Rückruf MT 09 (inkl Tracer) / Lenkerhalter

  • #151

    Hallo,


    eine autorisierte Werkstatt gibt auch bei der Bearbeitung eines Rückrufs einen Auftrag ins System.
    Davon kann man sich eine Kopie drucken lassen, und schon hat man einen Beleg! ;)

    Gruß Det


    火竜

  • #153

    hab nächste Woche auch nen Termin für die Rückrufaktion, wird im Zusammenhang mit der 10.000er Inspektion gemacht


    was allerdings komisch ist: laut Liste der Fahrgestellnummern ist meine MT nicht betroffen, laut Online-Abfrage und auch laut Abfrage durch den Händler bzw. die Werkstatt aber schon, muss man(n) nicht verstehen :roll:

    mein Fuhrpark:

    MT09 RN29 - BMW F900XR - GSX1400 K6 - GSX1400 K3 "Project GSX1400-R" - Tracer 900 GT RN57

  • #154

    Hallo, ich bin natürlich auch betroffen. :lol:
    MT 09, Modell 2015


    Ich war am Montag bei meinem Händler und habe meinen Verkäufer darauf angesprochen, er wusste nichts davon. Er meinte, er kümmert sich darum.
    Angeblich werde ich vom Bundesministerium für Verkehrssicherheit, angeschrieben. Nicht vom Händler!
    Und wirklich wahr, als ich gestern zu Hause ankam, war der Brief schon da.
    Laut Verkäufer, braucht er das Fahrzeug ca. 1 Woche, er kann die Teile erst bestellen wenn das Fahrzeug bei ihm steht.
    Yamaha Austria, schreibt das leider so vor. :icon-cry:


    Zumindest wird für meine Mobilität, kostenlos, gesorgt. Na, wenigstens etwas.
    Vielleicht kann ich ihm die MT10 SP, rausleiern, die als Vorführer herumsteht. 8-)

  • #155


    Moin Gerhard,
    wenn Du die MT10 SP wirklich gefahren bist.... schreib mal bitte....
    Gruß Jens

    __________________
    Gruß Jens

  • #156


    Ich war bei meinem Händler vorige Woche am Freitag und er wusste bereits von der Umbauaktion.
    Da bei meinem Moped im Juni das Pickerl fällig ist haben wir uns geeinigt den Umbau im Juni zu machen.
    Die Teile kann er unabhängig vom Werkstatt-Termin bestellen.........also keine von dir erwähnte Vorgabe von Yamha Österreich - schau mal deinem Verkäufer etwas tiefer in die Augen ;)


    Den Brief vom Bundesministerium für Verkehrssicherheit hatte ich auch heute in der Post.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #157

    servus


    wo hast Du denn die Fahrgestellnummern genau abgeglichen, aus diesem Fred von der ersten seite?
    Dieser online check..steht da explizit auch:" Mögliches Lösen der unteren Lenkerhalter"...oder noch was anderes?


    sehr interessant.
    ich habe bislang noch nix an Post bekommen


    LG

  • #158


    Ich habe die Umbauaktion schon hinter mir.
    Mir wurde erst vom Yamaha Händler gesagt ich bekomme einen Brief ohne den geht erstmal gar nichts und die Teile seien noch nicht von Yamaha freigegeben... Nach dieser Info habe ich mich direkt an Yamaha gewendet und nachgefragt ob man einen Zeitraum abschätzen könnte wann der Brief ankommt und die Teile freigegeben sind (Weil ich am 13. Mai mit dem Motorrad in den Urlaub fahren möchte).
    Von Yamaha bekam ich dann die Antwort, dass sich das Straßenverkehrsamt darum kümmert die Halter der betroffenen Fahrzeuge an zu schreiben, ich den Brief nicht brauche sondern nur die Fahrgestellnummer und im Europalager über 4000 Sätze auf abruf seien.
    Darauf hin hab ich natürlich wieder beim Händler angerufen und mit ihm meine Infos geteilt. Worauf ganz leise ein "Ja die Fahrgestellnummer steht ja in dem Brief drin." kam. Dann wollte er meine Fgnr. haben um noch einmal zu prüfen ob meine Tracer (BJ 2016) auch wirklich davon betroffen ist.
    Und siehe da: er konnte die Teile bestellen und einbauen. Jedoch musste die Maschine da stehen bleiben, denn der Händler muss eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass die Teile eingebaut wurden und dass es schon des Öfteren vor kam, dass die Kunden dann nicht zum vereinbarten Termin erschienen sind.
    Mir wurde das so erklärt: mit der Bestellung der Teile wird eine Bestätigung an das Straßenverkehrsamt geschickt, dass die Teile eingebaut worden sind. Das hat Yamaha so geändert um den Papierkrieg zu vereinfachen.
    Er hat mir auch von einem Fall erzählt den er selbst gehabt hat. Der Kunde ist nicht aufgetaucht und auch nach mehreren Kontaktversuchen hat er ihn nicht erreichen können. Daraufhin ist die Polizei zum Halter gefahren und hat das Nummernschild entwertet. Deswegen hat Yamaha selbst die Bedingung gestellt bei so etwas, dass das Fahrzeug beim Händler stehen bleiben muss.


    Vielleicht hat dein Verkäufer viel vertrauen in dich, dass du auf jeden fall wieder kommst. Ich weiß ja nicht wie lange du da schon Kunde bist bzw. wie gut du die Leute dort kennst...


    Gruß Phil.


    PS: Den Brief habe ich nie bekommen.

  • #159

    troztdem lässt doch kein Mensch freiwillig sein Motorrad ne Woche beim Händler rumstehen. Würde mein :) sowas zu mir sagen,wäre meine Antwort; "dann eben nicht"
    P.S. warte immernoch auf Post von den deutschen Behörden...

    immer oben bleiben!

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