Reifenfreigaben Tracer 900 RN57 (>2018)

  • #41

    Der Artikel ist anderen Punkten auch falsch, z.B. im Punkt 1a von der BMWI Beurteilung: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

  • #42

    Das ist auch was mir der TÜV nach aktueller Rechtslage gesagt hat, er meinte es sind auch Mischbereifungen möglich, wobei er da für den regulären Straßengebrauch abrät (Solange alle Punkte auf dem Fahrzeugschein mit denen auf dem Reifen gleich sind!)

  • #43

    Wüsste nicht, wo der jetzt falsch wäre :/

    Wenn Du Dir das Ablauforganigramm im Artikel genau ansiehst, ist genau der Punkt 1a in der rechten Hälfte dargestellt...

    "Geht nicht - gibt ́s nicht! Keine halben Sachen - flex das Ding weg..."

  • #44

    In der MOTORRAD ist "Reifenfabrikatsbindung nicht eingehalten und keine mitgeführten Reifenfreigabe" rot eingefärbt, "Erhebliche Mängel". BMVI Punkt 1a sagt genau das Gegenteil davon. Passt halt nicht ins alarmistische "die wollen uns was wegnehmen!!"-Narrativ.

  • #45

    Hat damit nichts zu tun.

    Du musst bitte den Kasten davor/darüber berücksichtigen!


    „Reifenbindung“ vorhanden durch konkrete Angaben oder Verweis auf Betriebserlaubnis.


    Heißt in dem Fall: hat z.B. Yamaha in die Papiere eingetragen: „Nur mit Dunlop D222“

    sind ALLE anderen Fabrikate eintragungspflichtig - trotz ggf. korrekter Werte.

    "Geht nicht - gibt ́s nicht! Keine halben Sachen - flex das Ding weg..."

  • #47

    „Reifenbindung“ vorhanden durch konkrete Angaben oder Verweis auf Betriebserlaubnis.


    Und diese Bindung gibt es doch seit 2005 bei so gut wie keinem Moped mehr. Definitiv nicht bei RN29.

    Es gibt weder in Schein, noch COC einen konkreten Eintrag, noch gibt es dort einen Verweis auf auf das Handbuch.

    Also nix geändert.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #48

    Leute, das Thema ist so alt wie die MT Reihe. Vor dem TÜV und auch der Polizei dürft Ihr alles fahren, was die selbe Kennzung wie im Schein hat.

    Aber versicherungsrechtlich fahrt Ihr mit Reifen ohne Herstellerfreigabe einfach in einer Grauzone.

    Ihr müsstet dann ggf. nachweisen, dass der nicht freigegebene Reifen nicht Ursache des Unfalls war.

    Hier kehrt sich die Beweislast um.

    Und das könnte schwierig werden. Das sollte man wissen, wenn man eine Reifen ohne Herstellerfreigabe fährt.

    immer eine handbreit Straße übrig lassen

  • #50

    Nein, das stimmt nicht, und wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger. Woher soll diese Beweislastumkehr denn kommen? Für die Tracer gibt es keine Reifenbindung. Ich darf schon aus diesem Grund alles montieren, was der im Fahrzeugschein vermerkten Größe entspricht.


    Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Beweislastumkehr. Zumindest hat Sie mir noch niemand gezeigt.


    Das dürfte sich im Zweifel auch nicht mit EU-Recht vertragen, denn außer in D gab es diesen ganzen Quatsch ja ohnehin nicht. Was wäre mit einem Franzosen, der mit einem Conti Road Attack 3, montiert in Frankreich und dort ohne jeden Zweifel und ohne jede Einschränkung zulässig (weil es dort keine Reifenbindung gab und gibt), hier eine Unfall erleidet. Droht dem eine Beweislastumkehr? Obwohl D verpflichtet ist, Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch hier zu akzeptieren?


    Es konnte auch noch keiner jemals ein Urteil dazu bringen, in dem so entschieden worden wäre, und es gibt ja nun schon einige Jahre Motorräder ohne Reifenbindung in den Papieren.


    Diese ganzen Schauermärchen werden immer nur von den Reifenhändlern verbreitet, die davon relativ wenig Ahnung haben und auf der sicheren Seite sein wollen (was ich durchaus nachvollziehen kann). Das ändert aber nichts daran, dass es keine rechtlichen Nachteile haben kann, wenn ich die im Fahrzeugschein aufgeführten Reifen montiere.


    P.S.: Ich habe mir das Video mal angesehen. Das sind nichts als Mutmaßungen und juristische Fehler. Wenn mich jemand in die Haftung nehmen will, muss keineswegs ich beweisen, dass die Reifen funktioniert haben, sondern derjenige, der etwas von mir will, muss mir nachweisen, dass der Reifen nicht funktioniert hat. Es gibt hier keine Beweislastumkehr! Das Video ist für mich völlig wertlos, zumal es ja nun schon vier Jahre alt ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hoinzi ()

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