So, hab gerade einen Anruf vom TÜV Nord bekommen.
Die Blinker dürfen NICHT in Verbindung mit dem originalen Bremslicht betrieben werden.
Das deaktivieren des originalen Bremslichtes ist auch nicht erlaubt, da ja alle verbauten Teile auch funktionieren müssen.
Das Originale muss dann also Komplett weg
Wir waren uns aber auch einig, daß das in der Praxis keinen Prüfer interessiert