DUNLOP D214F Sportmax Vorderreifen rissig

  • #21

    Aus anderen Gründen bin ich aktuell auf der Suche nach Ersatz für meine D214.

    Jetzt sagt mir mein Handbuch, dass nur zwei Reifen von Yamaha "freigegeben" sind!


    Ich bin ganz neu beim Thema Motorrad und frage mich nun, was dass zu bedeuten hat?

    Darf ich nur diese Reifen fahren? Hat es Auswirkungen auf meine Versicherung, wenn ich andere Reifen von anderen Herstellern fahre?

  • #23

    Wenn Du nur einen Reifen ersetzen willst, musst Du einen Reifen wählen der zu dem noch vorhandenen gefahren werden darf. Dazu gibt es immer Reifenfreigaben vom Hersteller. Ich habe nun einen neuen Vorderreifen, als Ersatz des D214F bekommen, das ist der Qualifier von Dunlop.


    Liste als Beispiel im Anhang.

  • #24

    Für die MT09 wird keine Reifenfreigabe gebraucht, dadurch kannst du dir irgendeinen Reifen draufziehen der in der Größe so wie im KFZ Schein eingetragen ist.

    HaWe
    Die Linke zum Gruß!

  • #25

    Nur noch einmal zur Sicherheit:

    Ziehe ich einen anderen Reifen auf, als von Yahama freigegeben und ich baue einen Unfall - was sagen Versicherungen dazu?

    Yamaha sagt dann: "Falscher Reifen, lag nicht am Motorrad" und der Reifenhersteller sagt: "Nicht explizit für dieses Motorrad freigegeben" und ich fahre ohne Versicherungsschutz?

  • #26

    Nein. Sagt sie nicht. Kann sie nicht.

    Lies dich durch die Freigabediskussionen.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #27

    Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen

    in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EUÜbereinstimmungsbescheinigung)

    des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies

    die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere

    dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.


    Quelle:

    https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf

  • #28

    Danke für die Klarstellung. Unglücklicherweise redet meine Yamaha-Werkstatt grad was von einer Reifenbindung. Sie haben noch nie etwas davon gehört, dass es soetwas nicht (mehr) geben soll. :rolleyes:

  • #30

    Wichtig ist was in deiner Zulassung steht.

    Wenn da nur die Dimensionen / Spezifikationen aufgeführt sind, dann darfst du jeden Reifen anbringen der diese beinhaltet oder besser ist.

    Egal von welchem Hersteller der Reifen dabei ist.

    Das was die Hersteller da als Freigaben bezeichnen sind lediglich Unbedenklichkeitsbescheinigungen die auf Grund der Testfahrten aufgenommen sind.

    Ältere KFZ (ohne EU Typengenehmigung) können damit zum TÜV, ... und sich diese Reifen in ihre Zulassung eintragen lassen.

    Aber dann steht in der Zulassung eine Reifenbindung.

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