Mal ein Auszug aus dem KTM 1290er Forum:
Zitat Bikeruli:
Zum Thema Wegfall Versicherungsschutz/ Regress wg Auspuffanlage ohne ABE:
...also, es ist erstaunlich in Foren zu beobachten, mit welcher Selbstsicherheit manche Teilnehmer Rechtsmeinungen vertreten, ohne jeglichen Sachverstand zu besitzen. Richtig dazu ist: Der KFZ Haftpflichtversicherer kann im Fall der Obliegenheitsverletzung die Leistung verweigern bzw kürzen. Dies kann zB sein Trunkenheit, gefährliche Fahrmanöver, techn. Defekte , immer jedoch vorausgesetzt diese Obliegenheitsverletzung ist kausal für den Schaden eines anderen Verkehrsteinehmers. Daran fehlt es unzweifelhaft bei einer Sportabgasanlage ohne ABE....Aber auch dann, wenn der Versicherer von seiner Leistungsverpflichtung befreit ist, zB Unfall auf Schnee weg Sommerreifen, hat eine Dritte Person als Geschädigter einen Direktanspruch, das bedeutet, der Versicherer muss den Schaden des verletzten Verkehrsteilnehmers ( zB 1mio€ weg Dauerschäden) zahlen. Dann kann der Versicherer seinen Versicherungsnehmer, also den Schädiger, in Regress nehmen. Was allerdings kaum einer weiss: Dieser Regress ist gemäß Par. 5 Abs. 3 KfzPflVVG auf 5000€ beschränkt. Und ich meine, dieses wirklich kleine Risiko ist den Spaß meistens wert:-) Warum man soviel dummes Zeug über Erlöschen der Betriebserlaubnis und die angeblich fatalen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz liest weiß ich nicht. Wahrscheinlich ist das verkehrspädagogisch geboten. Also, macht Euch keine überflüssigen Sorgen! Andererseits weiß ich, dass mir keineswegs alle dankbar für diese Ausführungen sein werden. Nach aller Erfahrung werden sich die Bedenkenträger nicht zurückhalten können...