Leute, das Thema ist so alt wie die MT Reihe. Vor dem TÜV und auch der Polizei dürft Ihr alles fahren, was die selbe Kennzung wie im Schein hat.
Aber versicherungsrechtlich fahrt Ihr mit Reifen ohne Herstellerfreigabe einfach in einer Grauzone.
Ihr müsstet dann ggf. nachweisen, dass der nicht freigegebene Reifen nicht Ursache des Unfalls war.
Hier kehrt sich die Beweislast um.
Und das könnte schwierig werden. Das sollte man wissen, wenn man eine Reifen ohne Herstellerfreigabe fährt.
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Nein, das stimmt nicht, und wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger. Woher soll diese Beweislastumkehr denn kommen? Für die Tracer gibt es keine Reifenbindung. Ich darf schon aus diesem Grund alles montieren, was der im Fahrzeugschein vermerkten Größe entspricht.
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Beweislastumkehr. Zumindest hat Sie mir noch niemand gezeigt.
Das dürfte sich im Zweifel auch nicht mit EU-Recht vertragen, denn außer in D gab es diesen ganzen Quatsch ja ohnehin nicht. Was wäre mit einem Franzosen, der mit einem Conti Road Attack 3, montiert in Frankreich und dort ohne jeden Zweifel und ohne jede Einschränkung zulässig (weil es dort keine Reifenbindung gab und gibt), hier eine Unfall erleidet. Droht dem eine Beweislastumkehr? Obwohl D verpflichtet ist, Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch hier zu akzeptieren?
Es konnte auch noch keiner jemals ein Urteil dazu bringen, in dem so entschieden worden wäre, und es gibt ja nun schon einige Jahre Motorräder ohne Reifenbindung in den Papieren.
Diese ganzen Schauermärchen werden immer nur von den Reifenhändlern verbreitet, die davon relativ wenig Ahnung haben und auf der sicheren Seite sein wollen (was ich durchaus nachvollziehen kann). Das ändert aber nichts daran, dass es keine rechtlichen Nachteile haben kann, wenn ich die im Fahrzeugschein aufgeführten Reifen montiere.
P.S.: Ich habe mir das Video mal angesehen. Das sind nichts als Mutmaßungen und juristische Fehler. Wenn mich jemand in die Haftung nehmen will, muss keineswegs ich beweisen, dass die Reifen funktioniert haben, sondern derjenige, der etwas von mir will, muss mir nachweisen, dass der Reifen nicht funktioniert hat. Es gibt hier keine Beweislastumkehr! Das Video ist für mich völlig wertlos, zumal es ja nun schon vier Jahre alt ist.