Reifenfreigaben Tracer 900 RN57 (>2018)

  • #31

    Es geht auch nicht darum ob es eine Freigabe gibt oder nicht.

    Es geht darum das Conti sagt das der Reifen nicht geht.

    Warum er nicht geht sagt Conti nicht, zumindest nicht offiziell. Mit der Vorgabe das der Reifen auf einem bestimmten Fahrzeug nicht funktioniert ist Conti somit aus der Produkthaftung raus. Wer dann bei Schäden, verursacht durch den Reifen, haftet wird irgendwann vermutlich ein Gericht klären.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #32

    Also wenn ich jetzt auf der Conti Seite mir den RoadAttack3 anschaue steht nirgens dass der auf meiner GT nicht drauf darf.

    Wenn es wirklich soooooo gefährlich wäre sollte das direkt in der Produktbeschreibung stehen und nicht irgendwo in den tiefen des WWW begraben...nur meine Meinung.

  • #33

    Warum sollte das so sein? Hast Du das bei Autoreifen schon mal gesehen? Und nein, juristisch macht das keinen Unterschied, ob es Reifen für das Auto oder für das Mopped sind.


    Der Hersteller muss dafür sorgen, dass der Reifen bestimmte Vorgaben erfüllt, ob das auf jedem Fahrzeug funktioniert ist letztlich nicht Problem des Herstellers. Wie beim Auto auch.


    Und mal Hand aufs Herz: kennt irgendjemand einen Fall, bei dem Produkthaftung (nicht Sachmängelhaftung!) Wirklich eine Rolle spielt? Zumal man da als Kunde ja auch noch in der Nachweispflicht ist, dass einem ein Schaden durch einen Produktmangel entstanden ist und nicht etwa durch schlechte oder falsche Behandlung. Ich habe sowas noch nie erlebt...

  • #34

    Moin


    Anscheinend gibt es hier Mopedfahrer, die Irgendwann mal dermaßen von den Versicherungen oder den Behörden abgezockt oder verarscht wurden, sich dadurch solche Ängste bei Ihnen aufgebaut haben, das erstmal alles in Frage gestellt wird.


    Anders kann ich mir manche Diskussionen hier im Forum nicht erklären.


    :/

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #37

    Zunächst (um mal bei kleinlicher Auslegung zu bleiben): Diese Aussage bezog/bezieht sich auf die damals getestete Kombination:

    Tracer RN29/RN43 mit CRA3 !

    Speziell auf die RN57 bezogen trifft diese also schonmal gar nicht mehr zu, da das Modell eine andere Fahrwerksgeometrie hat.

    Ergo: kein Test -> keine Aussage -> kein Verbot !


    Zum Generellen: hier sei mal die aktuelle MOTORRAD-Ausgabe 18/2020 jedem als Lesestoff zu empfehlen, da hier in einem 6-seitigen Artikel auf die gesamte geänderte Reifenthematik eingegangen wird.

    Kurzfazit: Alles, was bis 31.12.2019 gültig war ist hinfällig.


    Zitat Achim Penisch / bei Michelin zuständig für Produkttechnik Motorradreifen:

    "Man muss in Zukunft unterscheiden zwischen einer Serviceinformation und einer Herstellerbescheinigung:


    Eine Serviceinformation gibt es für Bereifungen in den originalen Reifengrößen bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung.

    Hier lohnt sich ein Blick in die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (das sogenannte CoC-Papier, liegt der Zulassungsbescheinigung Teil II bei), die mehrere homologierte Reifengrößen enthalten kann. Der TÜV stellt dieses Dokument nicht zur Verfügung.


    Eine Herstellerbescheinigung wird vom Reifenhersteller ausgestellt für Bereifungen mit abweichender Reifengröße oder abweichender Reifenbauart beziehungsweise für alle Bereifungen für Motorräder mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis."


    Heißt also: selbst WENN Conti seinerzeit die Aussage getätigt hat, dass es keine Freigabe für den CRA3 auf der Tracer gibt,

    ist diese durch die Neuregelung hinfällig und somit aufgehoben.

    AUSSER: Conti erklärt in irgendeiner schnell und einfach zugänglichen Information, dass - und vor allem welche - Bedenken gegen eine Verwendung existieren.


    Ergänzend: (MOTORRAD 18/20202; Seite 52)

    "Ein vom Hersteller freigegebener Reifen, der in der letzten Dezemberwoche 2019 hergestellt wurde, hat noch offiziellen Segen.

    Das topfgleiche Pendant, das seit der ersten Januarwoche 2020 aus dem Backofen kommt, ist dagegen illegal ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere."


    Das hieße im Umkehrschluss: wenn sich jemand noch einen 2019er CRA3 auf die Tracer RN29/RN43 schnallt, würde er/sie/es ggfs. einen explizit NICHT freigegebenen Reifen fahren

    - ist es ein 2020er: völlig wurscht!

    "Geht nicht - gibt ́s nicht! Keine halben Sachen - flex das Ding weg..."

  • #38

    Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nur notwendig bei einer vom Fahrzeugschein abweichenden Reifengröße oder einer vom Hersteller vorgegebenen (auch im Fahrzeugschein stehenden) Reifenbindung.

  • #39

    Ich fahre jetzt halt den Trail Attack 3 und probiere den aus. Kommt davon, wenn der freundliche Yamaha Vertreter nicht richtig zuhört und en falschen Reifen ordert. Die 10.000er wurde gleich mit beauftragt, die gewünschten abgewinkelten Ventile hat er leider auch vergessen. Bis 31.12. ist es noch eine Yamaha Vertretung, danach muss ich mich ohnehin umorientieren.

    Immerhin wurde die Kette nicht so straff gespannt, wie es hier oft bemängelt wurde, sondern so, wie ich es auch einstellen würde.

    Danke für die ganzen Antworten, wenn der Händler sagt, geht nicht, dann kommen schon Zweifel ob man selbst falsch informiert ist. Aber next time I know :):thumbup:

    RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. ..i

  • #40

    Mein Kollege fährt den Trail auf seiner KTM 1290 Super Adventure S und ist damit sehr zufrieden.

    Der Trail ist "Off Road d.h. Schotterwege" tauglicher als der Road.


    Für mich wäre der Grund zum Wechsel eigentlich eher der, dass er zwei Dinge ignoriert hat.

    Falscher Reifen und die Winkelventile vergessen.

    Mein Händler ist auch kein Yamaha Händler mehr, aber ich gehe trotzdem hin, aber meine MT ist auch von 2015 :)

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