fahrzeugschein ein Bestimmter Reifen drin ? Wenn nicht, dann braucht man keine UBB mehr, oder Sonstige Freigabe. Ihr könnt alles aufziehen, was in größe und Traglast im Schein steht.


    Seit 2007 hab ich mich um keine Freigabe mehr gekümmert und alles aufs Moped gezogen, was es an Neuen Reifen gab. Nie Probleme beim Tüv oder Polizei gehabt.


    Die Tracer hat doch auch keine Reifenbindung mehr. Oder steh ich da auf dem Schlauch ? :eusa-think:




    Gruß

  • #224


    Das ist nur eine Glaubensfrage.
    "wird mir die Versicherung weniger zahlen oder schuld geben, wenn ich einen nicht freigegeben Reifen fahre?"
    Wenn dir das egal ist, nur zu weiter machen wie gehabt.
    Bei alten wie neuen Motorrädern gilt, wenn nicht auf etwas komplett anderes ausgelegt und die gleichen Dimensionen hat, kann man ihn hernehmen.

  • #225


    Die Tracer hat keine Reifenbindung mehr
    Ist im Prinzip wie beim PKW da wird auch montiert ohne das jemand nach Reifenfreigabe fragt
    Wird keine Freigabe gebraucht ist es auch nicht verboten sie ohne Freigabe zu fahren, gilt auch für die Versicherung

    HaWe
    Die Linke zum Gruß!

  • #226

    Also damit das leidige Thema der Reifenfreigaben nicht bei jedem Reifen einzeln diskutiert werden muss, würde ich gerne mal das Gesetz bemühen.


    Gemäß § 19 II StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bleibt die Betriebserlaubnis, wenn diese nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Gemäß § 19 II, Nr. 1 erlischt die Betriebserlaubnis bein wesentlichen Änderung in der genehmigten Fahrzeugart, bei zu erwartender Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern Nr. 2 oder Nr. 3 wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten geändert wird. Hier wird deutlich, dass der Punkt Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens ausdrücklich im Gesetz bezeichnet ist, daher die besondere Problematik bei Änderung an den Auspuffanlagen, die aber wegen des abschließenden Regelungscharakters des Gesetzes nicht ohne weiteres auf jede Änderung generell übertragbar ist. Auspuffanlagen müssen immer eine ABE genau für das Modell haben, für das diese verwendet werden.


    In § 19 III, Nr. 1 StVZO ist geregelt, dass abweichend von § 19 II, Satz 2 StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis) die BE des Fahrzeugs jedoch nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Aus- und Einbau von Teilen für diese Teile eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist.


    Sofern Reifen verwendet werden, die keine ausdrücklich Freigabe durch den Hersteller für einen bestimmten Motorradtyp haben, aber den ECE Normen (Aufdruck E4) und den Spezifikation hinsichtlich Dimension, Gewicht, Geschwindigkeit usw. entsprechen und das Fahrzeug keiner ausdrücklichen Reifenbindung in den Zulassungspapieren unterliegt, ist ein Erlöschen der Betriebserlaubnis aus meiner Sicht auch ohne ausdrückliche Freigabe des Reifenherstellers ausgeschlossen.
    Wie gesagt, meine Ansicht und Meinung entsprechend der Auslegung des Gesetzes, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Abgeschlossenheit, da ich hier keine Rechtsberatung machen kann und will. Ich handle aber auch danach und bin mir sicher, keine Probleme wegen der BE befürchten zu müssen, wenn ich als nächstes einen Reifen, Pirelli Corsa II, aufziehe, für den es keine ausdrückliche Freigabe von Pirelli für die XSR/MT gibt oder auch jeden anderen Reifen, für den es keine ausdrücklich Freigabe durch den Hersteller gibt.


    Gruß


    Thomas

  • #227

    Mal wieder zum Roadtec. Hab den nun auch seid ca 1500 km auf der Tracer. Überwiegend mit Sozia. Vorher m7rr. Fazit kann alles noch einen Tick besser bzw passt besser zu dem Motorrad. Ok nur renne ist der M7 sicher besser aber im Alltag ist der Roadtec eine macht. Sofort gripp selbst wenn es kühl ist und super im Regen da war ich sonst immer der schisser... Klare Empfehlung.

    Gruß Fritte


    Ride on RT 125 bj 59 , Z650 bj 79, TRX 850 bj 97, FZS 1000 bj 02, UC 125 bj 02, EC 300 bj 02, MT09 Tracer bj 16 :) Ex - XJ600, XL600, TT600, FE501, Vertemati 492

  • #228


    Es gibt keine Freigegebenen Reifen mehr. Wenn im Schein keine Reifenbindung mehr Eingetragen ist, dann Existiert für das Motorrad keine Reifenfreigabe und es darf alles was der Reifengröße im Schein Entspricht, zum Beispiel 120/70/17 oder 180/55/17 Größe hat und für die Straße vom Hersteller Freigegeben ist, gefahren werden.


    Es ist Sogar Mischbereifung Erlaubt. Diese Diskussion hatten Wir im T5net Forum auch schon. Es dürfen sogar Unterschiedliche Reifen gefahren werden. Vorne Pilot Power und Hinten Pilot Road.


    Das ist auch Erlaubt.


    Gruß

    " Ich Repariere um zu Überleben. Manche Überleben nur, weil Sie nicht Reparieren. "

  • #229

    Hat nochjemand die Erfahrung mit dem Roadtec01 gemacht, das der hintere Reifen gen "Glatze" tendiert und der vordere noch prima ist?!


    Ich brauch die Saison noch dringend einen neuen Roadtec01 für hinten. Vorne hält der noch...

    Gruß Thomas
    Die Linke zum Gruße!!!
    Akt. Fahrzeuge: Vespa Cosa 200, MT 09 Tracer
    Oberfranken rocks :happy-partydance:

  • #230

    Da trügt der Schein, bei mir war der votdere nach weiteren 2500 auch durch
    Dann reicht der hintere noch für 5000. Ziemlich unnützer Verschleiß, wenn du die Reifen nicht selbst wechselst, kauf dir gleich beide. Wenn du noch bis Oktober vor hast 7000km zu fahren hol dir den cra3. Der hält warme Temperaturen länger aus.

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