Raser wegen Mordes verurteilt......

  • #11

    hallo


    genau da sehe ich leider auch das Problem.
    Denn die Argumentation der RÁ´s der beiden sind: "Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. In ihrer Selbstüberschätzung hätten sie sich auf ihre Fahrkünste verlassen und keine hohe Gefahr gesehen."
    Es ist sicher ein schmaler Grat zwischen >grober Fahrlässigkeit< (wird schon nix passieren) oder >Vorsatz<: (egal was passiert, ich mache es trotzdem).
    Ich bin kein Jurist und habe ehrlich gesagt auch nur wenig Ahnung von Zivilrecht und Verkehrsrecht oder Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten, weiß aber, dass es manchmal nur von einer ganz kleinen winzigen Definition abhängt, wie geurteilt wird.
    Ich verstand damals auch nicht, wie sie Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Knast verurteilen konnten, hat er doch nach eigenen Aussagen nur im Interesse des FC Bayern gehandelt... *(Ironie/Sarkasmus Modus ..off)*
    Umgebracht hat der niemanden und ist trotzdem eingefahren.


    Richter unterscheiden immer gerne nach der Kausalität, in dem Berliner Fall- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
    Auch "Rennfahrer" steigen nicht mit dem Vorsatz ins Auto: "Heute fahre ich mit Mutwillen jemanden tot"
    Der bedingte Vorsatz klammert hier im wesentlichen aus, das der Täter wollte, das sein Opfer stirbt.
    Für einen Mord müssen vier Tatbestände erfüllt sein:
    1. jemand muss gestorben sein - der 69 Jährige;
    2. es müssen niedere Beweggründe vorliegen - Gewinnen des Rennens;
    3. es müssen objektive Mordmerkmale vorliegen - keine Kontrolle über den PKW
    4. der Vorsatz. Und das ist leider der strittige Punkt. Der Fahrer muß es nicht nur gewußt haben, das er mit seinem Fahrverhalten Unbeteiligte töten kann, sondern dies auch gewollt haben.
    Er muß sich zu dem Töten des 69 jährigen- Jeepfahrers entschieden haben.
    Diesen Entschluß zum Töten sehe ich so nicht. Den sieht anscheinend auch die Staatsanwaltschaft nicht, da sie ja den bedingten Vorsatz anführt,
    bei dem das "Wollen" aus dem Vorsatz ausgeklammert wird.
    https://www.strafjournal.com/b…etungsvorsatz-raserfaelle
    Auf die Entscheidung des BGH bin ich gespannt. Wetten würde ich in keine Richtung annehmen.
    Man kann nur hoffen, das dieses wegweisende Urteil nicht wieder kassiert wird.


    LG Mike

  • #12

    Ich finde, dazu sollte man mal nach Österreich oder in die Schweiz schauen:
    die Strafen sind schon im Vorfeld deutlich höher, nicht erst, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist" !
    Schweiz: deutlich zu schnell und mann ist schon im Strafverfahren und bei den Tagessätzen.
    Erfolg ? Schon muss der Wagen verkauft werden, um die "Busse" zu bezahlen.
    Der Mensch lernt nur durch Schmerzen...


    idS Lazy


    P.S: ich glaube nicht, dass dieses Beispiel in D Schule machen wird, da sind zuviele Drängler, Raser etc. an der
    politischen Entscheidungsfindung beteiligt....

  • #13

    Der Eventualvorsatz ist ja genau aus dem Grund da. Er kann dort anstelle des "klaren, echten" Vorsatzes ersatzweise hergenommen werden, wo dieser für die Qualifikation zur Einschätzung einer bestimmten Tat notwendig wäre, aber nicht so gegeben ist, und wo z.B. die Einschätzung einer grobe Fahrlässigkeit hingegen nicht mehr als ausreichend, und Tat und Schuldangemessen erachtet wird.


    Der male Grat zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist extrem kompliziert und seltenst klar. Kein Richter trifft diese Einschätzung in der Urteilsfindung leichtfertig.



    Quelle: http://gesetze-und-rechte.de/


    Ich sehs ja wie gesagt auch so, dass den üblichen halbstarken Rasern das kognitive Element fehlt. Das sind in meinen Augen tatsächlich so geistig unreife und absolut selbstüberschätzte Volltrottel, dass sie an folgen wie einen Unfall der auch ihnen selbst und ihrer Karre zum Nachteil gereicht, geschweige denn die schwere Schädigung oder gar Tötung von anderen Menschen durch ihr Handeln, einfach nicht für möglich halten.


    Wenn man diese (persönliche und völlig unmaßgebliche) Ansicht für richtig erachtet, dann hieße dass, dass kein Eventualvorsatz vorliegt.


    An der Stelle glaube ich eben auch nicht wirklich, dass das harte Urteil abschreckend wirkt (auch wenn ich mir das wünschen würde), denn wenn der Täter eh annimmt, dass ihm ja keinesfalls was so etwas passiert, dann ist auch das Strafmaß unerheblich. Schwierige Sache.
    Es müsste eigentlich mehr bringen, statt harter Einzelurteile viel früher mit empfindlicheren Strafen einzugreifen, für Dinge bei welcher die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden so hoch ist, dass auch die Halbstarken das kapieren. Theoretisch... Wie das gehen soll - keine Ahnung...

    "Digger, wenn du dir ein Motorrad holst, dann gehörst du zur Gemeinde und dann hast du andere Motorradfahrer zu grüßen!"

  • #14

    Braindead
    wie das gehen soll ? Bayern hatte es ja vorgemacht: Moppeds mit nicht legalem Auspuff o.ä. wurden sofort stillgelegt, mit dem Abschleppwagen
    zum Tüv gebracht und begutachtet. Abholung des Moppeds vom Halter mit Anhänger o.ä. Nach Rückrüstung Vorstellung beim Tüv.
    Teure Vorstellung, aber eben halt wohl der einzige Weg, solchen Vollpfosten die STVO oder STVZO näherzubringen.
    Klar, dass da ein paar pfiffige Anwälte das zum Kippen gebracht haben.... Und die Richter da mitgespielt haben,
    Täterschutz geht eben vor Opferschutz... :-x

  • #15

    Wenn das "Schweizer Modell" Schule macht - wie offenbar zwischenzeitlich in Bayern - dann können wir hier dicht machen.
    Mir jedenfalls geht dann die Freude am Zweirad verlustig.
    Glücklicherweise wird das noch ein paar Jahre Übergangsfrist dauern und piss dahin hör ich sowieso auf oder stelle auf E-Rollstuhl um.


    times are a changing..

    Bonne Route, Harald
    mittlerweile reiner Genussfahrer.
    ErFahrung > 350kkm
    MTM850 garage grey

  • #16

    Das Urteil ist richtig, jedoch ist die Verhältnissmäßigkeit nicht berücksichtigt. Viele Mörder bekommen geringere Strafen. Unsere deutschen Gerichte sind zu sozial. Die Strafen, die üblicherweise ausgesprochen werden schrecken nicht mehr ab. Man hat das Gefühl, dass nur Steuerhinterzieher hart angepackt werden.

  • #17


    Hält das die Raser auf? Ich hatte an anderer Stelle schon gesagt, dass ichs garnicht schlecht finde/fände, wenn Moppedtreiber mit illegalen Brülltüten mal etwas härtere Konsequenzen spüren würden - einfach weil ich glaube, dass die ebenfalls Leute schädigen und am Ende auch die "Szene" allgemein.


    ...aber gegen die Raserdeppen? Das mal ein illegales Anbauteil dran ist - klar! Das gibts immer. Darauf werden die üblichen treffs doch auch kontrolliert, und dass man die Kiste dann Rückrüsten und vorführen muss... ...kommt mal vor, tut aber ehrlich gesagt halb so weh... ...das sag ich jetzt mal aus eigener Erfahrung. Das hält aber nicht die Raser auf, die ihre legal getuntent Karren, oder besser den AMG vom Papa zur rennen fahren missbrauchen.


    An meinem alten Wohnort habe ich an einer Innenstadtstrasse gewohnt , an welcher sowas nachts durchaus vor kam (hab ich an anderer Stelle schonmal erzählt). "Mal vor kam" is gut - spätestens am WE wars die Regel. Vor ein paar Jahren gingen dann die populistisch-aktionistischen Kontrollen los. Gebracht hat's nichts, ausser dass mal einzelne Erfolge vermeldet wurden... ...und jedesmal wenn kontrolliert wurde, haben die "noch mehr" erwischt mit "noch höheren Geschwindigkeiten". Erfolgsmeldung, oder der Beweis, dass es blinder Aktionismus ist, der garnichts bringt?


    Aber wie gesagt: ich hab auch keine Ahnung wie man das besser hinbekommen könnte...

    "Digger, wenn du dir ein Motorrad holst, dann gehörst du zur Gemeinde und dann hast du andere Motorradfahrer zu grüßen!"

  • #18

    Ist das Urteil richtig? Warum habe ich (selbst Rechtsanwalt) dann damit so ein massives Störgefühl?


    Aus juristischer Sicht kann man so urteilen. Es ist nicht falsch, sondern eher eine Frage, wie eng man sich an das Gesetz und seine Definitionen hält. Auch Juristen sind nicht immer einer Meinung.


    Ich stelle mir aber die Frage, ob die Straftat Mord für Fälle wie diesen richtig ist. Genauso sollte man die Frage stellen, ob ein Eventualvorsatz für einen Mord oder zumindest für das Mordmerkmal gemeingefährliches Mittel ausreichen soll.


    Zum Vergleich - gestern hat in Brandenburg ein 24jähriger auf der Flucht von einer anderen Straftat 2 Polizisten mit seinem Auto überfahren. Beide sind tot. Tatmittel ist in beiden Fällen ein Auto.


    Der Unterschied liegt aber darin, dass bei den Rasern eine Vielzahl von Menschen hätte gefährdet und getötet werden können, aber nur ein Mensch gestorben ist. In dem Fluchtfall sind 2 Menschen tot, es wurden aber aufgrund der äußeren Umstände auch nur 2 Menschen gefährdet. Welche Tat ist rein nach eurem Gefühl verwerflicher?


    Die äußeren Umstände könnten dazu führen, dass der Fluchtfahrer nur wegen Totschlags verurteilt wird. Freiheitstrafe mindestens 5, maximal 15 Jahre, nur in besonders schweren Fällen lebenslang. Die beiden Raser gehen dagegen bei Bestätigung auf jeden Fall für mindestens 15 Jahre in den Bau und sind ihr ganzes Leben mit einer Bewährungsstrafe belastet.


    Ich möchte keine der beiden Taten verharmlosen. Diese Leute gehören nicht auf die Straße. Aber nach meinem Rechtsempfinden wäre es besser gewesen, wenn das Gericht hier das Vorliegen gemeingefährlicher Mittel abgelehnt hätte und nur wegen Totschlags verurteilt hätte. Auch 10 oder 12 Jahre Knast sind eine verdammt lange Zeit.


    Ich glaube, der BGH hat hier etwas geradezurücken. Hoffe, er bekommt das hin.

  • #19

    Nábend


    ganz klar der, der die beiden Polizisten überfuhr.
    Der hatte auch vorher schon (vermutlich) seine Großmutter umgebracht und stand unter Drogen.
    Dazu kommt noch, dass der Täter bereits mehrfach verurteilt wurde.
    (wegen Bedrohung, Körperverletzung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein).
    Aber ich weiß worauf Du hinaus willst. Die Raser und dieser neuere Fall sind beide wirklich übel, werden aber ähnlich verhandelt werden.
    Der Amok-Fahrer von Berlin, der mit Absicht in den Weihnachtsmarkt fuhr, hätte der überlebt, was denkst Du hätte der dann bekommen..Lebenslänglich? (12 Tote, 50 Verletzte)


    Durch Rennen und Raserei getötete Menschen gibt es ja aber nicht erst seit gestern.
    ich denke dabei auch an die Eltern, die bei tragischen Unfällen ihre Kinder verloren haben, die unbeteiligt unterwegs waren, auf Rügen gab es vor einigen Jahren mal so einen heftigen Unfall.
    Für diese Eltern hört das Leben dann praktisch auf, die sitzen noch Jahre lang oft in irgendwelchen Therapien, müssen ihren Verlust und Schmerz irgendwie verarbeiten, während die Unfallverursacher das alles oft schon abgehakt haben und zu ihren alten Leben längst zurückgekehrt sind. Das gibt es zig tausend mal. an diese armen Menschen muß ich denken und sehe es als richtig an, auch mal eine andere Gangart bei der Bestrafung von Strassenrennen einzulegen.


    Aber wenn Du als Jurist, eine andere, bessere Art der Bestrafung weißt, dann mal raus damit.
    Außer Totschlag gebe es wohl kaum Alternativen dafür.
    Ich bin öfter in der Türkei unterwegs. (jaja ich weiß, gaaanz anderes Thema, weil nicht EU etc.)
    Aber dort ist es tatsächlich so, dass wenn man dort in einem Verkehrsunfall verwickelt wird, wo es eine Todesfolge gibt, dann geht man zuerst einmal sofort in den Knast.
    Und zwar solange, bis die Unschuld bewiesen ist. Klingt zuerst mal hart, aber mit diesem Wissen im Kopf, fährst Du automatisch mal ganz anders, bzw. unterlässt gewisse Rennprovokationen.


    LG Mike

  • #20

    Hey Mike,


    hab den anderen Fall etwas vereinfacht, um den Vergleich besser hinzubekommen. Wahrscheinlich geht der Fluchtfahrer auch wegen Mordes in den Knast...ist nur die Frage, ob wegen dreifachem oder einfachem Mord.


    Der Anschlagsfahrer in Berlin wäre mit Sicherheit auch wegen Mordes verurteilt worden. Aber gerade dort sind ja wirklich viele Menschen absichtlich und gezielt getötet und verletzt worden.


    Die beiden Raser sind diesem Menschen bis zur Entscheidung des BGH gleichgestellt. Und daran zeigt sich genau das Problem von Mord. Es gibt zuviel Fälle, wo er von den Voraussetzungen her vorliegt, aber im Vergleich zu anderen Morden ungerecht erscheint.


    Wie würde ich urteilen - tatsächlich nur auf Totschlag. Den Strafrahmen ausnutzen und die beiden Raser möglichst lange in den Knast schicken. Dabei aber auch berücksichtigen, dass sie immer noch jung sind und eine zweite Chance bekommen müssen.


    Ganz generell muss sich das Justizministerium auch mal fragen, ob sie den Mordparagrafen nicht doch mal ändern wollen. Wer die Historie nicht kennt....Mord ist teilweise Gesinnungsstrafrecht aus der Nazi-Zeit. Die haben sich damals gefragt, wie sie sich einen Mörder vorstellen und das ins Gesetz geschrieben. Bei den Moralvorstellungen dieser Zeit?


    Ich würde Mord nur bei direktem Vorsatz und Absicht annehmen und als Strafmaß auch etwas unterhalb von lebenslanger Freiheitsstrafe zulassen. Dann wäre echt schon mal was gewonnen.

  • Hey,

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