Reifenfreigaben Tracer 900 RN57 (>2018)
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#52 Hoinzi hat es auf den Punkt gebracht! Der Händler verdient an dem Reifen. Der wird dir in den meisten Fällen die Pelle mit der größten Marge verkaufen. Es gibt aus gutem Grund für die Tracer keine Reifenbindung. Wir könne froh sein, dass dies so ist.
Da gibt es bestimmt "schlechtere" Marken auf dem Markt die für die Tracer eine Freigabe stehen haben.
Der CRA3 ist top und bleibt auch auf der Tracer top.
Grüße aus dem "heißen" Süden.
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#53 Ich bezweifle nicht die Qualität des CRA3. Ich habe selber bei Conti angerufen und nach einer Freigabe gefragt vor zwei Jahren, weil ich Ihn fahren wollte. Man hat mir damals gesagt, dass es bei den Tests leider Probleme im Hochgeschwindigkeisbereich gegeben habe und man deshalb leider keine Unbedenklichkeit aussprechen könne. Aber darum geht es auch gar nicht. Mit der richtigen Fahrwerkseinstellung und einem gewissen Mindestgewicht des Fahrers funktioniert der CRA3 bestimmt super.
Ich finde es nur schwierig neuen Leute im Forum zu schreiben: "alles easy, Du kannst ohne Probleme alles fahren, was Du willst" Denn das stimmt so eben nicht.
Ob der Begriff der Beweislastumkehr juristisch korrekt ist, ist doch schnuppe. Wichtig ist es zu wissen, das die Rechtslage bis heute unklar ist. Mein Vertragshändler zieht z.B. immer noch keine Reifen ohne Freigaben auf. Ich will sicher auch niemandem etwas vermiesen. Ich finde es nur fair den Leuten alle Aspekte zu dem Thema bereitzustellen. Dann kann jeder selber entscheiden, wie er damit umgehen will.
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#54 Na, dann hoffe ich doch, dass Conti beim KBA eine Warnung an die Fahrzeughalter in Auftrag gegeben hat, dass ihr Produkt nicht den Vorgaben entspricht und gefährlich ist. Denn wenn sie Kenntnis davon haben, das ihr Reifen nicht funktioniert, müssen sie ja tätig werden.
Auf der Conti-eigenen Seite schreiben sie ja, dass für EG Fahrzeuge keine Freigaben benötigt werden. Also kümmert sich der geneigte Käufer nicht um eine solche. Also wäre Conti in der Pflicht Abweichungen von der Norm zu publizieren.
Aber ich habe noch keine Warnung für die Kombi RN29 CRA3 beim KBA, oder bei Conti entdecken können.
Was zum Thema Beweislast:
https://www.wilhelm-rae.de/sit…xistipp_november_2011.pdf
und es geht immer nur um Kaskoschäden. Und bei neuere Policen läßt sich grobe Fahrlässigkeit mit einschließen.
Aber alternative Fakten sind ja modern.
Gruß
Wolle
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#56 Ich bezweifle nicht die Qualität des CRA3. Ich habe selber bei Conti angerufen und nach einer Freigabe gefragt vor zwei Jahren, weil ich Ihn fahren wollte. Man hat mir damals gesagt, dass es bei den Tests leider Probleme im Hochgeschwindigkeisbereich gegeben habe und man deshalb leider keine Unbedenklichkeit aussprechen könne.
Das ist genau der Punkt.
" Unbedenklichkeit "
Man braucht schon etwas Grips in der Grauen Masse, die mancher so Unbedarft auf dem Hals spazieren trägt. Heute braucht man Anscheinend überall und für alles eine Sicherheit, das ja nix passieren kann. Niemand denkt heute über die Folgen nach, was vielleicht passieren kann.
Conti sagt, keine Unbedenklichkeit. Ok. Aber fahren kann ich den Reifen trotzdem. Ich muss nur im Kopf behalten, das der Reifen bei Höchst Geschwindigkeit, Probleme machen könnte.
Genau andersrum war es mit der Serienbereifung auf der Tracer. Der Dunlop D222 hat bei mir, ab ca 140 km/h eine derartige Vibration im Lenker und Gabel Erzeugt, das ich dachte die Simmeringe Rutschen aus den Gabel Holmen. Aber der D222 hat ja eine Empfehlung und eine " Unbedenklichkeits Bescheinigung " von Dunlop. Also was soll passieren.
Und nein der Vorderreifen wurde zweimal in der Werkstatt auf Null gewuchtet. Der Meister konnte sich keinen Reim drauf machen. Erst nach einem Reifenwechsel auf Pilot Road 5, war das Thema gegessen und die Vibrationen weg.
Mit jedem Reifen kann etwas nicht passen und man hat Probleme. Da hilft auch keine Bescheinigung vom Hersteller.
Gruß
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#57 Tatsächlich sind die alten Tracer-Modelle ja nicht ohne Grund auf 210 km/h Vmax begrenzt worden, weil sie zu Hochgeschwindigkeitspendeln neigten. Diese Neigung hat sich je nach Reifen verringert oder verschlimmert, es gab sie aber auch mit den Werksdunlop.
Meiner RN57 GT ist das hingegen völlig fremd (und zwar mit allen bislang montierten Reifen, inklusive dem RA3), trotzdem gibt Conti keine Freigabe. Getestet haben sie die Kombi RN57 und RA3 aber nie.
Es gibt da aus meiner Sicht auch keine Grauzone. Die Reifen sind zulässig und dürfen montiert und gefahren werden.
Das ist im PKW-Bereich doch das Gleiche. Da gibt es zahllose No-Name-Billig-Reifen, die laut irgendwelcher Reifentest teils abenteuerliche bis hochgefährliche Fahreigenschaften haben. Dennoch darf ich diese Reifen montieren, ohne deswegen (also nur für die Montage) Probleme befürchten zu müssen. Wenn ich mich dann natürlich irgendwo drehe und ein anderes Auto ramme, dann bekomme ich Diskussionen um eine offensichtlich nicht angepasste Fahrweise, aber nicht deswegen, weil ich Sch...reifen montiert habe.
Es gibt mit der Abschaffung der Freigabe keinerlei Rechtsgrundlage, warum das bei Motorrädern anders sein sollte.
Und bitte eines nicht vergessen, die Freigaben gelten nur für serienmäßige Maschinen, schon mit einer anderen Scheibe oder (anderen) Handprotektoren kann sich das Fahrverhalten massiv ändern. Und damit hilft die Freigabe auch nicht mehr.
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#58 ...also wenn ich eine versicherungsrelevante Brezel bauen würde und irgenein Gutachter mein Moped zerlegt, wäre eine fehlende Unbedenklichkeisbescheinigung für die Reifen sicher mein geringstes Problem...
Aber ich kenne alle Fakten und erlebe daher kein böses Erwachen.
Wie gesagt: no risc, no fun. Aber das ist keine Empfehlung an dritte sondern meine persönliche Entscheidung.
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#59 Das doofe ist ja diese Grauzone, von der alle sprechen, ob es im Unfall aber dazu kommt, das jemand die gefahrenen Reifen anzweifelt und einen deswegen in Regress nimmt, bezweifel ich aber mal, zumal ja keine Reifenbindung eingetragen ist. Einzig, wenn es um richtig viel Geld geht, könnte ich mir das vorstellen.
Komisch finde ich nur, das Yamaha in der Bedienungsanleitung auf Seite 6-18 sagt:
Ausschließlich die nachfolgenden Reifen sind nach zahlreichen Tests von Yamaha freigegeben worden.
Dunlop D222F / Dunlop D222
obwohl es keine Reifenbindung laut Fahrzeugschein gibt. Ich weiß nicht, ob Yamaha sich so der Produkthaftung im Schadensfall entziehen will.
Zum CRA3 habe ich Conti mal angeschrieben und nach einer Freigabe gefragt. Ich zitiere hier mal die Antwort:
Sehr geehrte........
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Freigabe für den Road Attack 3 auf dem Fahrzeug Yamaha Tracer 900/GT Typ: RN57 (1/5) erteilen konnten.
Unsere aufwendigen Fahrversuche haben gezeigt, dass Ihr Fahrzeug mit dem Road Attack 3 nicht so optimal harmoniert, wie unsere strengen internen Vorgaben dies verlangen.
Dies kann z.B. daran liegen, dass die elektronischen Regelsysteme (wenn vorhanden) nicht auf den sehr hohen Grip des Reifens abgestimmt sind, oder auch der sehr Handling-freundliche Reifen nicht mit der Fahrwerksgeometrie dieses Motorrades harmoniert.
Wir bitten dies zu entschuldigen, aber da uns die Sicherheit unserer Verbraucher sehr am Herzen liegt, geben wir nur Fahrzeug/Reifenkombinationen frei, die ausnahmslos alle internen Tests überzeugend bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Jürgen Breves
Technischer Kundendienst
Reifen Ersatzgeschäft D
Wie jetzt jeder für sich handelt, sei jedem selbst überlassen.
Lieben Gruß
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