Neue Verkehrsschilder und StVo

  • #1

    Hallo


    Ich dachte es kann nicht schaden, wenn man sich mal über die Neuen Verkehrsschilder und Neue Regeln der StVo Schlau macht. Da Wir ja alle im Straßenverkehr Unterwegs sind, ist es gut zu wissen, wenn es was Neues gibt.


    Gerade wurde hier im Forum nach den Regeln des Neuen Verkehrsschildes Überholverbot für Einspurfahrzeuge gefragt. Das wollte ich Euch nicht Vorenthalten.


    klick mich


    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #2

    Nur halb zuende gebrachr, denn Zeichen 277.1 verbietet das Überholen von Einspurfahrzeugen, aber Pkw darf Pkw überholen. Gennauso unsinnig, wie die alte Regel, Pkw darf Mopped überholen, umgekehrt aber verboten...

    RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. ..i

  • #3

    Gerade mal nachgeschaut, da ich den Passus bezüglich "aber PKW darf PKW überholen" nicht glauben wollte. Dazu folgendes gefunden - und das bezieht sich definitiv auf das neue Verkehrskennzeichen 277.1: "Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen." Dies und auch mehr dazu hier auch nachzulesen: http://www.vzkat.de/2020/StVO-2020/StVO-2020.htm

  • #4

    ok, dann wäre es ja gut. Aber aus dem Piktogramm des Schildes wird der gemeine Dosenchauffeur das nicht erkennen. Vermute ich zumindestens stark.

    RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. ..i

  • #6

    Ich befürchte das viele Verkehrsteilnehmer die Aktuellen Schilder , Verkehrsregeln und Richtlinien nicht kennen.

    Blinken beim ausfahren aus dem Kreisverkehr, Vorfahrt im Kreisverkehr, anhalten in Bushaltestellen, Parken vor Grundstücken usw usw.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #7

    Da kann ich nur zustimmen. Da wissen viele Leute so manches nicht. Ein gutes Beispiel: Bei mir in der nähe gibt es ein Möbelgeschäft. Auf dem Parkplatz ist ein "Kreisverkehr". Allerdings steht da nicht das entsprechende Kreisverkehr Zeichen. Also ist es auch keiner. Und daraus folgt dann, dass man im "Kreisverkehr" keine Vorfahrt hat, sondern "Rechts vor Links" gilt. Das führt regelmäßig zu knappen Angelegenheiten...

    Einmal editiert, zuletzt von Oachna ()

  • #8

    Ich hatte in Wiesbaden ein Unschönes Erlebnis.

    Rechts abbiegen über eine Busspur, mit Ampel.

    Ich stehe an der roten Ampel, rechts neben mir Busspur mit einem wartenden Bus. Ich kenne das so, das Busse ein Sonderzeichen oder Sondersignal bekommen und vor den Autofahrern losfahren dürfen. Das es dort nicht so ist, wusste ich nicht. Da sich genau dort auch eine Haltestelle befindet , war ich in der Annahme das der Bus nicht fährt, wenn die rechtsabbieger Grün bekommen.

    Ich also bei Grün los und will rechts abbiegen, da ging zum Glück hinter mir das Hupkonzert los, so das ich erschrocken gebremst habe. Der Stadtbus hatte nämlich auch Grün und fuhr geradeaus auch los. Hätte fast gecrasht.

    Wie soll ein Ortsfremder das erkennen können, das der Bus auch bei grün gerade aus weiterfährt ?


    Das ist bis jetzt die Schlimmste Verkehrs Posse die ich kenne.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #10

    [Lokalkolorit an]
    das ist halt Wiesbaden....
    hier (auf der anderen Seite des Rheins) gibt es einen Spruch: über Mainz lacht die Sonne, über Wiesbaden die ganze Welt....
    [Lokalkolorit aus]


    Grüße, Klaus

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