Da ist dein freundlicher Yamist Dir aber wirklich gutmütig entgegen gekommen. Eine rechtliche Grundlage für eine Rückabwicklung (früher als Wandlung bezeichnet) sehe ich da nicht. Die Mängel wurden ja offenbar vollständig behoben. Schätze das er Aussicht hat, die MT für einen guten Preis an einen anderen Kunden weitergeben zu können und daher Dir entgegen gekommen ist.
Das Yamaha auf die eMails nicht reagiert, vielleicht nicht verwunderlich, da hier ein wohl Kupplungshebel verbaut wurde, der nicht aus deren Serienproduktion (im Sinne Umfang Werkauslieferung des Mopeds) stammt.
Da würde ich mich eher an den Hersteller wenden. Der könnte das dann auch für seine Qualitätssicherung verwenden.
Ändert natürlich nichts daran das Du durch den Verlust des Kupplungshebels in die Predulie gekommen und einen ordentlichen Schreckmoment erlebt hast. Da kannst Du froh sein, dass es der Kupplungs- und nicht der Bremshebel war. Schlimmer geht immer. Kenne einen Fall, da hat sich die Pedalplatte des Fussbremshebels (keine Yamaha 😁), aufgrund einer verlorenen Schraube nach vorne weg gedreht. Der Kollege hat dann ins Leere getreten. Und da er die Vorderradbremse zuvor nicht einzusetzen angedacht hatte 🤔, ist der Einsatz der Vorderradbremse dann auch schiefgegangen 😳. Im Ergebnis dann ein Moped mit Vollschaden. Glücklicher- und erfreulicherweise ohne Personenschaden.
Hier lag die Kernursache aber nicht am Hersteller oder einer Werkstatt, sondern an den misslungen Schraubarbeiten des Besitzers.
Hoffe Du kannst das selbst Erlebte verarbeiten. Hast die Angelegenheit ja noch glücklich abschließen können.