Beiträge von Hoinzi

    Nein, das habe ich missverständlich formuliert. Die Begrenzung ist immer noch da, nur die Pendelneigung gibt es nicht mehr, zumindest bei meiner nicht.


    Eigentlich bräuchte es die Limitierung nicht mehr, aber scheinbar hat Yamaha da kein Zutrauen in die MT-09-Reihe. ;)

    Tatsächlich sind die alten Tracer-Modelle ja nicht ohne Grund auf 210 km/h Vmax begrenzt worden, weil sie zu Hochgeschwindigkeitspendeln neigten. Diese Neigung hat sich je nach Reifen verringert oder verschlimmert, es gab sie aber auch mit den Werksdunlop.


    Meiner RN57 GT ist das hingegen völlig fremd (und zwar mit allen bislang montierten Reifen, inklusive dem RA3), trotzdem gibt Conti keine Freigabe. Getestet haben sie die Kombi RN57 und RA3 aber nie.


    Es gibt da aus meiner Sicht auch keine Grauzone. Die Reifen sind zulässig und dürfen montiert und gefahren werden.


    Das ist im PKW-Bereich doch das Gleiche. Da gibt es zahllose No-Name-Billig-Reifen, die laut irgendwelcher Reifentest teils abenteuerliche bis hochgefährliche Fahreigenschaften haben. Dennoch darf ich diese Reifen montieren, ohne deswegen (also nur für die Montage) Probleme befürchten zu müssen. Wenn ich mich dann natürlich irgendwo drehe und ein anderes Auto ramme, dann bekomme ich Diskussionen um eine offensichtlich nicht angepasste Fahrweise, aber nicht deswegen, weil ich Sch...reifen montiert habe.


    Es gibt mit der Abschaffung der Freigabe keinerlei Rechtsgrundlage, warum das bei Motorrädern anders sein sollte.


    Und bitte eines nicht vergessen, die Freigaben gelten nur für serienmäßige Maschinen, schon mit einer anderen Scheibe oder (anderen) Handprotektoren kann sich das Fahrverhalten massiv ändern. Und damit hilft die Freigabe auch nicht mehr.

    Nein, das stimmt nicht, und wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger. Woher soll diese Beweislastumkehr denn kommen? Für die Tracer gibt es keine Reifenbindung. Ich darf schon aus diesem Grund alles montieren, was der im Fahrzeugschein vermerkten Größe entspricht.


    Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Beweislastumkehr. Zumindest hat Sie mir noch niemand gezeigt.


    Das dürfte sich im Zweifel auch nicht mit EU-Recht vertragen, denn außer in D gab es diesen ganzen Quatsch ja ohnehin nicht. Was wäre mit einem Franzosen, der mit einem Conti Road Attack 3, montiert in Frankreich und dort ohne jeden Zweifel und ohne jede Einschränkung zulässig (weil es dort keine Reifenbindung gab und gibt), hier eine Unfall erleidet. Droht dem eine Beweislastumkehr? Obwohl D verpflichtet ist, Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch hier zu akzeptieren?


    Es konnte auch noch keiner jemals ein Urteil dazu bringen, in dem so entschieden worden wäre, und es gibt ja nun schon einige Jahre Motorräder ohne Reifenbindung in den Papieren.


    Diese ganzen Schauermärchen werden immer nur von den Reifenhändlern verbreitet, die davon relativ wenig Ahnung haben und auf der sicheren Seite sein wollen (was ich durchaus nachvollziehen kann). Das ändert aber nichts daran, dass es keine rechtlichen Nachteile haben kann, wenn ich die im Fahrzeugschein aufgeführten Reifen montiere.


    P.S.: Ich habe mir das Video mal angesehen. Das sind nichts als Mutmaßungen und juristische Fehler. Wenn mich jemand in die Haftung nehmen will, muss keineswegs ich beweisen, dass die Reifen funktioniert haben, sondern derjenige, der etwas von mir will, muss mir nachweisen, dass der Reifen nicht funktioniert hat. Es gibt hier keine Beweislastumkehr! Das Video ist für mich völlig wertlos, zumal es ja nun schon vier Jahre alt ist.

    Warum sollte das so sein? Hast Du das bei Autoreifen schon mal gesehen? Und nein, juristisch macht das keinen Unterschied, ob es Reifen für das Auto oder für das Mopped sind.


    Der Hersteller muss dafür sorgen, dass der Reifen bestimmte Vorgaben erfüllt, ob das auf jedem Fahrzeug funktioniert ist letztlich nicht Problem des Herstellers. Wie beim Auto auch.


    Und mal Hand aufs Herz: kennt irgendjemand einen Fall, bei dem Produkthaftung (nicht Sachmängelhaftung!) Wirklich eine Rolle spielt? Zumal man da als Kunde ja auch noch in der Nachweispflicht ist, dass einem ein Schaden durch einen Produktmangel entstanden ist und nicht etwa durch schlechte oder falsche Behandlung. Ich habe sowas noch nie erlebt...

    Bislang sind Fahrverbote für Kommunen nur mit immensem Aufwand durchsetzbar, und in der Regel geht das nur bei hohen Unfallzahlen.


    Die Neuregelung sieht vor, dass Kommunen Strecken an Sonn- und Feiertagen aufgrund von Lärm recht einfach sperren können.


    Es soll kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen geben. O-Ton aus den Veröffentlichungen: "Die Länder wollen zudem beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen."


    Also keine Rede von einem geenerellen Fahrverbot.

    Conti hat den Road Attack 3 seinerzeit auf einer 2015er Tracer getestet und daraufhin mitgeteilt, dass es für die Tracer generell keine Freigabe gibt. Nach der damaligen Äußerung wurde mit der RN57 kein gesonderter Test gemacht.


    Das war vor einiger Zeit mal die Antwort auf eine entsprechende Anfrage an Conti, die in einem Forum gepostet wurde.


    Ich bin den RA3 jetzt 6.000 km gefahren, mit Gepäck, ohne Gepäck, mit Sozia, ohne Sozia, schnell, langsam alles ohne jedes Problem. Das gilt aber auch für jeden anderen Reifen, der bislang drauf war. Zumindest die GT kennt die Pendelneigung der früheren Tracer offenbar nicht mehr.


    Ich bin schon von der Polizei kontrolliert worden, und die haben auch ganz klar gesagt, dass ich ohne Reifenbindung drauf machen darf, was vom Format her passt, ohne dass die fehlende Freigabe irgendwelche Nachteile hätte.


    Für die immer wiederkehrende Behauptung, man könne Nachteile bekommen, wenn man einen Reifen ohne Freigabe oder Empfehlung fährt, sehe ich keinerlei Grundlage.

    Das wird vermutlich nicht lange halten. Mein linker Spiegel klappte auch gerne mal bei 150 auf der AB ein. Der Händler hat die Schraube zweimal wirklich angeknallt, trotzdem ging das Spiel nach ein paar Monaten wieder von vorne los. Ich habe dann auf Garantie einen neuen Spiegel bekommen, seitdem ist Ruhe.

    Mir wäre die Niken zu teuer in der Anschaffung. Vom Fahren her fand ich die Niken schon toll.


    Ob es höhere Unterhaltskosten gibt, wäre für mich nicht entscheidend. Das Hobby ist so teuer, dass es mir auf die paar Euro bestimmt nicht ankäme.


    Und ein paar PS mehr Leistung wären schön. Was die "richtigen Biker" davon halten, wäre mir auch egal. Ich fahre jetzt immer mit Topcase rum, für die richtigen Biker auch ein NoGo. Die schnallen sich dann lieber irgendeine riesige Tasche auf den Tank, weil das ja auch viel besser aussieht... ;)

    Wobei sich die Säue ja seit einiger Zeit alleine auf jede Form der individuellen Mobilität beschränken. Wenn es das CO² nicht ist (davon erzeugen ja fast alle Motorräder weniger als Autos), dann ist es eben der Lärm, weswegen das verboten werden muss.


    Ich halte es auch nur für eine Frage der Zeit, bis das nächste Opfer ausgesucht wird, mal sehen, ob es LKW, Busse, Wohnmobile (die ja auch gerade boomen) oder sonstwas sein wird.


    Wir steuern in jeder Hinsicht gerade auf eine absolute Verbotskultur hin. Alles war einem bestimmten Anteil der Bevölkerung nicht passt, wird verboten.