hallo
Zitat von Viper3dcAlles anzeigen
Die beiden kannten die Straße aber. Sie wussten ganz genau, dass selbst mitten in der Nacht dort vergleichsweise viel Verkehr und viele Fußgänger unterwegs sind. Sie sind also die Gefahr, Unbeteiligte zu schädigen ganz bewusst eingegangen. Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas in der Richtung passiert war extrem hoch.
genau da sehe ich leider auch das Problem.
Denn die Argumentation der RÁ´s der beiden sind: "Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. In ihrer Selbstüberschätzung hätten sie sich auf ihre Fahrkünste verlassen und keine hohe Gefahr gesehen."
Es ist sicher ein schmaler Grat zwischen >grober Fahrlässigkeit< (wird schon nix passieren) oder >Vorsatz<: (egal was passiert, ich mache es trotzdem).
Ich bin kein Jurist und habe ehrlich gesagt auch nur wenig Ahnung von Zivilrecht und Verkehrsrecht oder Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten, weiß aber, dass es manchmal nur von einer ganz kleinen winzigen Definition abhängt, wie geurteilt wird.
Ich verstand damals auch nicht, wie sie Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Knast verurteilen konnten, hat er doch nach eigenen Aussagen nur im Interesse des FC Bayern gehandelt... *(Ironie/Sarkasmus Modus ..off)*
Umgebracht hat der niemanden und ist trotzdem eingefahren.
Richter unterscheiden immer gerne nach der Kausalität, in dem Berliner Fall- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Auch "Rennfahrer" steigen nicht mit dem Vorsatz ins Auto: "Heute fahre ich mit Mutwillen jemanden tot"
Der bedingte Vorsatz klammert hier im wesentlichen aus, das der Täter wollte, das sein Opfer stirbt.
Für einen Mord müssen vier Tatbestände erfüllt sein:
1. jemand muss gestorben sein - der 69 Jährige;
2. es müssen niedere Beweggründe vorliegen - Gewinnen des Rennens;
3. es müssen objektive Mordmerkmale vorliegen - keine Kontrolle über den PKW
4. der Vorsatz. Und das ist leider der strittige Punkt. Der Fahrer muß es nicht nur gewußt haben, das er mit seinem Fahrverhalten Unbeteiligte töten kann, sondern dies auch gewollt haben.
Er muß sich zu dem Töten des 69 jährigen- Jeepfahrers entschieden haben.
Diesen Entschluß zum Töten sehe ich so nicht. Den sieht anscheinend auch die Staatsanwaltschaft nicht, da sie ja den bedingten Vorsatz anführt,
bei dem das "Wollen" aus dem Vorsatz ausgeklammert wird.
https://www.strafjournal.com/b…etungsvorsatz-raserfaelle
Auf die Entscheidung des BGH bin ich gespannt. Wetten würde ich in keine Richtung annehmen.
Man kann nur hoffen, das dieses wegweisende Urteil nicht wieder kassiert wird.
LG Mike