Kaufpreis MT-09

  • #11

    Eigentlich 2 Jahre und das ab Erstzulassung, also vor deinem Kauf. So bleibt dir weniger als die 2 Jahre. Alles weitere sind kostenpflichtige Verlängerungen. Die werden aber meines Wissens nicht auf Gebrauchtmotorräder gewährt. Und Vorführmaschinen sind Gebrauchtmotorräder. Auch wenn der Ersbesitzer der Händler war.


    Gerade gelesen: seit diesem Jahr sind es 36 Monate geworden.


    Zitat

    Um die Garantiebedingungen zu erfüllen, musst Du sicherstellen, dass deine Yamaha gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben und gewartet wird. Wir empfehlen dir, dazu das geschulte und hochqualifizierte Personal deines autorisierten Yamaha Partners zu nutzen. So stellst Du die Einhaltung der Bedingungen der Erweiterten Yamaha Motor-Garantie* und die Verwendung von Originalteilen sowie Yamalube Ölen sicher. Für Preise und alle Einzelheiten zu den Geschäftsbedingungen wende dich bitte an deinen autorisierten Yamaha Partner.


    Ist an die Vertragshändler gebunden und schliesst preisgünstige Werkstätten aus. Selbst Eigenreparaturen oder Umbauten zb Auspuff etc dürften das ganze zum Streitfall machen. Musst du beweisen, das der Auspuff nicht ursächlich für den Kolbenfresser war.

  • #12

    Die Garantie bei Yamaha ist immer an das Motorrad gebunden und nicht an den Erstbesitzer.
    Wenn ich meine Tracer jetzt verkaufen würde, hätte der nächste Eigentümer die Restgarantie. In meinem Fall also bis 2030

  • #13

    Korrekt, aber der neue Besitzer könnte keine Garantieerweiterung auf 5 Jahre dazu buchen, das kann nur der Erstbesitzer. Du gibst die weiter. Ein Vorführmoped hat aber die Garantieverlängerung nicht. Eventuell könnte man aber den Händler überreden die dazu zu buchen und DANN das Vorführmoped zu verkaufen. So würde man diese Garantie bekommen und die Summe für die Garantie eben zusätzlich zahlen.

  • #14

    ich habe mir die Verlängerung gespart und mache normale Inspektion mit Ölwechseln selber.

    Maschine ist auch dieses Jahr aus der 2-Jahres Garantie raus gekommen.

    1970 Hercules K 50 RX; 1974 Yamaha RD 250; 1981 Maico MD 250 wk; 1983 Kawasaki GPZ 1100; 1987 Yamaha FJ 1200; 1988 Yamaha SRX 6; 1991 Honda ST 1100; 1993 Honda ST 1100 ABS; 1999 Honda CBR 900 RR; 2001 Honda GL 1800; 2005 Honda GL 1800; 2012 BMW K 1600 GTL; 2016 Triumph Tiger Explorer; 2018 Tiger 1200; 2021 Kawasaki Versys 1000 SE GT; 2023 Tracer 9 GT+ und ADV 350


    Gruß aus dem Tullnerfeld von Edi :boywink:

  • #15

    Hm, ich konnte die Anschlußgarantie abschließen, obwohl ich nicht Erstbesitzer bin. Ist aber ab jetzt auch egal, da Yamaha ab diesem Jahr sowieso 5 Jahre Garantie gibt.

  • #16

    Bist du dir da sicher dass es erst seit diesem Jahr (2026) 36 Monate sind? Als ich meine Tracer letztes Jahr (2025) im Sommer bekam und auch eine Verlängerung abschliessen wollte sagte man mir es wären bereits 3 Jahre Standardmäßig..!?



    Erweiterte Garantie -> https://www.yamaha-motor.eu/de…rvices/extended-warranty/ (Quelle: https://www.yamaha-motor.eu)


    Wenn ich das richtig verstehe dann ist die Bedingung dass die Verlängerung direkt beim Kauf oder jederzeit innerhalb der ersten 18 Monate der Werksgarantie erfolgen kann, demzufolge müsste das vermutlich doch auch jeder Folgekäufer machen können sofern noch nicht erfolgt..!?

    6 Mal editiert, zuletzt von Tracer_Dan ()

  • #17

    Lt meiner Info nicht. Nur der Erstkäufer innerhalb der ersten 18 Monate. Wie gesagt, der Händler könnte es noch nachbuchen und die Kosten dafür enfach verrechnen.


    Und ja, die 3 Jahre sind seit Anfang 25, vorher waren es aber 25 Jahre lang nur 2 Jahre und 3 Jahre Zusatzgarantie. Jetzt dann 3 Jahre und 2 Jahre Zusatzgarantie.

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