
Rückruf RN69/RN70 ECU-Problem
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#765 Moin zusammen,
meine Erfahrung bzgl. der erforderlichen Rückrufaktion.
Vorweg folgende Info: Es handelt sich um eine SP Version mit EZ 08/22.
Ich habe das Fahrzeug 23 mit 2400 km von einem älteren Herren erstanden, der damals eine Tracer GT bestellt und 3 Monate darauf warten musste. Für die Wartezeit hat er sich kurzerhand (da vor Ort beim Händler) die MT SP zugelegt. Der Händler und somit das Fahrzeug war/ist aus Belgien. D.h. gekauft in Belgien...zugelassen seitdem in GER.
Mittlerweile ca 9500 km.
So viel zur Vorgeschichte. Als ich Ende Februar das Schreiben bzgl. der Rückrufaktion erhalten habe, habe ich direkt den Yamaha Händler vor Ort, bei dem ich schon selber drei Fahrzeuge und mein Schwager sowie ein Freund (auf meine Empfehlung hin) ein Fahrezug erworben haben, kontaktiert.
Um es kurz zu fassen, bekam ich folgende Antwort:
Zitat:
Codelaut YAMAHA ist die Maschine keine Deutsche Maschine. Ich kann keine Teile bestellen. Bei Eingabe der fahrgestellnummer steht nur Ausländisches Fahrzeug. Vielleicht mal bei einem anderen Händler anfragen.
Ich kam mir gelinde gesagt "verarscht" vor...Was sagt ihr dazu?
Nun ja meine Antwort darauf war:
CodeIch komme mir ehrlich gesagt etwas verarscht bzw ignoriert vor Fakt ist doch, es ist ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug Sie könnten doch Yamaha kontaktieren statt irgendwas online einzutippen und mir dann zu sagen "Nö geht nicht" Ist das der viel gelobte XXX (Name des Händlers will ich hier nicht mitteilen) Service?
Zeitgleich habe ich Yamaha Deutschland angeschrieben und auf diesen Umstand hingewiesen, dass der Yamaha Händler sich "weigert" bzw. "sich schwer tut" die Tätigkeiten hinsichtlich der Rückrufaktion durchzuführen.
Tags darauf kam die Nachricht des Händlers:
Codenach Rücksprache hat es wohl doch geklappt. Die Teile sind bestellt ... wir melden uns sobald diese eingetroffen sind.
Eine Woche später konnte ich das Fahrzeug abgeben und tags darauf wieder abholen.
Was ich seitdem gemerkt habe: Ich habe den Eindruck, dass die Maschine noch "spritziger" wirkt, auch der SOund ist etwas kerniger. Ich weiss, kann nicht sein...aber das war direkt schon nach ca 2 km mein Empfinden.
Zu dem Verhalten meines bis dahin geschätzten Händlers kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Seine erste Reaktion ist mir komplett unverständlich...es ist nunmal ein in GER zugelassenes Fahrzeug. Ja urspünglich aus Belgien. Bekannt sein dürfte, dass auch Belgien in Europa ist und es keinerlei Hindernise (ich denke an Grauimport) geben dürfte/sollte/kann!Heutzutage sind "treue" Kunden (die auch Anderen empfehlen, dort zu kaufen aufgrund Service, Freundlichkeit, etc.) scheinbar nichts wert (?)
Erst, als ich Yamaha kontaktiert habe und auf diesen Umstand hingewiesen habe, konnte der Händler plötzlich doch die Teile bestellen.
Zumal es für den Händler ausser Arbeitszeit keinerlei Kosten verursacht hat, da es eine offizielle Rückrufaktion seitens Yamaha ist.
Ich würde gerne Eure Meinungen dazu hören...
Danke schon vorab dafür.
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#766 Selbst die Arbeitszeit ersetzt Yamaha dem Händler, sowie die Kosten für ein Leihmoped.
Sagte mir mein Händler, bei dem ich den Rückruf problemlos durchführen konnte, obwohl die Maschine in Frankreich gekauft und durch mich hier in D zugelassen wurde.
Auch der Tausch der linken Schaltereinheit am Lenker auf Garantie war da kein Thema.
Gut, die 10.000er Inspektion hatte ich schon bei ihm gemacht.
Geht also auch so…
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#768 Das Kraftfahrbundesamt hat mit den Teilen überhaupt nichts zu tun, wenn du ein Fahrzeug gekauft hast das für außerhalb der EU vorgesehen ist, dann bekommst du auch vom Kraftfahrbundesamt keine Information bezüglich irgendwelche Rückrufaktionen
aber Reparaturanleitungen und Ersatzteile sollte man für dieses Motorrad genauso bekommen wie für deutsch zugelassene Fahrzeuge.
Wir haben 2 Identische BMW s Baujahr und Motoren Identisch.
Einer in Deutschland zugelassen der andere ein Re Import aus Dänemark,
Für deutlich weniger Geld!
Für das Deutsche Auto bekomme ich regelmässig Rückruf Aktion vom Kraftfahrbundesamt für Kühler und Rußpartikelfilter, während ich für das dänische Fahrzeug keine Informationen bekomme. Und auch bei direkter Nachfrage beim Händler sagt man mir auch immer das für mein Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer xy aus Dänemark keine Rückrufaktion anliegt.
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#769 Sollte so ein Rückruf nicht an den Ort der Zulassung geknüpft sein anstatt an den initialen Auslieferungsort? Deine BMWs sind ja beide in DE zugelassen, oder? Nicht das ich Dir das nciht glaube, finde es nur etwas seltsam das Besitzer von Re-importen (wobei, Dänemark ist auch in der EU) die in DE Zugelassen sind nicht ebenfalls vom KBA bzw. der deutschen Zulassungsstelle infomriert werden. Denke mal die Rückrufe betreffen ja elle Fahrzeuge, und Dänemark weiß ja nix von Deinem Fahrzeug. Wie läuft das dann? Die schickens an den ehemaligen Erstbesitzer? Das würde ja heißen das sicherheitsrelevante Updates nicht durchgeführt werden weils keiner weiß, und potentiell unsichere Fahrzeuge unterwegs sind.
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