Beiträge von Blackmane

    Moin ihr Nordlichter,


    bin morgen voraussichtlich mit 3 XJ6 zu einer Tour rund um Bad Oldesloe unterwegs. Ca. 250 km mit Kurven. Wenn sich hier jemand aus HH, SH oder NDS noch anschließen möchte, seid ihr herzlich willkommen. Wir sind ja einige.


    Treffpunkt ist um 12.45 Uhr an der Eisdiele Pelz, Schlosswiese 1 in Ratzeburg. Abfahrt dann so in etwas 13.00 Uhr, ein paar Minuten Puffer sind eingeplant. Einfach nach einer orangen MT-09 und 2 schwarzen XJ6 Ausschau halten.


    VG,


    Daniel

    Hey Mike,


    hab den anderen Fall etwas vereinfacht, um den Vergleich besser hinzubekommen. Wahrscheinlich geht der Fluchtfahrer auch wegen Mordes in den Knast...ist nur die Frage, ob wegen dreifachem oder einfachem Mord.


    Der Anschlagsfahrer in Berlin wäre mit Sicherheit auch wegen Mordes verurteilt worden. Aber gerade dort sind ja wirklich viele Menschen absichtlich und gezielt getötet und verletzt worden.


    Die beiden Raser sind diesem Menschen bis zur Entscheidung des BGH gleichgestellt. Und daran zeigt sich genau das Problem von Mord. Es gibt zuviel Fälle, wo er von den Voraussetzungen her vorliegt, aber im Vergleich zu anderen Morden ungerecht erscheint.


    Wie würde ich urteilen - tatsächlich nur auf Totschlag. Den Strafrahmen ausnutzen und die beiden Raser möglichst lange in den Knast schicken. Dabei aber auch berücksichtigen, dass sie immer noch jung sind und eine zweite Chance bekommen müssen.


    Ganz generell muss sich das Justizministerium auch mal fragen, ob sie den Mordparagrafen nicht doch mal ändern wollen. Wer die Historie nicht kennt....Mord ist teilweise Gesinnungsstrafrecht aus der Nazi-Zeit. Die haben sich damals gefragt, wie sie sich einen Mörder vorstellen und das ins Gesetz geschrieben. Bei den Moralvorstellungen dieser Zeit?


    Ich würde Mord nur bei direktem Vorsatz und Absicht annehmen und als Strafmaß auch etwas unterhalb von lebenslanger Freiheitsstrafe zulassen. Dann wäre echt schon mal was gewonnen.

    Ist das Urteil richtig? Warum habe ich (selbst Rechtsanwalt) dann damit so ein massives Störgefühl?


    Aus juristischer Sicht kann man so urteilen. Es ist nicht falsch, sondern eher eine Frage, wie eng man sich an das Gesetz und seine Definitionen hält. Auch Juristen sind nicht immer einer Meinung.


    Ich stelle mir aber die Frage, ob die Straftat Mord für Fälle wie diesen richtig ist. Genauso sollte man die Frage stellen, ob ein Eventualvorsatz für einen Mord oder zumindest für das Mordmerkmal gemeingefährliches Mittel ausreichen soll.


    Zum Vergleich - gestern hat in Brandenburg ein 24jähriger auf der Flucht von einer anderen Straftat 2 Polizisten mit seinem Auto überfahren. Beide sind tot. Tatmittel ist in beiden Fällen ein Auto.


    Der Unterschied liegt aber darin, dass bei den Rasern eine Vielzahl von Menschen hätte gefährdet und getötet werden können, aber nur ein Mensch gestorben ist. In dem Fluchtfall sind 2 Menschen tot, es wurden aber aufgrund der äußeren Umstände auch nur 2 Menschen gefährdet. Welche Tat ist rein nach eurem Gefühl verwerflicher?


    Die äußeren Umstände könnten dazu führen, dass der Fluchtfahrer nur wegen Totschlags verurteilt wird. Freiheitstrafe mindestens 5, maximal 15 Jahre, nur in besonders schweren Fällen lebenslang. Die beiden Raser gehen dagegen bei Bestätigung auf jeden Fall für mindestens 15 Jahre in den Bau und sind ihr ganzes Leben mit einer Bewährungsstrafe belastet.


    Ich möchte keine der beiden Taten verharmlosen. Diese Leute gehören nicht auf die Straße. Aber nach meinem Rechtsempfinden wäre es besser gewesen, wenn das Gericht hier das Vorliegen gemeingefährlicher Mittel abgelehnt hätte und nur wegen Totschlags verurteilt hätte. Auch 10 oder 12 Jahre Knast sind eine verdammt lange Zeit.


    Ich glaube, der BGH hat hier etwas geradezurücken. Hoffe, er bekommt das hin.



    ok...es ging es mir auch um die neuen Befestigungspunkte.....präziser fragen hilft. :)