DUNLOP D214F Sportmax Vorderreifen rissig

  • #31

    Genau so ist es. Steht in deinem Fahrzeugschein/Brief ein bestimmter Hersteller und Typ, darfst du offiziell auch nur das fahren.

    Würde mich aber wundern wenn da mehr wie die Größe /Traglast/Geschwindigkeitsindex stehen. Das wird doch seit Jahren nicht mehr gemacht.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #32

    Dann sollen sie ihre Werkstatt zu machen. Möchte nicht wissen was denen noch so einfällt :)

  • #33

    Das ist im wahrsten Sinne des Wortes unglaublich! =O:angry-banghead::handgestures-thumbdown:

    Ich kann mir echt nicht vorstellen dass es in Deutschland eine Werkstatt gibt die das noch nicht weiß. :confusion-shrug:

    Das ist Basicwissen welches jedem halbwegs interessierten Biker seit Jahren bekannt sein sollte; und einer Fachwerkstatt natürlich erst recht! :icon-cry:

    Bist du dir sicher dass du da nicht was falsch verstanden hast?

    Erst anhalten, dann absteigen ;)
    MT-09 RN43 2019-?
    Tracer RN29 2015-2019

  • #34

    Ich danke euch für eure Geduld.

    In meiner Zulassungsbescheinigung steht, wie hier schon vermutet, nur Größe /Traglast/Geschwindigkeitsindex.


    Ausschließen kann ich das nicht. Ich habe im Gespräch jedenfalls auf das PDF https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf vom ADAC hingewiesen. Preislich sind wir uns dann leider nicht einig geworden.

  • #35

    @Sven  Bomibaer

    Das war früher Rechtslage, aber seit 1.1.20 gilt für neue Reifen nur noch Dimension, Lastindex und Geschwindigkeitsindex, selbst wenn "nur Dunlop X123" im Schein steht. Die Reifenfreigaben haben keine rechtliche Relevanz mehr.


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html "

    "Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller" -> "Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht."

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