Die KI antwortet bei der Frage zur ABE von Lenkerhebelschützern folgendermaßen:
"..Ja, Lenker-Hebelschutz (auch „Lever Guards“ oder „Hebelschützer“ genannt) benötigt in Deutschland in der Regel eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten, um legal im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden zu können..."
Und tatsächlich ist auch bei den originalen Hebelschätzern von Yamaha eine KBA-Nummer aufgedruckt: