Beiträge von Fabsi


    Da gibts halt auch solche und solche Händler. Hast du z.B. Glück gehabt. Wo ich jetzt bei der Inspektion war, da wurde darüber seitens des Händlers kein Wort verloren.
    Ich persönlich finde das Konstantfahrruckeln auch schrecklich. Manchmal hoppelt man rum wie aufm Gaul.

    Hab sie gerade mal ohne Killer 3 km gefahren; das ist ja abnormal :o :o :o
    Im Stand haut das einen Bass raus das hab ich noch nicht erlebt. Im Rollbetrieb poltert dass, das es nicht mehr feierlich ist.
    Definitiv fällt man damit bei ner Kontrolle bzw. schon unterm Fahren auf...Ist zu riskant.

    Inspektionskosten 138€. Kettenspannung laut Bedienungsanleitung ist Quatsch; ca. 20-30mm sind auf alle Fälle in Ordnung.


    Nun kanns endlih richtig losgehen mit der MT.


    Da gebe ich dir sicherlich Recht.
    Finde es halt bei so ner kleinen Inspektion schon enorm. Wenn man dann mal überlegt was das erst bei ner großen Inspektion dann ausmacht...

    Habe aktuell das Problem, dass ich die Inbusschraube für den Killer net rausbekommen habe. Die stößt dann oben an der Dämpferausenhülle an und lässt sich dementsprechend nicht rausdrehen. Entweder wurde das ovale Loch zum rausdrehen nicht ganz optimal rausgefräst, oder der Killer müsste normalerweise etwas weiter im Dämpfer sitzen, dass ich die Schraube dann rausdrehen kann. Wenn ich den mal rausbekomm kann ich ja mal Soundfiles in allen 3 Varianten machen.

    Mal ein Auszug aus dem KTM 1290er Forum:


    Zitat Bikeruli:


    Zum Thema Wegfall Versicherungsschutz/ Regress wg Auspuffanlage ohne ABE:
    ...also, es ist erstaunlich in Foren zu beobachten, mit welcher Selbstsicherheit manche Teilnehmer Rechtsmeinungen vertreten, ohne jeglichen Sachverstand zu besitzen. Richtig dazu ist: Der KFZ Haftpflichtversicherer kann im Fall der Obliegenheitsverletzung die Leistung verweigern bzw kürzen. Dies kann zB sein Trunkenheit, gefährliche Fahrmanöver, techn. Defekte , immer jedoch vorausgesetzt diese Obliegenheitsverletzung ist kausal für den Schaden eines anderen Verkehrsteinehmers. Daran fehlt es unzweifelhaft bei einer Sportabgasanlage ohne ABE....Aber auch dann, wenn der Versicherer von seiner Leistungsverpflichtung befreit ist, zB Unfall auf Schnee weg Sommerreifen, hat eine Dritte Person als Geschädigter einen Direktanspruch, das bedeutet, der Versicherer muss den Schaden des verletzten Verkehrsteilnehmers ( zB 1mio€ weg Dauerschäden) zahlen. Dann kann der Versicherer seinen Versicherungsnehmer, also den Schädiger, in Regress nehmen. Was allerdings kaum einer weiss: Dieser Regress ist gemäß Par. 5 Abs. 3 KfzPflVVG auf 5000€ beschränkt. Und ich meine, dieses wirklich kleine Risiko ist den Spaß meistens wert:-) Warum man soviel dummes Zeug über Erlöschen der Betriebserlaubnis und die angeblich fatalen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz liest weiß ich nicht. Wahrscheinlich ist das verkehrspädagogisch geboten. Also, macht Euch keine überflüssigen Sorgen! Andererseits weiß ich, dass mir keineswegs alle dankbar für diese Ausführungen sein werden. Nach aller Erfahrung werden sich die Bedenkenträger nicht zurückhalten können...


    Zu ersterem: Wie schon gesagt; wüsste nicht wie man das spitzkriegen soll, denn das Motorrad bei ner Kontrolle zu zerlegen wird schwer.
    Zum zweiten: So ist es; der Kat ist nur ne Patrone, welche man zwischen Sammler und Endstück einschiebt.


    Was liegt dir so sehr am Kat? Bist du so umweltbewusst? So lange bei uns noch keine Röntgenaufnahmen durch die Polizei gemacht werden kann das nicht auffallen das der fehlt insofern ist doch alles easy.