Kennzeichenhalter

  • #91

    entspricht dem original wie Yamaha es bei seinem Zubehör-Halter vorsieht, kann mal messen wenns interessiert. Sieht auf den Fotos aber schräger aus als in echt irgendwie...

    mein Fuhrpark:

    MT09 RN29 - BMW F900XR - GSX1400 K6 - GSX1400 K3 "Project GSX1400-R" - Tracer 900 GT RN57

  • #92

    Ich gebe hier auch mal meine Lösung zum Besten, mit der ich auch sehr zufrieden bin. Ich habe die Standardverlängerung dran gelassen, den unteren Teil der Metallverstärkung des originalen Kennzeichenhalters abgeflext und dort einen Universalhalter von Louis drangeschraubt. Dafür habe ich lediglich passende zwischenlegscheiben gebraucht. Für die kennzeichenleuchte musste ich mit einem Dremel noch ein Loch etwas aufweiten, dann ging das Kabel auch durch.

    Durch die Verlängerung habe ich keine Probleme mit den Koffern und den originalen Yamaha LED Blinkern. Ich finde das etwas herausstehende Kennzeichen passt auch gut zur Maschine, vor allem wenn Koffer dran sind.

  • #93

    Für mich ist der original Kennzeichenhalter aus dem Zubehör die beste Lösung.

    Wenn ich ohne Koffer fahre schraube ich das Verlängerungsstück einfach ab und habe einen kurzen Kennzeichenhalter. Wenn ich mit Koffer fahre (selten) dann mache ich die Verlängerung wieder dran und alles passt.

  • #94

    Gute Idee, aber was ist mit Kabel wenn du die Verlängerung abschraubst? Da muss die Kabel etwas zusammenwickeln, weil es ca. 20-30cm länger ist und eventuell nach unten hängt?

  • #96

    wenn ich das auf dem Bild so sehe, haben die Blinker nicht den erforderlichen Mindestabstand von 18cm, dann passt dein Kennzeichen auch nicht dazwischen (mit erforderlichem Mindestabstand passen die Koffer nichtmehr) , die Blinker zwischen den Koffern wären (solltest du mit Koffern fahren) auch nicht zugelassen

  • #97

    In der Beschreibung steht:

    - Ohne TÜV Eintragung zulässig, unsere Kennzeichenhalter erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen
    - Auch verwendbar mit original Seitenkoffern


    Dann sind das mehrere Falschaussagen.

  • #98

    Re: Kennzeichenhalter


    Die original Blinkergläser haben nicht den erforderlichen Mindestabstand.

    Lt. Gesetzgeber muss der Abstand der inneren Begrenzung der Blinkergläser 180 mm sein. Das ist nicht der Fall.

    Das Leuchtmittel selbst hat diesen Abstand.

  • #100

    Von Biketec der IQ5 oder der neu hinzu gekommene von R&G den zuviel ich hier weiß niemand hat.

    Hab den aber an meiner R1 dran und ist ein Traum wie der Preis auch.

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