Eigentlich 2 Jahre und das ab Erstzulassung, also vor deinem Kauf. So bleibt dir weniger als die 2 Jahre. Alles weitere sind kostenpflichtige Verlängerungen. Die werden aber meines Wissens nicht auf Gebrauchtmotorräder gewährt. Und Vorführmaschinen sind Gebrauchtmotorräder. Auch wenn der Ersbesitzer der Händler war.
Gerade gelesen: seit diesem Jahr sind es 36 Monate geworden.
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Um die Garantiebedingungen zu erfüllen, musst Du sicherstellen, dass deine Yamaha gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben und gewartet wird. Wir empfehlen dir, dazu das geschulte und hochqualifizierte Personal deines autorisierten Yamaha Partners zu nutzen. So stellst Du die Einhaltung der Bedingungen der Erweiterten Yamaha Motor-Garantie* und die Verwendung von Originalteilen sowie Yamalube Ölen sicher. Für Preise und alle Einzelheiten zu den Geschäftsbedingungen wende dich bitte an deinen autorisierten Yamaha Partner.
Ist an die Vertragshändler gebunden und schliesst preisgünstige Werkstätten aus. Selbst Eigenreparaturen oder Umbauten zb Auspuff etc dürften das ganze zum Streitfall machen. Musst du beweisen, das der Auspuff nicht ursächlich für den Kolbenfresser war.