Alles anzeigenJa theoretisch - praktisch aber vermutlich (!) eher nicht: Wenn das KBA einen Rückruf veranlasst, dann kocht die Fäkalie. Da ist dem Hersteller weitgehend das Heft aus der Hand genommen. Frag mal den Daimler, der grade >10 Jahre alte Möhren kostenlos reparieren muss in den Zehntausendern wegen 14 Jahre alten morschen Bremsen
Der Hersteller muss sicherheits- oder auflagen-relevante Umstände, von denen er Kenntnis erhält und die die Betriebssicherheit beeinträchtigen könnten dem KBA melden, das KBA entscheidet ob ein Rückruf veranlasst wird (und NICHT der Hersteller!) und welchen Umfang die auszuführenden Änderungen haben.
Freilich kann der Hersteller im Rahmen der allgemeinen Wartung allerlei Dinge auf freiwilliger Basis tun (Getriebe tauschen, Heckklappen tauschen, Dachaufbauten erneuern, alles schon gehabt....)- aber ein Rückruf durch das KBA ist ein höchst-offizieller Vorgang! Da hat der Spass ein Loch!
Das stimmt so nicht ganz: Der Hersteller meldet in den meisten Fällen - freiwillig - (und so ist es auch hier) dem KBA einen Rückruf und das KBA entscheidet lediglich ob dieser überwacht wird - also zur Stillegung führen kann - und in welchem Zeitfenster er abgeschlossen sein muß.
Hier ist es leider so - das habe ich eben in Erfahrung bringen können - dass "unser" Rückruf überwacht ist. Somit kommen wir um die Duchführung nicht herum. Wir können lediglich das letzte, streng formulierte Schreiben (meist ist es das 3.) abwarten, in welchem die Stillegung durch die örtlichen Behörden konkret mit einem Zeitfenster angekündigt wird. Jedoch ist es meist so, dass dann auch die örtliche Behörde nochmals vorwarnt und die Möglichkeit zur Reparatur gibt, bevor sie die Siegel abkratzen und wir das zahlen müssen. diese Prozess ist aber deren entscheidung und örtlich unterschiedlich. Aber dafür haben wir meist mindestens 12 Monate Zeit, d.h. bis ca. 03/2023.